News: Newcastle-Krankheit im Kreis Pinneberg

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Pinneberg (aho) - Die Kreisverwaltung Pinneberg gibt einen
Verdachtsfall der Newcastle-Krankheit auf einem Hühnerhof im Kreis
Pinneberg bekannt. Nachdem die Krankheit durch einen Tierarzt amtlich
festgestellt wurde, hat der Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht umgehend die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Eine Gefährdung für die Bevölkerung besteht nicht. Diese Tierkrankheit
ist für den Menschen ungefährlich.

In einem Hühnerbestand mit etwa 120 Tieren sind mehrere Tiere
gestorben. Ein Tierarzt hat vorsorglich ein verendetes Huhn an das
Landeslabor in Neumünster geschickt, um die genaue Todesursache
feststellen zu lassen. Die Ergebnisse der durchgeführten
Laboruntersuchungen bestätigten den Verdacht des Tierarztes auf
Newcastle-Krankheit. Der Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg wurde daraufhin sofort
informiert. Eine amtstierärztliche Untersuchung am 16.10.2004 hat den
Verdachtsfall amtlich bestätigt. Die endgültige Diagnose erfolgt nun
durch das Referenzlabor für Newcastle-Krankheit beim
Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Dorthin sind die
Proben zwischenzeitlich weitergeleitet worden. Mit einem endgültigen
Ergebnis wird in etwa zwei Wochen gerechnet. Aufgrund der Umstände des
Falls und um eine Gefährdung umliegender Geflügelbestände so weit wie
möglich auszuschließen, wurde der betroffene Hühnerbestand in
Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz am 19.10.2004 tierschutzgerecht getötet. Die
Tierkörper sind über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich
beseitigt worden. Die Desinfektionsmaßnahmen der Stallungen haben
begonnen.

Die Newcastle-Krankheit ist eine bei Hühnern und Puten hochgradig
ansteckende Viruserkrankung, die aber auch Perlhühner, Rebhühner,
Tauben und Wachteln betreffen kann. Sie tritt gelegentlich auch bei
Wassergeflügel, z.B. Enten und Gänsen, auf. Die Krankheit muss beim
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht gemeldet werden. Die
betroffenen Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Hinfälligkeit,
Appetitlosigkeit und Durchfall sowie Atembeschwerden. Es gibt aber
auch einen chronisch-milden Verlauf, der sich bei Legehennen nur durch
den Rückgang der Eierlegeleistung bemerkbar macht.

Aus diesem aktuellen Anlass macht die Kreisverwaltung Pinneberg auf
die geltenden Rechtsvorschriften aufmerksam. Jeder Besitzer eines
Hühner- oder eines Truthühnerbestandes muss seine Tiere durch einen
Tierarzt regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Die
Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Die Impfung erfolgt in
der Regel über das Trinkwasser. Um den Impfschutz langfristig
sicherzustellen, sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen beim Tierarzt
erforderlich. Die Impfung ist so zu wiederholen, dass im gesamten
Bestand stets ein ausreichender Schutz der Tiere vorhanden ist. Über
die Impfungen sind Nachweise zu führen. Auch Besitzer von kleineren
Geflügelbeständen wird empfohlen, die Hühner regelmäßig zu impfen.
Sobald eine Krankheit in einem Hühnerbestand auftritt, sind erhebliche
Sperr- und Schutzmaßnahmen erforderlich, die auch zu überregionalen
Einschränkungen führen. Ein ausreichender Impfschutz der
Gesamtgeflügelpopulation ist daher ein sinnvoller Schutz für alle Höfe
vor wirtschaftlichen Schäden durch diese Krankheit.

Daneben empfiehlt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
die üblichen Schutzmaßnahmen für Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr. Hierzu gehören beispielsweise Absonderung erkrankter
Tiere, Vermeidung der Teilnahme mit Geflügel an Märkten oder Schauen
u.ä., nach Möglichkeit keine Zukäufe von Geflügel, regelmäßige
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Verhinderung des Zutritts
betriebsfremder Personen zu Geflügelstallungen.

