Tomy
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Hallo! Erzähl euch jetzt mal was uns passiert ist.
Wir haben ein Zuchtpaar Rostkappen gekauft, das Männchen ist nach 8 Tagen verstorben. Wir ließen ihn testen in der Histologie, Pathologie, Toxikologie. Nach einigen Wochen stellte sich dann die Diagnose: Er ist an einem Virus gestorben 100 %ig. Nur welcher es war ist schwierig festzustellen. Haben ein Attest bekommen /Abschlussbericht, dass er sehr wahrscheinlich ist dass er das Virus schon vor dem Kauf ín sich gehabt hat, und die starken Veränderungen in Milz / Leber/ Nieren stützen diese Vermutung. Sicher bescheinigen wann er sich ansteckte kann die Klinik es uns nicht, weil sie waren ja bei der Ansteckung ja nicht dabei- Und um das herauszufinden, müsste man einen gesunden Vogel mit Absicht anstecken und schauen was passiert und das geht ja nicht.
Der Verkäufer hat auf dem Kaufvertrag diesen Text:
Als Geschäftsbedingung gilt das Gewährleistungsrecht
Das heisst er gibt und die Gewährleistung, dass der Vogel nicht krank ist und dieses Recht besteht 6 Monate.
Wie seht ihr unsere Chancen wenn wir vor Gericht gehen?? Der Termin beim RA steht schon.
Sind gespannt auf eure Antworten.
MfG !!!
Wir haben ein Zuchtpaar Rostkappen gekauft, das Männchen ist nach 8 Tagen verstorben. Wir ließen ihn testen in der Histologie, Pathologie, Toxikologie. Nach einigen Wochen stellte sich dann die Diagnose: Er ist an einem Virus gestorben 100 %ig. Nur welcher es war ist schwierig festzustellen. Haben ein Attest bekommen /Abschlussbericht, dass er sehr wahrscheinlich ist dass er das Virus schon vor dem Kauf ín sich gehabt hat, und die starken Veränderungen in Milz / Leber/ Nieren stützen diese Vermutung. Sicher bescheinigen wann er sich ansteckte kann die Klinik es uns nicht, weil sie waren ja bei der Ansteckung ja nicht dabei- Und um das herauszufinden, müsste man einen gesunden Vogel mit Absicht anstecken und schauen was passiert und das geht ja nicht.
Der Verkäufer hat auf dem Kaufvertrag diesen Text:
Als Geschäftsbedingung gilt das Gewährleistungsrecht
Das heisst er gibt und die Gewährleistung, dass der Vogel nicht krank ist und dieses Recht besteht 6 Monate.
Wie seht ihr unsere Chancen wenn wir vor Gericht gehen?? Der Termin beim RA steht schon.
Sind gespannt auf eure Antworten.
MfG !!!