Mietwohnung und Piepmätze
Hallo liebe TanjaMelly,
ich gebe dir mal einen Link, wo du genau nachlesen kannst, dass Vogelhaltung grundsätzlich erlaubt ist. Sind es Nachbarn des gleichen oder eines anliegenden Miethauses?
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01570.html
Vogelhaltung ist grundsätzlich erlaubt, da deine Vögel Ziervögel sind. Selbst wenn sich Nachbarn beschweren, so denke ich, kann man dir das nicht verwehren. Auf dem Balkon mag das schon schwieriger sein, aber auch dann kann man damit argumentieren, dass heimische Vögel auch singen und zwitschern, also eine Geräuschkulisse sich bietet, die von der Lautstärke durchaus erträglich ist. Es kommt meines Wissens nur darauf an, ob eine solche Geräuschkulisse mit den hiesigen Verhältnissen vereinbar ist. Würdest du Tiere halten, die vom Grunde her eine völlig andere Geräuschkulisse verursachen als örtlich gegeben, dann könnte es Schwierigkeiten geben. Ich denke, dass Kanarienvögel eher der Stein des Anstosses sein könnten. Dieses ist aber nicht gegeben und Wellensittiche würden wohl eher in geschlossenen Wändern mehr Krach verursachen, als auf einem Balkon, wo auch noch den ganzen Tag andere Geräuschkulissen vorherrschen. Wie laut deine Zebrafinken sind weiß ich nicht, aber zwitschern Zebrafinken auch den ganzen Tag wie Wellies? ich meine jedenfalls, setze dich mal mit deinen Nachbarn in Verbindung, wenn die zugänglich sind. Du hast als Mieter auch Rechte. Kuschen und immer schlucken geht auch nicht immer. Das muß man vielleicht beid en Arbeitgebern, aber nicht beim Vermieter. du bezahlst deine Miete, also hast du auch ein recht darin zu wohnen. Was steht im Mietvertrag? Ziervögel, alle Tierarten, wie Hamster, die grundsätzlich nicht nach außen in Erscheinung treten, sind immer erlaubt. Also Katzen, Hunde, deren Naturtrieb der Auslauf ist, das jagen, die raus müßen sind dann problematisch, wenn keine Haustiere erlaubt sein sollten.
Rede mal mit den Nachbarn.
berichte mal weiter
Ich bin im Mieterschutzbund beigetreten und werde nächste Woche auch meinen RA befragen, falls es bei mir zu Problemen kommen sollte. Aber, Vogelhaltung grundsätzlich erlaubt.
Das mit dem Kammerjäger würde ich mir verbitten, meine Vermieterin hat das auch schon des häufiger gesagt, da waren aber noch keine Vögel bei mir. Ich habe das auch häufig geschluckt, beim nächsten Mal werde ich eine entsprechende Antwort präsentieren.
Gibt es bei dir im Haus noch andere Mietparteien, die auch Haustiere oder Vögel halten?
Lieber Gruss, Uwe