Voliere für den Buntfalken

Diskutiere Voliere für den Buntfalken im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Moin Forum, ich suche Bilder, Bauanleitungen, Lieferadressen von Volieren. Soll so ca. 6 qm d.h. 2m x 3m und 2,50m hoch werden. Die Voliere...
Hallo,

ob das in Östereich anders ist weiß ich nicht ich schreibe hier auch nur über die momentane Gesetzliche Lage, ich will hier niemand böse machen oder etwas schlecht schreiben, fakt ist das derjenige der einen Greif von der Faust auf Wild fliegt oder fliegen läßt im Besitz der Scheine sein muß da der losgelassene Greif evtl. Beute machen kann, also für mich ergibt das einen Sinn, sonst braucht ja nur einer einen Schein zu machen und man geht mal eben mit fünf oder sechs Freunden dorthin, jeder nimmt einen Vogel auf die Faust und man jagd mal fröhlich!!
Gruß
Marco

PS:Vom tragen eines Vogels war nicht die Rede, da sist kein Problem, meine Freundin hat auf Noderney auch meinen zweiten Greif getragen während ich mit dem anderen gejagt habe, das ist nicht schlimm und keiner kann dagegen etwas sagen.
 
tach terry,

es ist schon verwunderlich mit welcher Dreistigkeit Leute wie Du hier immer wieder posten, dass sie die Gesetze nicht interessieren und sie sich nicht daran halten wollen. Wenn es Dir in unserem Land nicht gefällt, dann wandere doch bitte aus.

Im übrigen brauchst Du natürlich eine (Jagd-) Erlaubnis um Deinen Vogel fliegen zu lassen, da der Freiflug von Greifen egal welcher Größe Jagdausübung ist. Für so eine Jagderlaubnis zahlt man als Pächter übrigens mehrere Tausend Euros im Jahr und Du kannst Dir Sicher sein, dass wenn in meinem Revier, in dem ich fast täglich bin, jemand einen Greifvogel aufs Federspiel fliegt ohne meine Erlaubnis, ich denjenigen sofort anzeige! Das hat nicht nur eine hohe Geldstrafe (dafür kannst Du mehrere Scheine machen) zur Folge, sondern natürlich auch in der Regel den sofortigen Einzug des Vogels!

Gruß
Markus
Richter, Falkner und Jäger
 
@ Regalis

ich bin aus Mülheim an der Ruhr, das Bundesland ist NRW.

Ich habe hier mein Haus und gute 1200 qm Garten. Singvögel habe ich hier seit bestimmt 5 Jahren nicht mehr gesehen, dafür gibt es hier aber viele Elstern und Krähen, Eichhörnchen und die Katzen der Nachbarn....

Den Buntfalken wollte ich die Voliere setzen um ihn vor den Katzen zu schützen. Die Voliere sollte etwas größer sein als das "Mindestmaß" und fliegen sollte der Buntfalke hier im Garten, vielleicht auch mal auf Nachbars Wiese, die ca. 2500 qm groß ist.

Eine gute Ausbildung zum Falkner mit abschließender Prüfung nehme ich gerne in Anspruch, wenn es sie dann gibt. Ich bezweifel hierbei aber, das ein 2 Tages-Lehrgang dafür geeignet ist und ausreicht. Du bist doch Falkner; kannst du mich ausbilden? Oder kennst du einen Falkner, der sein Wissen gerne an Neulinge weiter gibt?

@ Wanderfalke
ich habe nicht geschrieben, das mich die Gesetze nicht interessieren; das kann ich schon alleine aus berufliche Gründen nicht, weil ich täglich damit zu tun habe. Eigentlich wollte ich ja auch nur eine Bauanleitung für die Voliere.....

Ich darf dir aber sagen, dass eine Nachbarin von mir einen völlig durchgeknallten Jagdhund hat, der hier an der Ruhr bestimmt schon 5 Enten und eine Kanadagans tot gebissen hat. Klar wurde sie angezeigt aber Strafe hat sie bis heute keine bekommen. Noch immer läuft der Hund ohne Leine und ohne Maulkorb...

