Bitte um Hilfe bei Vogel-Bestimmung und Artenschutz

Diskutiere Bitte um Hilfe bei Vogel-Bestimmung und Artenschutz im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe in der Erbmasse meines 102jährigen Großvaters einige Präparate gefunden. Ich habe schon viel hier gelesen und bin daher sehr...
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Raul1982

Neuling
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Hallo,
ich habe in der Erbmasse meines 102jährigen Großvaters einige Präparate gefunden.
Ich habe schon viel hier gelesen und bin daher sehr verunsichert, was es mit den Präparaten auf sich hat. Wie alt die Präparate sind und ob Papiere dazu existieren, weiß ich nicht (muss mich erstmal durch Papierberge arbeiten, das wird viele Monate dauern...). 0l
Könnt ihr mir sagen um welche Tiere es sich handelt und welche davon wie geschützt sind? Wichtig wäre es für mich zu wissen, ob ich die Präparate verkaufen oder überhaupt besitzen darf (falls keine Papiere dazu existieren oder nicht aufzufinden sind). Wenn ich beides nicht darf, was mach ich dann damit? Sie in den Müll zu werfen würde mir sehr leid tun, da ich finde, dass kein (ehemaliges) Lebewesen etwas im Müll zu suchen hat...
Als absoluter Laie tippe ich darauf, dass es sich um drei Fasane, ein Eichhörnchen, eine Eule und einen Habicht handelt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :)
 

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Hier noch ein zweites Foto.
 

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Drei Fasane, Schleiereule, Mäusebussard und ein Eichhörnchen.


LG Silke
 
Zwei Goldfasanhähne, ein Jagdfasanhahn, eine Schleiereule, ein Mäusebussard und ein Eichhörnchen.

Die Fasane sind kein Problem. Das Eichhörnchen sicherlich auch nicht. Nur die Schleiereule und der Bussard sind artenschutzrechtlich interessant, aber zumindest die Schleiereule dürfte unter die Altpräparateregelung fallen. Und der Bussard scheint insofern eh unproblematischer, als für ihn ein Aneignungsrecht durch den Jagdausübungsberechtigten besteht. Sollte der Großvater Jäger gewesen sein (und so macht es zumindest den Anschein), dann wäre der Nachweis des rechtmäßigen Besitzes m. E. hierdurch erbracht.

An Deiner Stelle würde ich mich mal nach einem Präparator umsehen, denn der kann Dir sicherlich schriftlich bestätigen, dass es sich bei der Schleiereule um ein entsprechendes Altpräparat handelt.

VG
Pere ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank Silke und Pere! :)

Ob mein Großvater Jäger war, weiß ich nicht. Er hat über vieles nicht gesprochen und hatte gern seine Ruhe. Vielleicht finde ich darüber noch Informationen im Nachlass. Da auch noch einige kleine Geweihe von ihm hier hängen, spricht einiges dafür.
Also falls mein Großvater den Mäusebussard als Jäger selbst erlegt hat, wäre für den Verkauf keine Bescheinigung notwendig?
Und die Schleiereule dürfte ich nur mit einer Bescheinigung vom Präparator verkaufen?
Könnt ihr mir sagen, was ein Präparator für so eine Bescheinigung berechnet?
Dürfte ich die Präparate ohne Bescheinigungen verschenken?
Ich glaube der Zustand ist nicht sonderlich gut (hingen bei ihm im Hausflur), daher weiß ich nicht, ob es Sinn macht noch Geld da reinzustecken. :?

LG Marc :)
 
Erlegt sollte er den Bussard schon nicht haben. Aber er wäre als Jäger berechtigt ihn als Unfallopfer aufgenommen zu haben.
In die Fasane würde ich auch nichts investieren , sondern sie als deko Objekte so weitergeben.
Die Schleiereule, etwas aufgepeppt, geht so. Der Bussard, als recht helles Exemplar könnte Interessenten finden. Etwas entstaubt, bringt man die schon weg.

Was die Kosten für so eine Bescheinigung als Altpräparat betrifft, weiss ich nicht wie das bei Euch gehandhabt wird. ich selber würde da nichts dafür verlangen.
 
Die Sache ist in Deutschland so: Wer ein Tier oder Teile von Tieren besitzt, die dem Besitz- und Vermarktungsverbot unterliegen, ist gegenüber der Behörde nachweispflichtig, dass er jene rechtmäßig besitzt. Klingt komplizierter als es ist.

Das heißt im Endeffekt, dass Du in einer geeigneten Form glaubhaft machen musst, dass Du die Vögel rechtmäßig besitzt. Wenn Du die vermarkten willst, musst Du in irgendeiner Form darlegen, was es damit auf sich hat. Die Bescheinigung eines Präparators wäre eine Möglichkeit, m. E. die eleganteste und einfachste. Wenn der Dir bescheinigt, dass das Tierchen älter als irgendwelche 55 Jahre ist, ist das Thema durch. Ansonsten bräuchtest Du eine Ausnahme vom Besitz- und Vermarktungsverbot, welche die zuständige Behörde aber nur dann ausstellen wird, wenn Du sie überzeugen kannst, dass das Tier nicht unrechtmäßig erlangt wurde.

Beim Bussard hätte Dein Opa Anspruch auf eine solche Bescheinigung, sofern er den rechtmäßigen Besitz nachweisen kann (Inbesitznahme des Vogels im Wege seines Jagdausübungsrechts reicht aus, sofern der Vogel nicht augenscheinlich durch ihn getötet wurde).

VG
Pere ;)
 
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