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AngieSaar
Guest
Mich würde mal interessieren wie ernst und strikt ihr es nehmt mit der Einstallung.
Anonym um keinen zu verschrecken natürlich...
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So pauschal kann man das nichtsagen. Bei der Zubilligung von Schadenersatz ist immer der Kausalzusammenhang zwischen Schadensereignis und Schädigung zu erbringen. Dies dürfrte im Regelfall nicht so einfach sein.sollte entgegen aller Wahrscheinlichkeit gerade bei DIR eine Infizierung stattfinden und rundherum sind vielleicht große Geflügelfarmen die ihre Bestände keulen müssen - aus reiner Vorsichtsmaßnahme - dann bist du SCHADENSERSATZPFLICHTIG. Ich habe meine 5 Zwerghühner entsprechend der Verordnung in einer großen Voliere - Spatzensicher und nach oben gegen Vogelkot abgeriegelt
Gänseerpel schrieb:So pauschal kann man das nichtsagen. Bei der Zubilligung von Schadenersatz ist immer der Kausalzusammenhang zwischen Schadensereignis und Schädigung zu erbringen. Dies dürfrte im Regelfall nicht so einfach sein.
Bez der Aussage des VA wäre ich zurückhaltend, das sind rechtliche Fragen, die ein Tiermediziner nicht so ohne weiteres aus dem Stehgreif beantworten kann. Hast Du bez des Falls mit der Schweinepest konkrete Unterlagen?Ja, aber wenn bei einem die Infektion NACHGEWIESEN wird, wird bei den anderen KAUSAL gekeult, die brauchen sich ja nicht infiziert zu haben! Die werden vorsorglich getötet - und wenn Du sie entgegen der gesetzlichen Vorschriften nicht überdacht usw bzw. IM Stall hattest - dann IST das kausal für die TÖTUNGEN und zwar aufgrund von FAHRLÄSSIGKEIT wenn nicht sogar GROBER FAHRLÄSSIGKEIT.
So hat es mir auch mein Veterinäramtsarzt bestätigt - ein ähnlicher Fall lag bei der Schweinepest vor Jahren vor - das wird TEUER! Daher ist der Kausalzusammenhang sozusagen erwiesen
http://www.vogelgrippe.hessen.de/ir...4e69,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdfBekämpfung der Klassischen Geflügelpest
Maßnahmen in Hessen
.....
Schlussfolgerungen aus den bisherigen Überwachungsuntersuchungen an Wildvögeln und Geflügel in unterschiedlichen Haltungsformen in Deutschland
•Bei Wildvögeln, insbesondere migrierendenWildenten, wurden zahlreiche AIV unterschiedlicher Subtypen (auch H 5 und H 7) nachgewiesen,
•Freilandhaltungen sind häufiger infiziert als Stallhaltungen,
•Die Infektionsgefährdung durch Wildvögel ist abhängig von
geographischer Lage (Nähe von Wasservogel-Rastgebieten),
Jahreszeit (Vogelzug)
Gestaltung des Auslaufs bzw. Attraktivität des Auslaufs für wilde Wasservögel
Futter für Wildvögel zugänglich
natürliches Gewässer in Auslauf einbezogen oder in der Nähe
Nutzung von Oberflächenwasser als Tränke
Tierart (Gänse und Enten für wilde Wasservögel anziehender)
•Kleinere Haltungen haben oft höhere Infektionsgefährdung durch Wildvögel, da seuchenhygienische Absicherung und Management oft nachlässig.
Das sind erfahrungswerte die weit über Hessen und Deutschland hinausgehen. Hessen muß das Rad nicht neu erfinden, wenn es international schon bekannt ist.Bandfink schrieb:aber wenn ich das lese frage ich mich wie die Seuchenexperten darauf kommen?
Oder werden hier Fälle der Gefügelpest geheim gehalten?
•Freilandhaltungen sind häufiger infiziert als Stallhaltungen,
Wenn das für Hessen gilt, wieso sind dann die Fälle nicht bekannt?????
