Baugenehmigung für Volieren in Oberösterreich

Diskutiere Baugenehmigung für Volieren in Oberösterreich im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo alle zusammen, Ich hätte da ein Paar fragen zum Bau von Volieren in Österreich. Ich werde so wie es im Moment aussieht nach Oberösterreich...
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clacla

Guest
Hallo alle zusammen,
Ich hätte da ein Paar fragen zum Bau von Volieren in Österreich.
Ich werde so wie es im Moment aussieht nach Oberösterreich ziehen und natürlich mit meinen Liebsten.
Jetzt wollte ich Fragen, wie es Rechtlich dort ausschaut?
Sind die Baugenehmigungen schwieriger oder leichter zu bekommen als in Deutschland?
Das Haus liegt in einer ländlichen Gegend mit 3 Nachbarn im Umkreis von 500 Metern.

Liebe Grüße

Clarissa
 
Hallo,

ich will dir nicht die Freude nehmen aber Österreich ist wohl noch ein ganzes Stück schlimmer als Deutschland mit den Maßen der Volieren und den Baugenehmigungen!
Viel Spaß
Marco
 
also in deutschland ist die sache doch so geregelt (lt. Gesetzestext):
volieren zählen zu den tiergehegen. und wenn die haltung von greifen durch falknerjagdschein erlaubt und geregelt ist, einer haltung also nix im wege steht, dann muss man - dem gesetz entsprechend - eine voliere haben, die eben diesen gesetzlich vorgeschriebenen größen entspricht. lt. gesetzestext ist diese voliere dann nicht baugenehigungs- sondern nur anzeigepflichtig. mein bauamtsleiter hier hat mir das bestätigt und gemeint, egal ob ich einen hasen, eine meersau oder einen adler habe. die größe muss gesetzeskonform passen. demzufolge ist eine voliere sozusagen nicht anders als ein hasenkäfig anzusehen.

soviel zu D. wie es in österreich aussieht - um zur ausgangsfrage zu kommen - weiss ich nicht. :-):bier:
 
Hallo,

@sevine

an deinen Ausführungen ist etwas wichtiges nicht richtig. Vom Grunde her hast du recht bis auf den Punkt das eine Greifvogelvoliere ( für größere Arten ab Falken, Bussarde nach oben) als Mindesthöhe 2,50 meter vorsieht. Nicht laut Gesetzt ( es gibt darüber kein Gesetz sondern ein Gutachten an welches sich die Behörden halten). Allerdings sieht unser Baurecht als einfacher bauten oder Volieren nur diese bis zu einer Höhe von 2 metern vor, ab 2,00 meter Bauhöhe ist eine Baugenehmigung zwingend erfolderlich, da geht kein Weg dran vorbei.
Ich habe es hinter mir, ich habe vor Jahren alle Volieren genehmigen lassen und es dauerte 18 Monaate und mind. 6 Treffen mit allen möglichen behörden in meinem Garten.
Wäre das mit der Höhe nicht so hätte ich keine Genehmigung benötigt!!!!
Gruß
Marco
 
Marco,
dann hast halt ein "blödes" bauamt. :zwinker:
hier ists denen egal, wie hoch das ding ist. fakt hier ist: für DIESES tier (bei mir der adler und 3 m höhe) wird eine gesetzliche Größe verlangt, also keine genehmigungspflicht, nur anzeigepflicht. ein ortstermin war vonnöten, die wollten halt mal nen ausflug machen, dann war das ding geritzt. wobei ich es mir eigentlich einfacher vorstelle, wenn eine voliere im ortsbereich, als im aussenbereich (wo ich lebe) bauen möchte.
aber spasses-halber such ich den text später mal raus.
Gruss
Sevine
 
Hallo,

es wäre schön wenn du mir mal den Gesetzestext zeigen könntest. Fakt ist aber es gibt kein Gesetz dafür, noch nicht mal eine Verordnung. Alle Behörden bahandeln die Greifvogelvolieren nach dem Gutachten zur Haltung von Grefivögeln. Du verwechselst da etwas , die Behörde die zu dir kommt um Haltung zu begutachten hat weder mit dem bauamt etwas zutun noch ist Sie für die bauliche Seite zuständig. Du kannst 10 Volieren in den Garten bauen, der Naturschutzbehörde, das Veterinärmat ist das völlig egal und die fragen auch nicht nach der baugenehmigung.Sollte dich aber einer der Nachbarn anzeigen rückt das Bauamt an und dann brauchst du sehr wohl für alles über 2 meter eine Baugenemigung.
Solltest du irgendeinen Gesetzestext dazu finden wäre ich sehr interressiert daran denn ich hatte damals einen Anwalt und zusätzlich einen justiziar eines Verbandes eingeschaltet und es hat nichts geholfen ich brauchte die Baugenehmigung.
Gruß
Marco
 
klar brauchst du für sowas eine baugenehmigung. wir nehmen das grade in der schule (umschulung/bauzeichnerin) durch.wenn du möchtest kann ich morgen mal die seiten raussuchen wo das steht. wie sagt man so schön...wo kein kläger,da ist kein richter....

aber mal was anderes...ich dachte die greifvögel werden an leihnen gehalten,damit die hin und herfliegen können????oder vertausche ich jetzt da was?ich war mal in einem greifvogelpark und da wurden die alle nur so gehalten,da gabe es nur volieren für verletzte vögel
 
@ lucy
das was du meinst ist die so genannte Anbindehaltung, dabei werden die Vögel durchaus an Blöcken, oder Flugdrahtanlagen "angeleint" um es mit deinen Worten zu sagen. Allerdings ist die Voliere natürlich auch eine Möglichkeit Greifvögel zu halten, in einer entsprechenden Größe natürlich... ;)
 
Bei uns sind die vom Bauamt total bekloppt...die haben einen Gartenzaun beanstandet, der schon über 30 Jahre steht :o
Eigentlich ein Witz. Und derjenige musste für den Plan dann auch noch 200 € bezahlen, aber das gehört hier nicht hin...
 
marco, ich schick dir den text mal. am wochenende. momentan hab ich grad mal so richtig stress. :-) angenehmen, aber stress

achso.................. dein bezug auf die nachbarn: da muss ich passen. ich hab keine. ich wohn am berg heroben auf ner alpe. kann also auch durchaus sein, dass die deshalb kein zinnober machen.
aber text kommt trotzdem.
Gruss
Sevine
 
Thema: Baugenehmigung für Volieren in Oberösterreich

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