Nicht-geschützte Greifvögel- und Eulenarten?

Diskutiere Nicht-geschützte Greifvögel- und Eulenarten? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi. Es sind ja in Deutschland alle Arten von Greifvögeln geschützt wodurch man schonmal schwer an Federn gelangt. Zum anderen gibt es viele Arten...
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Hi.
Es sind ja in Deutschland alle Arten von Greifvögeln geschützt wodurch man schonmal schwer an Federn gelangt. Zum anderen gibt es viele Arten auch nicht in Deutschland und man kommt wenn überhaupt mal im Zoo an Federn (mit viel Glück).
Nun kann ich gut verstehen wenn Leute argumentieren dass Federn geschützter Vögel nicht versendet werden dürfen weil niemand Ärger bekommen will - ist ja klar.
Deswegen meine Frage - wie ist das z.B. mit dem Wüstenbussard?
Der wird ja recht häufig von Falknern geflogen und ist (meines Wissens nach) nicht geschützt, oder? Weil dann könnte ich vielleicht mal Falkner die einen solchen Vogel haben freundlich nach ein paar Federn fragen. :D
Gibt es andere Arten die nicht geschützt sind und wo man somit keine Probleme haben dürfte (wenigstens vom rechtlichen Standpunkt her) an Federn zu kommen?

Danke schonmal für alle Antworten. :)
 
Oh, das erklärt einiges. :(
Ich war mir (fast) sicher dass der Wüstenbussard nicht geschützt ist. So kann man sich irren... :(
Trotzdem Danke.
 
Der Wüstenbussard (Parabuteo unicinctus) steht wie eigentlich alle Greifvögel auf der Roten Liste des IUCN wird allerdings als Least Concern(nicht gefährdet) eingestuft, genaueres ist hier zu finden. Inwiefern diese Rote Liste allerdings rechtlich relevant ist kann ich nicht sagen, aber ich denke mal sie ist ein guter Anhaltspunkt

http://www.iucnredlist.org/apps/redlist/details/144457/0
 
Rote Listen sind zwar interessant aber nicht relevant.
Es kann eine Art durchaus auf der roten Liste sein aber trotzdem jagdbar.
Mir wäre aber keine Greifvogel oder Eulenart ( und für Pere Falkenart) bekannt, die irgendwo nicht geschützt , also jagdbar wäre. ( mal vorbehältlich regionaler oder sonstiger Ausnahme Regelungen)
 
Oh, das erklärt einiges. :(
Ich war mir (fast) sicher dass der Wüstenbussard nicht geschützt ist. So kann man sich irren... :(
Du verwechselst das mit der Einstufung nach Verordnung (EG) 338/97. Hier sind die allermeisten heimischen Greifvögel und Falken in Anhang A geführt. Der Wüstenbussard oder auch der Rotschwanzbussard sind in Anhang B geführt. Für erstere gilt grundsätzlich ein Vermarktungsverbot, für letztere nicht.

Für Federn eines Wüstenbussards interessiert sich artenschutzrechtlich kein Mensch (nur derjenige, der diese Federn nicht bestimmen kann). Die kann Dir also jeder Falkner bedenkenlos schicken, rechtlich gesehen.

Ungeschützt ist der Wüstenbussard aber deswegen nicht ... :zwinker:

VG
Pere ;)
 
@Peregrinus: Danke für die Erklärung.
Das ist ja super, dann werde ich jetzt mal schauen ob sich ein netter Falkner findet der sich "opfert" und mir ein paar Federn zukommen lässt. *gg*
 
Mal so rein aus Neugier, weil ich keine Ahnung habe, aber wofür brauchst du die Federn?
 
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