Hallo Marion,
In der Regel bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw.mit über das Veterinäramt.
Am Besten Du rufst mal bei der Stadtverwaltung/Bürgerbüro an und läßt Dich entsprechend verbinden.
Hast einen Kakadu geerbt und möchtest in ordnungsgemäß anmelden. Wer dafür zuständig ist.
Ist der einfachste Weg.
ist das schwer welche zubekommen
Eigentlich nicht. Du schilderst Deinen "Fall", wie Du zu dem Vogel gekommen bist usw.
Das eben keine Papiere in den Unterlagen Deines verstorbenen Vaters zu finden sind.
Aber, das der Vogel beringt ist.
An diesem ist zumindest nachzuvollziehen, woher der Vogel stammt.
Ist Dein Vater der 1. und einzige Besitzer gewesen ?
Wie gesagt, evtl. benötigst Du unabhängige Zeugen, die es bestätigen können, das der Vogel in Besitz Deines Vaters war.
Gegebenfalls überprüft die Behörde die Unterbringung des Vogels. Bei Anhang "A" Tieren wird dahingehend verstärkt darauf geachtet.
Und es könnte sein, das Du die Auflage erhälst einen Partnervogel zu holen.
Anhang "A" Tiere
müssen Paarweise gehalten werden. Geht um die Arterhaltung.
Nur unter bestimmten Vorausssetzungen, die i.d.Regel belegt werden müssen, darf so ein Tier völlig einzeln gehalten werden und auch da sollte zumindest eine Vergesellschaftung (z.B. i.d.Gruppe) angestrebt werden.
Ich weiß, das früher bzw. bei Erwerb die Bestimmungen anders oder z.T. noch gar nicht existierten.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die Tiere HEUTE nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden müssen, was ich persönlich auch sehr gut finde.