harpyja
Federleserin
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Hallo zusammen,
gerade eben habe ich mal wieder in den Rassegeflügel-Threads gestöbert und wurde wieder auf ein Thema aufmerksam (so ein richtig tolles sichdrüberaufregenkönnen-Thema!), das mich schon eine Weile beschäftigt. Qualzucht. Bei den Rassetauben wurde dieses Thema schon einmal angesprochen, aber... wer, der selbst Rassetauben züchtet, antwortet da schon?! Dementsprechend fiel auch das Feedback aus.
Man spricht laut dem TierSchG von Qualzucht, wenn „... bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“.
Bei einigen Rassen frage ich mich jetzt: Wieso dürfen diese Tiere eigentlich gezüchtet werden? Warum greift da oben genannte Klausel nicht?
Natürlich legt kein Züchter sein Tun darauf aus, dass seine Schützlinge leiden, aber ich persönlich finde, dass es schon einige bizarre Zuchtformen gibt. Z.B. fallen mir da spontan die Kurzschnäbligen Taubenrassen ein, etwa Orientalische Mövchen, welche durch ihren extrem kurzgezüchteten Schnabel in den meisten Fällen nicht in der Lage sind, ihre Jungen selbst aufzuziehen - sie können durch den deformierten Schnabel nicht selbst füttern, sodass man Ammentauben dazu benutzen muss.
Es gibt da noch viele weitere Beispiele - extreme Gesichtsbefiederung (Trommeltauben u. A.), die den Tieren den Sehsinn raubt, starke Fußbefiederung oder bizarres Federwachstum (Lockentaube, seidenfedrige Rassen), welches die Fortbewegung behindert,...
Diese extreme Art der Zucht (manch einer mag so ein offensichtlich behindertes Tier als ästhetisch empfinden) kommt natürlich auch bei anderen Tierrassen vor.
Ich frage mich: Sind diese Fälle noch nicht eindeutig genug, sodass oben genannte Klausel greift?
Gruß
Lisa
gerade eben habe ich mal wieder in den Rassegeflügel-Threads gestöbert und wurde wieder auf ein Thema aufmerksam (so ein richtig tolles sichdrüberaufregenkönnen-Thema!), das mich schon eine Weile beschäftigt. Qualzucht. Bei den Rassetauben wurde dieses Thema schon einmal angesprochen, aber... wer, der selbst Rassetauben züchtet, antwortet da schon?! Dementsprechend fiel auch das Feedback aus.
Man spricht laut dem TierSchG von Qualzucht, wenn „... bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“.
Bei einigen Rassen frage ich mich jetzt: Wieso dürfen diese Tiere eigentlich gezüchtet werden? Warum greift da oben genannte Klausel nicht?
Natürlich legt kein Züchter sein Tun darauf aus, dass seine Schützlinge leiden, aber ich persönlich finde, dass es schon einige bizarre Zuchtformen gibt. Z.B. fallen mir da spontan die Kurzschnäbligen Taubenrassen ein, etwa Orientalische Mövchen, welche durch ihren extrem kurzgezüchteten Schnabel in den meisten Fällen nicht in der Lage sind, ihre Jungen selbst aufzuziehen - sie können durch den deformierten Schnabel nicht selbst füttern, sodass man Ammentauben dazu benutzen muss.
Es gibt da noch viele weitere Beispiele - extreme Gesichtsbefiederung (Trommeltauben u. A.), die den Tieren den Sehsinn raubt, starke Fußbefiederung oder bizarres Federwachstum (Lockentaube, seidenfedrige Rassen), welches die Fortbewegung behindert,...
Diese extreme Art der Zucht (manch einer mag so ein offensichtlich behindertes Tier als ästhetisch empfinden) kommt natürlich auch bei anderen Tierrassen vor.
Ich frage mich: Sind diese Fälle noch nicht eindeutig genug, sodass oben genannte Klausel greift?
Gruß
Lisa