@ Balu
nein, ich habe noch keinen Greif geflogen, ich hatte vor langer Zeit eine Gelbstirnamazone, die für eine Weintraube fast alles gemacht hat ;-)

Ciao
Terry
 
Hallo,

@ terry
dir will hier keiner etwas vermiesen oder schlecht machen, aber die Gesetzeslage in Deutschland ist nunmal so, laut deinen Ausführungen wirst du mit mind. 2 Problemen zu kämpfen haben bei deiner Art der Haltung.
1= Du kannst und darfst keinen Greif so im Freiflug halten das er evtl. wilde Singvögel schlägt, ob nun auf deinem Grundstück oder auf einem Nachbargrundstück es ist verboten und ziemliche Strafen stehen darauf.
2= Warum sollte der Buntfalke bei dir bleiben, wenn du ihn alleine hälst und nur in die Volierer stellst wird er auf den tag warten wo du die Tür aufmachst und weck ist er....

Zu den andern Sachen sei folgendes gesagt, wo du einen Kurs machst ist völlig egal, ob du zu einem Falkner gehst oder einen 2 - 3 Tageskurs besuchst ist egal , das spielkt bei der Prüfung keine Rolle du mußt wissenum was es geht. In NRW werden Prüfungen angeboten für Leute ohne Jagdschein das heißt auch du kannst an der Prüfung teilnehmen allersdings erst in 2007 da für dieses Jahr die Anmeldung schon verstrichen ist. E sist aber ratsam an einem Kurs teil zu nehmen da da dort das vermittelt wird um was es geht, da du noch keinen Greife gehalten hast dürftest du von abtragen, locke machen und Haltung der Greife nicht viel Ahnung haben ( das kann man auch aus dem Satz lesen " der Buntfalke soll in meinem Garten fliegen).Also kann ich dir nur empfehlen einen solchen Kurs zu besuchen.
Buntfalken bleiben in der Nähe der Voliere wenn mann sie Paarweise hält und wartet bis eier im Kasten sind, dann ist das Brutgeschäft so wichtig für die Jungs das sie da bleiben, alle anders gehaltenen Buntfalken werden dir abhauen und zwar schneller wie du schauen kannst.
Es bleibt dann nur das abtragen wie ein Falkner es macht aber genau das darfst du nicht bzw. laut Gesetz nicht da dir die Scheine fehlen.
Abgesehen von all der Schreiberei empfehle ich dir erstmal zu einem Falkner zu gehen und sich aklles anzuschauen, du hast in einer vorherigen Antwort geschrieben" man sollte doch erstmal mit einem Greif ausprobieren dürfen ob das überhaupt das richtige für einen ist". Ich muß dir sagen das das mit einem Greif für dich wahrscheinlich nicht das richtige ist, da du die falschen Einstellung dazu hast und versuchst m,it wenig Aufwand mal was zu " probieren", es geht um lebende Tiere und genau für solche Fälle ist unser Gesetz das halt nicht jeder mal mit einem lebenden Tier was probieren kann.
Abgesehen davon würde die Falknerprüfung ( nicht Falknerschein, das ist es erst mit der Jagdscheinprüfung) nicht viel weiter helfen den das ist nur ein Sachkundenachweis und du darfst auch damit keine Greife fliegen, dafür müßtest du noch den jagdschein machen aber du wolltest ja erstmal " probieren" ob das das richtige ist für dich!
Gruß
Marco
 
Hallo Forum, Hallo Regalis,

das mit dem "ausprobieren" muss ich dann wohl mal erklären. Willst du einen Führerschein, musst du in die Fahrschule. Du kannst aber auch auf dem Verkehrsübungsplatz anfangen und das nenne ich ausprobieren. Alleine fahren ist da auch nicht; einer der schon fahren kann, muss dich begleiten. Selbst auf eigenem Grundstück würde einer neben dir sitzen und aufpassen, dass du alles richtig machst.

