Alfred Klein
Depp vom Dienst ;-)
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Wie ich soeben erfahren habe sind nach diesem Urteil Tierärzte bei Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern ganz genau so in der Beweispflicht wie Humanmediziner. Das bedeutet daß im Zweifelsfall der Tierarzt nachweisen muß daß er alles richtig gemacht hat. Bisher war es so daß der Tierhalter dem Tierarzt einen Fehler nachweisen mußte. Diese Beweislast wurde nun umgekehrt, der Tierarzt muß beweisen daß er keinen Fehler gemacht hat. Das hat weitreichende Folgen, wie oft mußte man alleine schon hier im Forum tierärztliche Fehler feststellen. Ab sofort hat man eine Handhabe wenn so was vorkommt, man kann den Tierarzt verklagen.
Aktenzeichen: VI ZR 247/15 des Bundesgerichtshofes.
Aktenzeichen: VI ZR 247/15 des Bundesgerichtshofes.