B
BumBum
Guest
Hallo,
folgende Geschichte möchte ich euch nicht vorenthalten
Umgangsrecht für einen Graupapagei (Teil I)
Heute gebe ich eine Geschichte zum Besten die der Wahrheit entspricht ... obwohl man es kaum glauben mag. Es handelt sich um den Graupapagei „Robert“, der, wenn er es verstehen könnte, sicher an der Menschheit zweifeln würde ... und das zu Recht. Aber lest selbst ...
Vor ca. 3 Jahren wurde Robert zu uns gebracht, er präsentierte sich im leicht gerupften Zustand, war aber ansonsten sehr munter und fasste sehr schnell Vertrauen zu uns. Seine Besitzer, ein Ehepaar mit Tochter, hatten den Vogel von einer Tante vererbt bekommen. Sie holten Robert aus der Wohnung der Verstorbenen in einem schlechten Zustand ab, der Dreck stand zentimeterhoch im runden Käfig, auch er selbst hatte die Krallen bis an den Beinen hoch verkotet, wohl durch herumwaten im eigenen Dreck auf der Suche nach Futter. Die Dame die mit der Verstorbenen zusammenlebte und diese bis zu ihrem Tode „gepflegt“ hatte, war froh dieses „Drecksviech“ loszuwerden denn es war ihre Aufgabe gewesen den Vogel zu versorgen, da die Tante bis zu ihrem Tode bettlägerig war.
Robert kam in sein neues Heim, in einem neuen, großen Käfig und der netten Familie ging es ihm alsbald sehr viel besser. Da er allein gehalten wurde suchte er sich einen Partner aus der Familie ... den Mann. Dieser war natürlich tagsüber auf der Arbeit und so kam es wie es kommen musste ... „Robertchen“ vermisste ihn, wollte nicht mit dem Rest der Familie teilen und rupfte sich aufs Neue.
Die Familie hörte von unserem Engagement und brachte Robert zu uns. Sie wollten, dass es ihm bei seinen Artgenossen besser ginge, außerdem würde er die große Voliere bestimmt angenehmer empfinden. Wir merkten schnell, wie menschbezogen Robert war und brachten ihn dann zu Gabi und Volker Wagener nach Alpen in die Verpaarungsstation. Aber auch hier war er nicht an seinen Artgenossen interessiert und so holten wir ihn nach ca. 6 Monaten wieder ab. Zwischenzeitlich hatten wir ein älteres Ehepaar gefunden, hier blühte Robert auf, akzeptiert beide Menschen und es geht ihm prima. Er hat nun sein Zuhause gefunden.
Bis hierher, liebe Leser, hat die Geschichte eigentlich ein Happy End gefunden, aber folgende Ereignisse spielten sich parallel dazu ab:
Robert war noch in Alpen als uns die ehemaligen Besitzer anriefen und uns mitteilten, dass ein Erbschaftsstreit um Robert entbrannt sei. Plötzlich entsann sich die Mitbewohnerin der Tante, dass diese ihr ja zu Lebzeiten den Vogel mündlich versprochen habe, sollte sie sterben. So kam die Sache vor Gericht, dieses verwies an ein anderes Gericht. Hier nun wurde festgestellt, dass man nicht zuständig sei und verwies an das erste Gericht (nach über einem Jahr) zurück. Es wurde eine Schiedsverhandlung anberaumt und der Richter, selbst Besitzer eines Nymphensittichpärchens, fällte zum „Wohle des Vogels“ folgenden Schiedsspruch:
Der Vogel gehört laut Testament dem Ehepaar, diese durften ihn auch an uns abgeben. Da jedoch das mündliche Versprechen nicht außer acht gelassen werden darf, hat die ehemalige Mitbewohnerin das Recht eingeräumt bekommen, den Vogel alle 8 Wochen für eine Woche zu sich zu nehmen ... ein sogenanntes Umgangsrecht!
Jeglicher gesunde Menschen-und Vogelverstand mag an diesem Richterspruch eine Logik o.ä. suchen ... man findet keine Erklärung dafür.
Wir haben uns dagegen verwehrt, dass Robertchen diese Tortouren auf sich nehmen muss und werden wohl nun verklagt werden. Unabhängig davon hat die Dame Widerspruch gegen das Schiedsurteil eingelegt, somit kommt es zur erneuten Verhandlung und einem Urteil ... von diesem ist es abhängig wie dann gegen uns vorgegangen wird. Wir sehen der Sache gelassen entgegen und werden dafür sorgen, dass Robert in seinem neuen Zuhause bleiben kann.