Bezogen auf den Buntfalken war die Beschaffung ja auch erst vorgesehen, nachdem die Voliere steht und die Sachkunde vorhanden ist. Für die Sachkunde möchte ich einen Falkner begleiten und wenn in NRW wirklich nötig und tatsächlich auch möglich, die Falknerprüfung machen. An die Jägerprüfung denke ich dabei noch nicht.

Jetzt noch ein Wort zum WARUM...

Im Wartezimmer einer Arztpraxis habe ich in einer Tierzeitung etwas über den Buntfalken gelesen. Dort stand etwas von einem nicht heimischen ca. Amselgroßen Vogel, der gerne Heuschrecken und Insekten, vielleicht auch mal eine Maus frisst. In der weiteren Beschreibung war die Rede von treu, gesellig, gelehrig, sozial und sehr auf Menschen bezogen. Die Beschaffung und Haltung wurde als völlig unproblematisch beschrieben. Neben dem Text waren schöne farbige Bilder von dem Vogel; er sieht toll aus....

Auf dieser Grundlage habe ich mich weiter für diesen Vogel interessiert, mit dem Amt gesprochen, vieles im www. gelesen und in eurem Forum um Hilfe für die Voliere gebeten.

Ich habe eigentlich nicht vor, den Vogel so zu fliegen, wie es vielleicht beim Falkner üblich ist. Ich dachte vielmehr daran, den Vogel regelmäßig etwas fliegen zu lassen, damit er mal aus der Voliere kommt. Genau hier ist dann wohl mein Denkfehler, weil du Regalis ja schreibst, dass der Vogel bei erster Gelegenheit verschwindet....... Stimmt also die Beschreibung vom treuen, sehr auf Menschen bezogenen Vogel nicht ?

Soll ich jetzt aus Sicht der Falkner den Buntfalken vergessen oder bekommt in eurem Forum der Neuling die Unterstützung und Hilfe die er zur Haltung eines Buntfalken benötigt?

Ciao
Terry
 
Terry2 schrieb:
Hallo Forum
Im Wartezimmer einer Arztpraxis habe ich in einer Tierzeitung etwas über den Buntfalken gelesen. Dort stand etwas von einem nicht heimischen ca. Amselgroßen Vogel, der gerne Heuschrecken und Insekten, vielleicht auch mal eine Maus frisst. In der weiteren Beschreibung war die Rede von treu, gesellig, gelehrig, sozial und sehr auf Menschen bezogen. .. Neben dem Text waren schöne farbige Bilder von dem Vogel; er sieht toll aus....
Ciao
Terry
Und du bist dir absolut sicher dass es in diesem Artikel um Buntfalken ging?
:? :?
YW
 
