Nach Protokoll, so wie ichs verstanden habe, wurde der Bussard von 10:00 bis 19:00 vom Komitee bewusst in der Falle belassen. Das ist von dem der die Falle gestellt hat schlecht. Vom Komitee auch!
So und nicht anders!
Dies aber nun als gute Tat gegenüber den restlichen Greifen darzustellen, die eventuell gerettet werden konnten find ich schon etwas seltsam.
Sehr gut umschrieben.
Wenn niemand ahnen konnte, dass dem Bussard etwas passieren könnte, wesshalb hat man sich dann auf die Lauer gelegt und gefilmt? Das macht man doch, wenn man vermutet, dass noch etwas passieren wird oder? Ansonsten : Kurz filmen und freilassen.
Da erwarte ich etwas Grösse. Oder es geht halt wirklich nur um möglichst spektakuläre Showeffekte ohne Rücksicht auf Verluste. In so einem Fall, kann ich das Komitee eben gerade nicht mehr ernst nehmen.
Das ist doch haargenau, was ich im ersten Thread zu der Sache gesagt habe...
Geht es hier um Tierschutz oder um möglichste Verfehmung des Jagdausübenden? Viertelstunde filmen, dann den Bussard befreien und fertig, und dies nicht erst im Dunklen, wo der Vogel sich weder mehr richtig orientieren kann, noch einen vernünftigen Schlafplatz findet (ja, ich weiß, sie haben ihn ja nicht befreit...).
Und darum bleibe ich bei meiner Aussage, was ich von diesem tollen Komitee halte, und wiederhole es auf Aufforderung auch gerne nochmal doppelt und dreifach!
das komitee hat sich sicher nicht auf die lauer gelegt, um einen bussard zu filmen, wie er sich in der falle mit einer taube verhält. das komitee wollte den mutmasslichen fallensteller überführen, bei einer längst vermuteten straftat.
Klar, und da wird billigend in Kauf genommen, daß der Bussard stundenlang unnötigem Stress ausgesetzt ist? Wer ist da schlimmer, der Falkner, der seine Fallen nicht nach 9 Stunden kontrolliert, oder die "Vogelschützer" (müdes Lächeln)?
was denn kurz filmen? sie mussten doch erstmal warten, bis der verdächtige falkner, zu den fallen kommt. da war nix, mit schnell filmen. so ist das nun mal bei detektivischen arbeiten.
Klar... Und als der Falkner dann da war und seine "Aussage" aufs Band gestammelt hatte, war der Zweck des Komitees erreicht und der Bussard uninteressant geworden, den sie in der "verlässlichen" Obhut des Falkners beliessen. Mit dem bekannten Ende.
Wäre ihnen am Vogel gelegen gewesen, hätten sie der Freilassung noch beigewohnt, und nicht darauf vertraut, daß der Falkner ihn im Dunklen noch fliegen lässt.
Konnten die sich nicht vorstellen, dass der erwischte Falkner wütend war? Und das irgend jemand darunter leiden
muss?
Die Komiteeler kann der Falkner nicht verprügeln, so blieb leider nur der Bussard als Blitzableiter.
Reife Leistung vom Komitee, psychologisch so bewandert zu sein! Oder waren die Kenntnisse um das Funktionieren der menschlichen Psyche doch vorhanden, und darum, daß man Taggreifvögel nicht im Dunklen orientierungslos fliegen lässt? Legte man es also nicht
doch auf einen toten Vogel an, damit man noch mehr Munition hat?
Da erwarte ich etwas Grösse.
das ist doch augenwischerei.in meinen augen zeigen sie größe genug, indem sie sich der aufgabe widmen, straftaten im artenschutz aufzudecken. jetzt wäre eigentlich der falkner an der reihe, größe zu zeigen und sich seiner möglichen taten zu stellen. dann könnte man noch einen funken respekt aufbringen.
*zensur*!
Augenwischerei ist es, Vogelschutzgedanken vorzutäuschen, wenn es aber um Vogelschutz geht, nach Hause zu fahren oder über mehrere Stunden, in denen abgeschnürte Gliedmaßen etc. absterben können oder Kreislaufkollapse auftreten können, nur blöd mit der Kamera draufzuhalten!
Größe ist es, den Vogel umgehend aus der Falle zu holen, und damit verbotenerweise in jagdliches Geschehen einzugreifen!
Größe wäre es vom Komitee, einzuräumen, worum es ihnen wirklich ging, nämlich Diffamierung und Anklage eines weiteren Jägers, was ja mit dem sicherlich im Affekt erschlagenen Bussard gleich nochmal soviel Fundament erhielt.
Ich nehme den Jäger nicht in Schutz, aber das tolle Komitee soll doch bitte nicht so heilig tun!
das medium presse und fernsehen soll gewiss nicht als spektakel dienen, sondern als hilfsmittel zur glaubhaften beweisführung vor gericht und nicht zuletzt für aufklärung in der öffentlichkeit sorgen.
Nein,
gewiss soll es das nicht!
wichtig ist, wie ernst das gericht diese fälle beurteilt. ansonsten möge sich jeder selbst sein urteil bilden.
Das habe ich lange getan, und daraufhin kamst Du, das ich das zurücknehmen soll, von wegen möglicher Beleidungsklage... Pfff...
Zudem, Gesetz hin Gesetz her, es gibt noch so etwas wie den gesunden Menschenverstand, und der flüstert mir als Vogelschützer ein, keinen Vogel 9 Stunden lang in einer Falle sitzend/ hängend abzufilmen (war im übrigen bestimmt spannend, da neun geschlagene Stunden lang draufzuhalten, in denen der Bussard schon vor Stress oder Strangulation hätte sterben können...).
Das Komitee hat ebenso tierschutzunwürdigen Mist gebaut, da gibt es nicht das Deutchen schönzureden. Durch
dessen Schuld ist der Bussard zu Tode gekommen, und es sollte von daher nicht so tun als hätte es gleich mehrere Heiligenscheine pro Mann!