Ja, warum auch immer. Liegt es vielleicht daran, das eine Vogelart vielleicht empfänglicher für den Virus ist als eine andere? Das Hühner empfänglicher sind als Gänse dürft mittlerweile klar sein. Das Puten im allgemeinen schon eher Krankheitsanfälliger sind als z.B.Hühner auch. Warum sollten spuren von dem Virus die einem Huhn noch nichts anhaben können, nicht für Puten schon lange ausreichen?Meines Wissenstandes nach, ist bis jetzt nur ein Fall in Sachsen (Wermsdorf) bekannt und da waren die Stallhaltung Puten infiziert (Warum auch immer!!) und nicht die freilauf Gänse!!!!!!
Wer sagt dir den, das alle Tiere der Umgebung frei von dem Virus waren? Wenn ich mir einige Beiträge anschaue, wo User hier in diesem Forum sagen wenn sie z.B. eine Tote Ente finden, dann wird sie einfach weggemacht, am besten stil und heimlich noch im Offen verbrannt. Wer sagt dir, das nicht irgendein Kleinhalter, der vielleicht seine zwei Tiere noch nicht einmal angemeldet hatte, nicht diese "erkrankten Tiere" einfach hat verschwinden lassen? Zwei Tiere fallen nicht auf, mehrere hundert schon und in Großbetrieben ist die öffentliche Überwachung größer.•Kleinere Haltungen haben oft höhere Infektionsgefährdung durch Wildvögel, da seuchenhygienische Absicherung und Management oft nachlässig.
Ja genau und warum sind dann die rund 90 Geflügelhalter rund um Wermsdorf (wo bestimmt ein drittel von, den Tieren regelmäßig Freilauf gaben) frei von dem Virus gewesen???? (wurden ja trotzdem alle gekeult)!!!!
Und dem super alle zwei Wochen auf H5N1 geprüften mit Seuchenwannen vor den Ställen und Desinfektionsmittel an den Wänden ausgestatteten Betrieb trifft der Virus!!!! So viel zu Absicherung und Management!!!!!!
Das sind erfahrungswerte die weit über Hessen und Deutschland hinausgehen. Hessen muß das Rad nicht neu erfinden, wenn es international schon bekannt ist.
Ja, warum auch immer. Liegt es vielleicht daran, das eine Vogelart vielleicht empfänglicher für den Virus ist als eine andere? Das Hühner empfänglicher sind als Gänse dürft mittlerweile klar sein. Das Puten im allgemeinen schon eher Krankheitsanfälliger sind als z.B.Hühner auch. Warum sollten spuren von dem Virus die einem Huhn noch nichts anhaben können, nicht für Puten schon lange ausreichen?
Wie sieht deine Prognose für Deutschland aus, wenn nicht aufgestallt worden wäre?
Wer sagt dir den, das alle Tiere der Umgebung frei von dem Virus waren? Wenn ich mir einige Beiträge anschaue, wo User hier in diesem Forum sagen wenn sie z.B. eine Tote Ente finden, dann wird sie einfach weggemacht, am besten stil und heimlich noch im Offen verbrannt. Wer sagt dir, das nicht irgendein Kleinhalter, der vielleicht seine zwei Tiere noch nicht einmal angemeldet hatte, nicht diese "erkrankten Tiere" einfach hat verschwinden lassen? Zwei Tiere fallen nicht auf, mehrere hundert schon und in Großbetrieben ist die öffentliche Überwachung größer.
Koma schrieb:gibt es eigentilch keine stallpflicht für politiker und mindestmaße für ihre haltung???
Gänseerpel schrieb:Bez der Aussage des VA wäre ich zurückhaltend, das sind rechtliche Fragen, die ein Tiermediziner nicht so ohne weiteres aus dem Stehgreif beantworten kann. Hast Du bez des Falls mit der Schweinepest konkrete Unterlagen?
Ursache für die in Deinem Beispiel aufgezeigten Folgen ist übrigens nicht das Verhalten des betr. Halters sondern ein nicht sachgerechtes, dilettantisch zusammengebasteltes Gesetz. Denn wenn keine Krankheitsübertragung stattgefunden hat, kann höchstens Dummheit oder Hysterie- aber keine Kausalität vorliegen.