Hallo,

@ Terry
du bekommst die Unterstützung keine Frage, aber ich habe, halte und züchte seit über 10 Jahren Greife. die verschiedensten Arten, einen solchen Text wie du ihn in der Zeitschrift gelsen hast habe ich werder selber m,al gehört noch halte ich das für möglich.
Du kannst einen jungen Buntfalken aus dem Nest nehmen und ihn mit sehr viel zeitaufwand groß ziehen, er wird dabei auf den Menschen geprägt, auch kein Problem, aber wenn du ihn dann in eine Voliere steckst und nicht jeden Tag mehrere Stunden mit ihm verbingst wirst du sehen das der Vogel nach 1 Woche ganz anders reagiert und sofrt weck ist wenn er die Möglichkeit dazu hat, ich habe selber mehrere Falken groß gezogen und habe auch einen Falken über ein Jahr im Haus aufgezogen, der Vogel ist völlig geprägt auf mich, er balzt mich an er schmußt mit mir, aber wenn ich ihn mit vollen Kropf ( ohne Hunder) fliegen lasse sucht er das weite, er kommt evtl. nach 2 - 3 Tagen wieder aber eben nur evtl. und das war viel Arbeit und ich habe wie gesagt seit etlichen Jahren diese Tiere, am Anfang habe ich sehr viel falsch gemacht und die Tiere falsch erzogen das kam erst nach einiger Zeit und Erfahrung und genau das hast du mit dem ersten Vogel vor und ohne jegliche Erfahrung, kannste vergessen.
Nun noch etwas zu dem probieren.
Das mit dem Führerschein stimmt und deinen Ausführungen dazu aber das ist doch etwas anderes denn jeder den ich kenne wollte den Führerschein machen und nicht eben mal probieren ob das was für ihn ist, abgesehen davon leiden darunter keine lebenden Tiere, wenn du einen Buntfalken wie oben beschrieben groß ziehst und dann nicht mehr haben willst wo soll er denn hin, der kann nicht einfach zu einem Falkner und dort zu einem Parnter ( er ist Menschengeprägt er nimmt keine Arteigenen Partner an), fliegen lassen geht nicht ist verboten, also sag mal wo du den Greif dann hinstecken möchtest?
Sorry aber ich halte es für besser das derjenige der sich für ein solches Hobby interressiert stellt sein Interesse auch dadurch unter beweis das er die erfoderlichen Scheine macht, hat er diese kennt er sich mit der MAterie aus und die angeschafften Tiere sind diesem Menschen bestimmt mehr wert als bei jemandem der die Tiere nurmal zur Probe hat um festzustellen ob das was für ihn ist, da kommt der erste Somnmerurlaub und das Tier wandert ins Tierheim oder wird einfach freigelassen war ja nicht viel Aufweand es mal zu probieren.
Ich habe und werde jeden unterstützen der sich für das Hobby Greifvögel oder Falknerei entscheidet aber er sollte sich auch bitte entscheiden denn sonst ist mir meine Zeit auch zu wertvoll.
Gruß
Marco
 
tach Terry,

auch von mir bekommst Du gerne Hilfe, aber eben nicht alleine zum Bau einer Voliere. Denn es ist wirklich nicht damit getan, so wie Du es wohl gelesen hast, eine Voliere zu bauen und sich so einen interessanten Vogel anzuschaffen. Das wird sicher scheitern.

Zu aller erst möchte ich Dich aber doch überzeugen, dass Du die beiden "Scheine" machst. Denn bei den "richtigen" Kursen lernst Du sehr wohl sehr viel - wenn auch nicht für die Praxis alleine ausreichend- und auch die Kosten sind nicht so hoch wie Du glaubst (Zitat:"4500 Euro"). Wenn Du den Jagdschein bei den örtlichen Hegeringen machst, kostet der Kurs etwa 400 - 500 Euro, die Du auch nicht auf einmal bezahlen mußt. Die Prüfungsgebühr liegt bei rund 200 Euro, hinzu kommen noch Munitionskosten und Literatur. Aber auch die fallen ja nicht auf einmal an. Außerdem kannst Du - wozu ich persönlich zwar abraten würde - für die Falkenrei auch auf den Waffenteil der Prüfung verzichten, dann reduzieren sich die Prüfungsgebühren um 20 Euro und die Munitionskosten von ca. 150, Euro (in 8 Monaten Kursdauer) fallen weg. Dann kostet der Jagdschein also "nur" rund 600 Euro. Für den Falknerschein sieht es in etwa gleich aus, wenn Du den bei einen der großen Verbände machst. In Springe wird etwa ein 10 Tages Kurs mit anschließender Prüfung angeboten. Die Kosten für den Kurs liege inkl. Übenachtung bei ca. 650 Euro und die Prüfungsgebühr ca. 150,00 Euro. Aber da Du in NRW die Falknerprüfung auf jeden Fall brauchst und diese ohne einen Vorbereitungskurs wohl nicht schaffen wirst, fallen diese Kosten ja auf jeden Fall an.

Und dann kannst Du mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten! Deinen Vogel auch jederzeit legal fliegen lassen. Mal abgesehen, dass Du damit den Vogel artgerecht halten kannst, ist es aus méiner Sicht, dass was diese Leidenschaft Falknerei eigentlich ausmacht! Ich habe zwar keine Erfahrungen mit Falken, aber mit meinem Harris Hawk Weib gehe ich regelrecht spazieren, in der sog. freien Folge. Dabei folgt mir der Vogel in dem er von Baum zu Baum hinter mir herfliegt, ohne dass ich ihn mit Atzung (Futter) oder sonstwie locken muß. Das ist jedesmal wieder ein unbeschreibliches Gefühl.

