Herkunft sorgfälltig auswählen
1. Ist die Anfälligkeit ( Ausbruchszahlen wurden in anderen Trads bereits beschrieben) bei Kunstlichthühnern des großen W durchaus als höher anzusehen( wurde auch schon erklärt warum).
2. Sollte man darüber nachdenken, wen man mit seinem Geld unterstützt,
die Kleinen und mittelständischen Unternehmen des Deutschen Bauernverbandes, denen ist nämlich der Menschen und Tierschutz noch etwas wert (siehe
www.indiez.de) oder Leuten, die solche Positionspapiere, die vor Überheblichkeit und Lebensverachtung nur so glänzen in die Welt setzen:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
Positionspapier zu Impfmaßnahmen gegen Aviäre Influenza
Nach derzeit geltendem Recht ("Geflügelpest-Verordnung“) ist eine Impfung gegen die Vogelgrippe vom Grundsatz her verboten (GeflPestV § 5). Die neue Richtlinie 2005/94/EG des Rates eröffnet jedoch weitere Optionen für Impfmaßnahmen gegen die Vogelgrippe.
Die Deutsche Geflügelwirtschaft hält aus fachlichen Gründen an ihrer Position gegen jegliche prophylaktische Impfmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza fest:
Die derzeitig verfügbaren Impfstoffe gegen die Aviäre Influenza schützen Geflügel lediglich vor den klinischen Symptomen der Vogelgrippe. Auch bei geimpften Tieren kommt es nach der Infektion zu einer Virusvermehrung im Tier. Die geimpften Tiere scheiden dann Feldvirus aus, ohne dass es dabei zu Krankheitssymptomen kommt. Damit besteht ein erhebliches Risiko, dass Impfungen zur unkontrollierten und unkon-trollierbaren Virusverbreitung beitragen. Vor allem prophylaktische Impfungen in seu-chenfreien Regionen sind strikt abzulehnen, da ein potenzieller Erstausbruch dann nicht erkannt werden kann. Damit wäre die Einleitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Viruseradikation erheblich verzögert. Dies ist auch vor dem Hintergrund der potenziel-len Zoonosegefahr kritisch zu sehen.
Die Erfahrungen aus Holland im Jahre 2003 haben eindrucksvoll demonstriert, dass selbst bei der damals voll empfänglichen Geflügelpopulation der Niederlande der Erstausbruch nicht schnell genug erkannt werden konnte und es aufgrund der zu-nächst ausbleibenden Bekämpfungs- und Vorkehrungsmaßnahmen innerhalb nur we-niger Tage zu einer flächendeckenden Infektion kam.
Der Einsatz der so genannten DIVA-Strategie (Differentiating Infected from Vaccina-ted Animals) ist in der Praxis gescheitert. Dies hat sich in Italien bestätigt, wo es trotz der Durchführung der von der EU-Kommission genehmigten Impfprogramme immer wieder zu einem Aufflammen von Infektionen mit schwach pathogenen aviären In-fluenzaviren in der Impfregion unter dem vermeintlichen "Impfschutz" gekommen ist.
Wir weisen darauf hin, dass geimpfte Tiere als potenziell infektiös anzusehen sind und eine flächendeckende Durchführung von Impfprogrammen nicht praktikabel ist.
Im Hinblick der anstehenden Umsetzung der Richtlinie 2005/94/EG in nationales Recht werden offensichtlich Möglichkeiten der Schutzimpfungen von Rasse- und Hob-bygeflügelbeständen gegen Vogelgrippe ausgelotet.
- 2 -
Derartige Maßnahmen sind in "Friedenszeiten" (vor einem Ausbruch der Seuche in Deutschland) verantwortungslos, denn anders als in den Wirtschaftsgeflügelbestän-den kommt es insbesondere im Bereich der Rassegeflügel- und Hobbyhaltungen zu einem nur schwer bzw. gar nicht kontrollierbaren Austausch von Tieren zwischen den Beständen und zu Tieransammlungen auf Ausstellungen und Geflügelmärkten, wo-durch geimpfte Tiere infolge möglicher maskierter Infektion potenziell zur weiteren Erregervermehrung beitragen können. Auch ist der Kontakt zwischen Mensch und Tier im Bereich der Hobbyhaltungen besonders eng.
Aufgrund der Tatsache, dass bisher noch kein infektionsverhindernder Impfstoff ver-fügbar ist, appellieren wir eindringlich, dass Notimpfprogramme bestenfalls im Einzel-fall und nach strenger Abwägung durchgeführt werden dürfen. Dies muss bei der Um-setzung der Richtlinie in nationales Recht unbedingt sichergestellt werden.
Eine wirksame Tierseuchenbekämpfung erfordert im Fall der Aviären Influenza die schelle Erkennung des Erstausbruchs und die unverzügliche Eingrenzung der Erre-gerverbreitung mit anschließender gezielter Eradikation des Erregers. Dabei hat das unverzügliche Töten von seuchenverdächtigem und seuchenkrankem Geflügels
grundsätzlich oberste Priorität und ist angewandter Tierschutz, da der größere Teil der Tierpopulation so vor einer Infektion bewahrt werden kann.
Vor allem in Ländern, in denen Impfmaßnahmen großflächig als Bekämpfungsinstru-ment eingesetzt wurden, konnte die Aviäre Influenza endemisch werden.
Die in diesem Positionspapier aufgezeigte Zielsetzung muss sowohl für Wirtschaftsge-flügel als auch für Rassegeflügel, unabhängig von der Bestandsgröße und der Hal-tungsform gelten.
Berlin, 2. Februar 2006
y:\zdg\geflügelpest\60202kn01.doc 2