Die Haltung von Hühnern bzw. Trutzhühnern ist nach der
Viehverkehrsverordnung anzeigepflichtig. Danach muss jeder, der
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner oder Trutzhühner
halten will, die Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit und
bei Änderungen beim Kreis Pinneberg melden.


Ergänzungen zur Pressemitteilung vom 20.10.2004 21.10.2004

Der Kreis Pinneberg hat am gestrigen Tage mitgeteilt, dass auf einem Hühnerhof im Kreis Pinneberg der Verdacht der Newcastle-Krankeit aufgetreten ist. Die Amtstierärzte des Kreises haben diesen Verdacht vorläufig bestätigt. Der Hühnerbestand wurde vorsorglich getötet.

Die Kreisverwaltung Pinneberg stellt nochmals klar, dass es sich bei diesem Verdachtsfall nicht um die durch Influenzaviren verursachte klassische Geflügelpest handelt, die im Frühjahr 2003 in den Niederlanden erhebliche Schäden verursacht hat. Beide Krankheiten sind getrennt voneinander zu betrachten. Die Newcastle-Krankheit des Geflügels wird dagegen durch einen Virus hervorgerufenen, den Paramyxovirus. Diese Tierkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Derzeit erfolgt eine Untersuchung von Proben im Referenzlabor für Newcastle-Krankheit beim Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Eine endgültige Bestätigung über den Krankheitsfall liegt laut Informationen des Kreises in etwa 14 Tagen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Newcastle-Krankheit: Hühner waren nicht geimpft

Newcastle-Krankheit: Hühner waren nicht geimpft (22.10.2004)

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Kreis Pinneberg (aho) - Am gestrigen Tage hatte der Landkreis
Pinneberg mitgeteilt, dass auf einem Hühnerhof im Kreis Pinneberg der
Verdacht der Newcastle-Krankeit aufgetreten sei. Der Hühnerbestand mit
120 Tieren wurde vorsorglich getötet. Die Ursache für den Ausbruch der
Erkrankung scheint jetzt klar zu sein: Die Rentnerin, die die Hühner
privat hielt, hatte die Tiere nicht gegen die Newcastle-Krankeit
impfen lassen, so Andreas Köhler, Sprecher des Landrates gegenüber der
Presse.

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bereits
der Verdacht auf diese Geflügelkrankheit muss von Tierhaltern und
Tierärzten dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.

Neben den üblichen Maßnahmen, die ein Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr zu beachten hat (wie etwa Absonderung erkrankter Tiere,
keine Marktbeschickungen, keine Zukäufe, Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen, keine fremden Personen in den Stall lassen)
muß dringlichst auf die Impfpflicht der Geflügelhalter hingewiesen
werden. Danach hat jeder Besitzer eines Hühner- oder
Truthühnerbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt regelmäßig gegen
Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.

Die Krankheit wird durch ein Paramyxovirus verursacht und ist
außerordentlich ansteckend für Hühner und Truthühner, aber auch für
Fasane, Rebhühner und Wachteln, in seltenen Fällen auch für
Wassergeflügel und Wildgeflügel. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt
über die Atmungsluft und über Kontakte, etwa im Stall, auf
Geflügelmärkten oder Transporten sowie über Nahrungsaufnahme.

Neben plötzlichen Todesfällen zeigen erkrankte Tiere Fieber bis 43
Grad Celsius, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, Durst,
gesträubtes Gefieder, Durchblutungsstörungen mit häufig dunkler
Verfärbung des Kammes, Atemnot, Niesen, Röcheln,
Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Innerhalb
von fünf Tagen nach Ausbruch der Krankheit sterben viele Tiere.

Hochansteckende Viruskrankheiten, wie die Newcastle-Krankheit sind
ohne Impfung des Geflügels nicht wirksam zu bekämpfen. Nur der
ausreichende Impfschutz aller Einzelbestände, auch kleiner Bestände,
bietet einen wirksamen Schutz für die Gesamtpopulation der Hühner und
Truthühner in Deutschland und verhindert eine Einschleppung der
gefährlichen Geflügelseuche nach Deutschland.
 
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