Wenn Du also noch Fragen zu Kursen, Prüfungen und zur Falknerei hast, helfe ich gerne weiter, dann selbstverständlich auch beim Bau einer Voliere!

Gruß
Markus
 
also ich finde die gesetzeslage ungerecht.
ein greif wird als jagdwaffe angesehen da er singvögel(sind alle geschützt) und andere tiere töten (wildern) kann,deswegen braucht man einen jagdschein um sie frei zu lassen.
warum trifft das nicht auch auf katzenhalter zu?katzen sind ebenso eine jagdwaffe,eine katze die ihren besitzer eine getötete kohlmeise nach hause bringt und vor die türe legt hat genau so gewildert wie ein buntfalke der eine kohlmeise erbeutet hat und sie seinen falkner bringt!!
wenn einer einen greif ohne schein frei fliegen lässt machen sich gleich alle ein weil er ja einen geschützten vogel töten KÖNNTE, wenn die unzähligen freigängerkatzen die es so hat einen oder gleich mehrere geschützte vögel töten da kräh kein hahn danach...
echt komisch politik...was wollen die eigentlich??dann muss es für katzenhalter genau so den jagdschein geben!!!!!!!!
 
Hallo,

ja sagany ganz meine Meinung aber gegen die Katzenhalter etwas zu unternehmen wird sehr schwer da das sehr viele sind und somit für die Politik schon eine Menge Wähler ausmachen würden, also kommt kein Gesetz gegen Katzen obwohl wir sowas gut gebrauchen könnten.
Gruß
Marco
 
tach zusammen,

und nochmal, ein Greifvogel gilt im Sinne des Gesetzes nicht als Waffe!

Und außerdem gibt es ja Gesetze gegen wildernde Katzen. Nach den einzelnen Landesjagdgesetzen gilt eine Katze die mehr als 200m - 400m (je nach Bundesland) von dem nächsten bewohnten Haus entfernt angetroffen wird als wildernd und darf daher auch geschossen werden. Mehr brauchen wir nicht!

Gruß
Markus
 
oh super,jetzt geht das mit den katzen wieder los..darauf haben wir ja alle nur gewartet....:~ :nene:
 
Regalis schrieb:
Hallo,
ja sagany ganz meine Meinung aber gegen die Katzenhalter etwas zu unternehmen wird sehr schwer da das sehr viele sind und somit für die Politik schon eine Menge Wähler ausmachen würden, also kommt kein Gesetz gegen Katzen obwohl wir sowas gut gebrauchen könnten.
Gruß
Marco
Fallen wildernde Katzen in D nicht unter das Jagdgesetz?
Wenn es auch kein Gesetz gegen Katzen gibt (weshalb sollte es eines geben?) so gibt es doch Gesetze die die Vogelwelt schützen. Und als Halter von Hund oder Katze ist man sehr wohl dafür verantwortlich wenn diese Vögel fangen. Ernähren müssen sie sich ja nicht mehr davon gibt ja Whiskas & Co.
YW
 
Wanderfalke schrieb:
tach zusammen,

und nochmal, ein Greifvogel gilt im Sinne des Gesetzes nicht als Waffe!

Hallo,
der Greifvogel ist doch sicher ähnlich zu betrachten, wie der Jagdhund, oder?

Viele Grüße
federspiel
 
Moin Forum,

ich melde mich zurück und bedanke mich erst einmal für die angebotene Hilfe.

Ist ja schön, was ihr in der Zwischenzeit so alles hier geschrieben habt, doch der Reihe nach...

@ Regalis
du hast geschrieben, dass ich mich jeden Tag mehrere Stunden um den Vogel kümmern muss. Das ist dann zumindest für den Moment das KO-Kriterium für meine Planung. Der Beruf erlaubt mir die nächsten 2-3 Jahre keine mehrere Stunden, das würde nur am Wochende gehen. Innerhalb der Woche bleiben täglich nur 1 bis 1,5 Stunden.

