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Oh ich hasse den Anblick von ihnen, wenn sie tot sind.
Was ist nicht erlaubt??Zu schade, dass es eigentlich nicht erlaubt ist. Sonst könnte man ihn bestimmt super präparieren und so erhalten. Der schöne Vogel wäre mir zu schade um ihn ihrgendwo verwesen zu lassen.
Es kommt drauf an. Du als in diesem Falle "Normalbürger" (ohne diesen Begriff negativ zu verstehen) darfst das nicht, das stimmt. Das wäre zunächst mal Jagdwilderei, zum zweiten ein Verstoß gegen das naturschutzgesetzliche Annahme- und Besitzverbot. Beim toten Fuchs entfällt letzteres.Ja wenn ich jetzt einen toten Greifvogel finde dann darf ich den doch vom Gesetz her gar nicht präparieren lassen weil man ja offiziell Papiere dafür braucht. Ich dürfte nicht mal einen toten Fuchs vom Straßenrand mitnehmen oder etwa doch? Ein seriöser Präparator wird mir solch einen nicht präparieren wenn ich keinen Nachweis habe. Ich könnte den Vogel ja sonst selbst getötet haben.
Hallo,
hab gerade mal mitgelesen und mir die Frage gestellt darf jeder der "Jagdausübungsberechtigt" ist egal welches Tier präperieren lassen ?
Bzw. wenn ich es konkret mache, mein Vater ist Jäger und hat natürlich einen Jagdschein, reicht das schon?
Ich habe mich schon öfter mal gefragt ob man einen Singvogel der z.B gegen die Scheibe geflogen ist oder durch etwas anderes zu Tode gekommen ist präparieren lassen? Ich bin davon ausgegangen das es verboten ist ohne Ausnahmegenehmegung, aber bräuchte mein Vater diese nicht?
Erst neulich ist ein wunderschöner Kernbeißer bei uns gegen den Wintergarten geflogen und dabei gestorben, und da ich bei uns im Garten noch nie einen gesehen hatte tat es mir sehr leid das Tier zu entsorgen...
Inwieweit das mit dem präparieren klappt bei so einem kleinen Vogel ist wahrscheinlich schon wieder was anderes...
Nicht jeder, der die Jagd ausüben darf, ist Jagdausübungsberechtigter. Insofern ist dieser Begriff etwas irreführend. Am Jagdausübungsrecht hängt noch ein bißchen mehr dran, z. B. auch der Jagdschutz. Sicherlich sind weniger als die Hälfte der deutschen Jäger jagdausübungsberechtigt im Sinne des Jagdrechts. In erster Linie sind dies Pächter, Eigenjagdbesitzer und der Förster innerhalb seines staatlichen oder kommunalen Eigenjagdbezirks.hab gerade mal mitgelesen und mir die Frage gestellt darf jeder der "Jagdausübungsberechtigt" ist egal welches Tier präperieren lassen ?
Bzw. wenn ich es konkret mache, mein Vater ist Jäger und hat natürlich einen Jagdschein, reicht das schon?
Ich habe mich schon öfter mal gefragt ob man einen Singvogel der z.B gegen die Scheibe geflogen ist oder durch etwas anderes zu Tode gekommen ist präparieren lassen? Ich bin davon ausgegangen das es verboten ist ohne Ausnahmegenehmegung, aber bräuchte mein Vater diese nicht?
Nicht ganz. Der Bussard ist ja auch streng geschützt und trotzdem benötigt der Jagdausübungsberechtigte keine amtliche Genehmigung. Es hängt an der Eigenschaft "Wild", nicht am Schutzstatus.Das geht aber nicht bei streng geschützten Arten, da braucht´s noch eine amtliche Genehmigung und die bekommen manchmal nur naturkundliche Einrichtungen oder Museen - beim Bussard z. B. reicht die Abtrittserklärung aber schon.
So wie Peregrinus schon schrieb, der gefundene Vogel ist "Eigentum" des in diesem Bereich, in dem der Fundort liegt, zuständigen Jagdpächters. Er muss das Tier an Dich "abtreten", sicherheitshalber in einer schriftlichen Erklärung. Wenn das Dein Vater ist - perfekt!
Das geht aber nicht bei streng geschützten Arten, da braucht´s noch eine amtliche Genehmigung und die bekommen manchmal nur naturkundliche Einrichtungen oder Museen - beim Bussard z. B. reicht die Abtrittserklärung aber schon.
Kein Problem. Also: Der Kernbeißer unterliegt nicht dem Jagdrecht (er ist kein Wild), somit greift das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten nicht. Der Vogel darf also nicht aufgenommen und präpariert werden.Kokretees Beispiel noch mal, der Kernbeißer den ich im Garten gefunden habe. Der Fundort ist also Privatbesitz meines Vaters. Er ist übrigens zusammen mit meinem Großvater Jagdtpächter eines Waldstück in der Nähe.
Darf er jetzt diesen Kernbeißer ausstopfen lassen ohne besondere Genehmigung?
Und was macht einen Jäger zu einem "Jagtausübungsberechtigten" ? Bzw. wie definiert man den Jagdschutz ?