Fortsetzung folgt
Gruß BumBum
folgende Geschichte möchte ich euch nicht vorenthalten
Umgangsrecht für einen Graupapagei (Teil I)
Heute gebe ich eine Geschichte zum Besten die der Wahrheit entspricht ... obwohl man es kaum glauben mag. Es handelt sich um den Graupapagei „Robert“, der, wenn er es verstehen könnte, sicher an der Menschheit zweifeln würde ... und das zu Recht. Aber lest selbst ...
Vor ca. 3 Jahren wurde Robert zu uns gebracht, er präsentierte sich im leicht gerupften Zustand, war aber ansonsten sehr munter und fasste sehr schnell Vertrauen zu uns. Seine Besitzer, ein Ehepaar mit Tochter, hatten den Vogel von einer Tante vererbt bekommen. Sie holten Robert aus der Wohnung der Verstorbenen in einem schlechten Zustand ab, der Dreck stand zentimeterhoch im runden Käfig, auch er selbst hatte die Krallen bis an den Beinen hoch verkotet, wohl durch herumwaten im eigenen Dreck auf der Suche nach Futter. Die Dame die mit der Verstorbenen zusammenlebte und diese bis zu ihrem Tode „gepflegt“ hatte, war froh dieses „Drecksviech“ loszuwerden denn es war ihre Aufgabe gewesen den Vogel zu versorgen, da die Tante bis zu ihrem Tode bettlägerig war.
Robert kam in sein neues Heim, in einem neuen, großen Käfig und der netten Familie ging es ihm alsbald sehr viel besser. Da er allein gehalten wurde suchte er sich einen Partner aus der Familie ... den Mann. Dieser war natürlich tagsüber auf der Arbeit und so kam es wie es kommen musste ... „Robertchen“ vermisste ihn, wollte nicht mit dem Rest der Familie teilen und rupfte sich aufs Neue.
Die Familie hörte von unserem Engagement und brachte Robert zu uns. Sie wollten, dass es ihm bei seinen Artgenossen besser ginge, außerdem würde er die große Voliere bestimmt angenehmer empfinden. Wir merkten schnell, wie menschbezogen Robert war und brachten ihn dann zu Gabi und Volker Wagener nach Alpen in die Verpaarungsstation. Aber auch hier war er nicht an seinen Artgenossen interessiert und so holten wir ihn nach ca. 6 Monaten wieder ab. Zwischenzeitlich hatten wir ein älteres Ehepaar gefunden, hier blühte Robert auf, akzeptiert beide Menschen und es geht ihm prima. Er hat nun sein Zuhause gefunden.
Bis hierher, liebe Leser, hat die Geschichte eigentlich ein Happy End gefunden, aber folgende Ereignisse spielten sich parallel dazu ab:
Robert war noch in Alpen als uns die ehemaligen Besitzer anriefen und uns mitteilten, dass ein Erbschaftsstreit um Robert entbrannt sei. Plötzlich entsann sich die Mitbewohnerin der Tante, dass diese ihr ja zu Lebzeiten den Vogel mündlich versprochen habe, sollte sie sterben. So kam die Sache vor Gericht, dieses verwies an ein anderes Gericht. Hier nun wurde festgestellt, dass man nicht zuständig sei und verwies an das erste Gericht (nach über einem Jahr) zurück. Es wurde eine Schiedsverhandlung anberaumt und der Richter, selbst Besitzer eines Nymphensittichpärchens, fällte zum „Wohle des Vogels“ folgenden Schiedsspruch:
Der Vogel gehört laut Testament dem Ehepaar, diese durften ihn auch an uns abgeben. Da jedoch das mündliche Versprechen nicht außer acht gelassen werden darf, hat die ehemalige Mitbewohnerin das Recht eingeräumt bekommen, den Vogel alle 8 Wochen für eine Woche zu sich zu nehmen ... ein sogenanntes Umgangsrecht!
Jeglicher gesunde Menschen-und Vogelverstand mag an diesem Richterspruch eine Logik o.ä. suchen ... man findet keine Erklärung dafür.
Wir haben uns dagegen verwehrt, dass Robertchen diese Tortouren auf sich nehmen muss und werden wohl nun verklagt werden. Unabhängig davon hat die Dame Widerspruch gegen das Schiedsurteil eingelegt, somit kommt es zur erneuten Verhandlung und einem Urteil ... von diesem ist es abhängig wie dann gegen uns vorgegangen wird. Wir sehen der Sache gelassen entgegen und werden dafür sorgen, dass Robert in seinem neuen Zuhause bleiben kann.
Fortsetzung folgt
Gruß BumBum