Wäre es alternativ möglich und ratsam, ein Buntfalkenpaar in einer noch größere Voliere zu halten? Beschäftigen könnten die sich dann selbst...

@all
ein Tier zum "ausprobieren" mal eben anzuschaffen war bei mir nicht vorgesehen, wohl aber ein ausprobieren bei einem, der ein solches Tier hat.
Auto fahren lerne ich ja auch auf einem fremden Fahrzeug und nicht auf dem eigenen. Das Thema "ausprobieren" möchte damit abschliessen.

Ich wiederhole auch noch einmal, dass ich die Ausbildung zum Falkner und wenn zulässig auch die Prüfung zum Falkner machen möchte und auch machen werde. Mit der Jägerprüfung bzw. dem Jagdschein habe ich aber immer noch meine Bedenken solange es um den kleinen, Amselgroßen Buntfalken geht. Bei einem größeren Vogel teile ich die Meinungen von Regalis und Wanderfalke uneingeschränkt.

Ja und die Jagdscheine für Katzen und Hunde !? Auch hier möchte ich die Verhältnismäßigkeit beachten. Für einen ausgebildeten Jagdhund sollte zumindest ein Sachkundnachweis nötig sein. Ein Jagdhundhalter, dessen Tier wildert sollte m.E: auch härter bestraft werden, als der Halter eines Pudel, dessen Hund vielleicht mal eine Ente gebissen hat.

Der Jagdhund ist in meinen Augen auch ein erheblich größeres Risiko für die Wilderei als der Buntfalke. Für den Buntfalken soll aber gleich Jägerprüfung / Jagdschein / Falknerschein nachgewiesen werden; das passt irgendwie nicht. Deshalb habe ich hier ja auch einmal geschrieben, Gesetz ist Gesetz aber es gibt auch Sinn und Unsinn. Dazu auch noch die Frage, warum es in Hessen und NRW schwerer ist einen Greif halten zu dürfen als in Bayern. Fliegen die Vögel in Bayern anders? Wohl kaum!

Der Halter einer Katze, die permanent hinter unsere Singvögel her ist sollte m.E. auch bestraft werden; es wird aber leider nicht gemacht. Es stimmt schon, dass das Potenzial der Wähler, die einen Hund oder eine Katze haben dabei eine große Rolle spielt.


Schönen Sonntag wünscht
Terry
 
tach zusammen,

auch wenn´s #ot ist, aber hier geht doch einiges durcheinander.

erstmal braucht man in Deutschland auch für einen Hund über 40 cm Schulterhöhe und/oder mehr als 20 Kg Körpergewicht einen Sachkundenachweis. Der Jagdschein gilt im übrigen als Sachkundenachweis.

Zweitens wildert ein ausgebilderter Jagdhund nicht, dafür ist er schließlich ausgebildet! Ich selber habe erst vor wenigen Tagen einen Hund beobachtet, der keine hundert Meter entfernt ein Reh hetzte, während mein ausgebildeter Jagdhund unangeleint nebem mir saß und nicht mal mit der Wimper gezuckt hat. Kein Komando, keine Jagd! Auch die Ausrede der Besitzer des wildernden Hundes war diesmal sehr originell. "Das ist gar nicht unser, der gehört unseren Nachbarn" 8o

Ich für meine Person rede immer sehr freundlich mit solchen Hundebesitzern, die in der Regel auch - zumindest für ne kurze Zeit - einsichtig sind. Zumal ein gut ausgebilderter und damit gehorsamer Jagdhund immer auch (einen guten) Eindruck auf solche Hundebesitzer macht.

Aber jetzt mal wieder zum Thema:

Für ein Buntfalkenpaar muß die Voliere mindestens 6 qm groß sein bei einer Höhe von 2 m, für jedes weitere Tier jeweils noch 1 qm mehr. Viel größer sollte die Voliere aber auch nicht sein, da die Falken schon nach kurzer Distanz sehr hohe Geschwindigkeiten erzielen und sich dann in der Voliere verletzen können.

