Mia
Federfeger
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Vorab: Es handelt sich im konkreten Fall nicht um Vögel, sondern um Kaninchen. Ich weiß aber nicht wo ich sonst fragen soll.
2 Zwergkaninchen-Mischlinge wurden vor ca. 6 Wochen ausgesetzt und sitzen seitdem fast jeden Nachmittag in der Garageneinfahrt eines Nachbarn. Dort könnten wir sie leicht fangen, aber dieser Nachbar verweigert uns den Zutritt. Die Tiere machen keinen guten Eindruck. Eins hat einen stark aufgetriebenen Bauch und müsste dringend zum TA.
Unsere Bitten, die Tiere holen zu dürfen, da sie wohl den Winter nicht überleben, machen wenig Eindruck: "Na und? Das ist eben Natur." Außerdem wären wir (Tierhilfe) ja nichtmal die Eigentümer.
Jetzt die Frage: Können wir die Eigentümer anzeigen wegen Aussetzen dieser Tiere? Oder gibt's da kein Gesetzt?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
2 Zwergkaninchen-Mischlinge wurden vor ca. 6 Wochen ausgesetzt und sitzen seitdem fast jeden Nachmittag in der Garageneinfahrt eines Nachbarn. Dort könnten wir sie leicht fangen, aber dieser Nachbar verweigert uns den Zutritt. Die Tiere machen keinen guten Eindruck. Eins hat einen stark aufgetriebenen Bauch und müsste dringend zum TA.
Unsere Bitten, die Tiere holen zu dürfen, da sie wohl den Winter nicht überleben, machen wenig Eindruck: "Na und? Das ist eben Natur." Außerdem wären wir (Tierhilfe) ja nichtmal die Eigentümer.
Jetzt die Frage: Können wir die Eigentümer anzeigen wegen Aussetzen dieser Tiere? Oder gibt's da kein Gesetzt?
Ich bin für jeden Rat dankbar.