Hallo Ulrike
Ist das für jedes Bundesland so, daß man keine Zuchtgenehmigung mehr braucht? Du kennst Dich anscheinend sehr gut aus. Wie ist das mit einer Sondergenehmigung um offen beringen zu dürfen? Das würde mich mal interessieren.
Gruß, Andrea
Hallo Andrea,
ein Zuchtgenehmigung wird meines Wissens nur für Sittiche, Papageien etc. benötigt. Für Cardueliden ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt.
Eine Zuchtgenehmigung hat auch nichts damit zu tun, ob man eine Sondergenehmigung braucht, um Vögel offen beringen zu dürfen.
Vögel, die unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV fallen,
müssen mit Kennzeichnungsringen ("Artenschutz-"Pflichtringen) versehen werden (besondere Ausnahmen sind zugelassen: Transponder z.B. ). Diese geschlossenen Ringe können jungen Vögel nur bis zum Alter von max 7./8.Tagen übergezogen werden. Hat man den Zeitpunkt verpaßt oder züchtet man Vögel (z.B. einheimische Vögel), die sehr heikel in der Zucht sind,
kann man ausnahmsweise den Nachwuchs offen beringen. Aber
NUR nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Behörde. Wie gesagt, hier in Düsseldorf ist die Untere Landschaftsbehörde (angesiedelt beim Garten- Friedhofs- und Forstamt) dafür zuständig.
Das kann aber von Gemeinde zu Gemeinde, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Näheres zu dem Thema ist
hier oder auch
hier zu finden.
Bei Sittichen/Papageien etc. sieht es ähnlich aus. Auch wenn diese tlw nicht unter das BArtschVo fallen, ist die Sondergenehmigung für offene Beringung ebenfalls notwendig. Dieses hängt hier aber damit zusammen, dass hier noch die Psittakoseverordnung zu beachten ist. Darum müssen bei der Ringbestellung für die "Krummschnäbel" auch die Zuchtgenehmigung mitgeschickt werden.
Auch für evtl Sondergenehmigung zur offenen Beringung: Es dürfen hier auf keinen Fall normale Verbandsringe oder die im Zoogeschäft käuflichen Kunststoff-/Metallringe benutzt werden!
Es müssen die Artenschutzringe benutzt werden, die es auch "offen" gibt!