Die Zeit ist nach meiner Erfahrung nicht so sehr das Problem, sondern viel mehr, dass Du nicht den Falknerjagdschein machen willst. Wie schon gesagt, kannst Du den Waffenteil bei der Jägerausbildung/prüfung weglassen. Die Vorteile sind aber sehr vielfältig. Du kannst die Vögel frei aufs Federspiel fliegen lassen. Wenn Du dafür in einem nahegelegem Revier eine Erlaubnis vom Jagdpächter erhälst, dann reichen natürlich auch 1 - 1,5 Stunden pro Tag. Außerdem kannst Du die Tiere auch an der sog. Flugdrahtanlage halten, was nach meiner Auffassung die beste Haltemöglichkleit ist. Da es sich hierbei aber um eine sog. falknerische Halteform handelt, dürfen dass eben rechtlich nur Falkner (damit sind Falknerjagdscheininhaber gemeint).

Ich denke aber, dass wenn Du Dich jetzt intensiv mit Greifvögeln und Falknerei beschäftigst und Dir das auch mal bei einem Falkner anschaust, wirst Du schon noch überzeugt, dass Du um den Falknerjagdschein nicht drum herum kommst :)


Gruß
Markus
 
Hallo,

@ Terry
die Haltung eines Greifes in NRW oder Hessen ist weitaus leichter als die Haltung eines Greifes in Bayern, die Bayern legen noch größeren Wert auf die Prüfungen und diese sind dort auch erheblich schwerer als z.B. in NRW.
Bezüglich Gesetzeslage stimmen ich dir zu es gibt einiges was völlig daneben ist aber das sind leider unsere Gesetze und daran können wir nichts ändern.
Das für den Buntalken die gleichen Anforderungen benötigt werden wie für jeden anderen Greif ist zwar schwer zu verstehen aber das Gesetz kann nunmal nur alle Greife in die Paragrahen packen wenn dort wegen Größe oder Farbe wiederum Unterschied gemacht würden würde das doch nur zu einem heillosen Chaos führen, dein Autobeispiel ist doch auch dafür gut, vor demn Gesetz sind alle Autofahrer gleich ob jung, alt, dick oder dünn, klein oder groß ist völlig egal.
Zu empfehlen bleibt dir nur das du ein Paar in die Voliere setzt was sich selber miteinander beschäftigt das würde klappen, denn die Zeit würdest du brauchen um einen Vogel frei-flug-fähig zu bekommen.
Gruß
Marco
 
Wanderfalke schrieb:
erstmal braucht man in Deutschland auch für einen Hund über 40 cm Schulterhöhe und/oder mehr als 20 Kg Körpergewicht einen Sachkundenachweis.

8o Seit wann denn das? Das wäre mir ja ganz neu. Ich habe hier nähmlich einen neben mir liegen, der 65cm mist und 35kg wiegt.

Liebe Grüße von Silke
 
tach Silke,

na dann aber hurtig....

In NRW gilt das seit 1.1.2002. Soweit mir bekannt, haben aber alle Bundesländer gleichlautende Vorschriften Anfang 2002 erlassen, die im Zusammenhang mit der Tötung eines kleinen Jungen durch einen Pitbullterrier standen.

hier mal nen Auszug aus der NRW-Verordnung:

§ 1
Anwendungsbereich und Meldepflicht

1.Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.
2.Das Halten eines Hundes im Sinne von Absatz 1 ist der zuständigen Behörde vom Halter anzuzeigen.

(....)

§ 3
Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1

1.Hunde, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jeden gehaltenen Hund durch eine Bescheinigung einer Tierärztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen.
2. Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
a. Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben,
b.Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
c.Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen,
3. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister).
4. Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden.
5. Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
6. Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe, Chipnummer) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen.

(....)

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

1.Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 1 Abs. 2 das Halten eines Hundes nicht anzeigt,
2.entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund hält, ohne die erforderliche Sachkunde nachzuweisen,

(....)

2.Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark (1.022 EURO) geahndet werden.
3.Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die örtliche Ordnungsbehörde.

Gruß
Markus
 
Thema: Voliere für den Buntfalken
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