Jetzt aber...
Heute habe ich den Herrn erreicht, und konnte ihm meine/unsere Verwirrung darlegen und um Erläuterung bitten....
Zur Erklärung...
Dieses
Musterformular enthält unter
Erklärung des Verkäufers – alten Besitzers - zur Herkunft der vorbezeichneten Exemplare
die Option:
Züchter anzukreuzen, mit der Möglichkeit
"selbst".
Dies bedeutet, das es sich um
selbstgezüchtete Tiere des Abgebenden handelt, und nicht um Tiere die dieser einst selber erwarb.
Im unteren Teil des Musterschreibens besteht die Möglichkeit bei
Belege, weitere Angaben als Nachweis
"Zuchtbestätigung des Züchters"anzukreuzen.
Dieses erschien "uns", wenn
analgog zu dieser Bescheinigung -Herkunftsnachweis- auch noch von einzelnen Behörden ein Zuchtbeleg gefordert wird, unsinnig, doppelt gemoppelt.
Ich fragte also nach, was der Sinn wäre, ob "uns" etwas entgangen ist.
Nach seiner Darlegung, würde bei einer Selbst/Eigenzucht, dieser Beleg "Herkunftsnachweis" bei einer
Nachzucht ausreichen, um als Käufer die Nachzucht eines Tieres von einem Züchter anzumelden, da logischerweise die Elterntiere (bei Eigenzucht) sowie deren Jungtiere (die jetzt abgeben wurden), am Wohnort des veräußernden/abgebenden Züchters gemeldet
sein müssten, und dies somit keiner weiteren Erklärung bedürfte, z.B. durch einen Nachzuchtbeleg in dem explizit steht, welches Tier wo bei welcher Behörde gemeldet ist. Dieser "Herkunftsnachweis" sollte also der entsprechenden Behörde ausreichen, um eine Anmeldung und evtl. Überprüfung vorzunehmen. Zumal es für diese Forderung (bei welcher Behörde die Tiere gemeldet sind)
keine gesetzliche Forderung besteht, denn
, er nannte mir netter Weise noch einmal den
§7 der Bundesartenschutzverordnung, in welchem explizit steht was eine Meldung zu enthalten hätte:
- Zahl
- Art
- Alter
- Geschlecht
- Herkunft
- Verbleib
- Standort
- Verwendungszweck (Anmerkung von mir: bei "einfacher Meldepflicht" unrelevant)
- Kennzeichen der Tiere
Diese Daten reichen also aus, um einer Meldepflicht nachzukommen.
Er wies dazu auch noch einmal daraufhin, was immer noch vernachlässigt wird, das der Zugang
zeitnah schriftlich angezeigt werden muss.
Weiterhin gab er uns allen den Hinweis,
unbedingt die schriftlich fixierten Ringangaben mit denen des Ringes der sich am erworbenen Tier befindet, akkurat zu überprüfen!
Seit einigen Jahren ist es üblich auf dem Ring seinen Zustand zu vermerken.
O für offen, und G für geschlossen. Dieses ist so wichtig, da Tiere mit einem O-Ring
zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde brauchen (für die offene Beringung), gleichzeitig ist diese Ausnahmebestätigung auch noch mal ein Zuchtnachweis! Weiterhin, sollte darauf geachtet werden,
das alle Angaben die auf dem Ring stehen, mitgeteilt werden, und ob der Ring an dem Vogel auch wirklich die
zugesicherte Eigenschaft hat (Offen/Geschlossen).
Gerade ältere Sollbruchringe sind manchmal schlecht von geschlossenen Ringen zu unterscheiden (Schmutz etc.). Sollte es sich also um einen offenen Ring handeln, ist auf die entsprechende Zusatzbescheinigung zu achten!
Viele Probleme bei der Anmeldung, resultieren daraus, dass dieser Ringeigenschaft nicht genug Beachtung geschenkt wird, und im Nachhinein zu Verzögerungen oder wegen fehlender Dokumenten (Ausnahmegenehmigung für das offene Beringen) zu langen Auseinandersetzungen führen können, wenn nicht sogar zu einem unschönem Ende.
Kommen wir jetzt zu der Option im unteren Bereich bei der man unter
Belege, weitere Angaben
Zuchtbestätigung des Züchters ankreuzen kann. Diese Option dient dazu, wenn man Tiere veräußert, die man
nicht selber nachgezüchtet hat. Für deren legalen Besitz, dient dieser Nachzuchtbeleg des ehemaligen Züchters, und muss mit den Tieren mitgegeben werden.
Und ganz wichtig! Es gibt immer noch zu viele Karteileichen, weil Halter oder Züchter ihre verstorbenen/entflogenen/weitergegebene Tiere nicht ordnungsgemäß abmelden!
Alle Betroffenen fassen sich bitte mal an die Nase
Im Verlauf des Gespräches kamen wir vom 100sten ins 1000ste. Die Dimensionen die sich da auftaten, waren mir sogar Teilweise neu, die anstehende Änderungen/Wegfall der Psittacoseverordnung und deren Auswirkung, Änderungen von Ordnungswidrigkeiten in den Tatbestand einer Straftat...
Das alles war so viel, dass ich dazu einen extra Thread eröffnen werde unter Recht und Gesetz....
Aber nicht mehr heute