Waldemar
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hallo,
hab zu meinem großen erstaunen feststellen müssen, dass china nachtigallen(sonnenvögel) auf der anhangliste b stehen und somit
meldepflichtig sind.
ein bekannter hat daraufhin seine 2/2 beim reg, präs. kassel angemeldet....und jetzt kommts....die vögel sind mehr oder weniger beschlagnahmt worden, weil er keinen herkunftsnachweis beibringen kann. ( er hält die vögel schon mehrere jahre und hat sie seinerzeit im zoohandel gekauft.)
er darf die vögel zwar behalten, aber darf sie weder verkaufen noch sonst irgendwie (z.B. zuchtgemeinschaft) abgeben. das reg. präs. behält sich auch gelegentliche kontrollen vor!
ich denke, es kann doch nicht sein, dass jetzt jeder halter von china nachtigallen , die nicht gemeldet sind irgendwie als krimineller eingestuft wird, oder was haltet ihr davon?
gruß w.
hab zu meinem großen erstaunen feststellen müssen, dass china nachtigallen(sonnenvögel) auf der anhangliste b stehen und somit
meldepflichtig sind.
ein bekannter hat daraufhin seine 2/2 beim reg, präs. kassel angemeldet....und jetzt kommts....die vögel sind mehr oder weniger beschlagnahmt worden, weil er keinen herkunftsnachweis beibringen kann. ( er hält die vögel schon mehrere jahre und hat sie seinerzeit im zoohandel gekauft.)
er darf die vögel zwar behalten, aber darf sie weder verkaufen noch sonst irgendwie (z.B. zuchtgemeinschaft) abgeben. das reg. präs. behält sich auch gelegentliche kontrollen vor!
ich denke, es kann doch nicht sein, dass jetzt jeder halter von china nachtigallen , die nicht gemeldet sind irgendwie als krimineller eingestuft wird, oder was haltet ihr davon?
gruß w.