Verbot der Sammloung von Mauserfedern!?

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Hartung

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Hallo!

Ich bräuchte mal eure Hilfe.

Um ja alles richtig zu machen habe ich bei der unteren Jagdbehörde angefragt, ob ich zum Sammeln von Graugansmauserfedern eine Genehmigung bräuchte. Die Antwort war folgende.

Der Gesetzgeber hat mit der Bundeswildschutzverordnung (BwildSchV) eine sehr weitgehende Regelung getroffen und hierzu Tiere in Anlagen 1 bis 5 gelistet. Dies betrifft auch Tiere, die dem Jagdrecht unterstehen.Gem. § 2 Abs. 1 der BwildSchV ist verboten, Tiere der in Anlage 1 genannten Arten [u.a. Graugans] in Besitz zu nehmen, sie zu be- und verarbeiten oder sonst zu verwenden. Damit sind m.E. auch Tierteile wie Federn dieser gelisteten Spezies im Prinzip erfasst.

D.h. der Schreiber ist sich nicht sicher ob auch Federn zum Begriff „Tier“ gehört, er vermutet es aber.

Dieser besagte Paragraph lautet wie folgt:

§ 2 Verbote
(1) Es ist verboten, Tiere der in Anlage 1 genannten Arten in Besitz zu nehmen, zu erwerben, die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, sie zu be- oder verarbeiten oder sonst zu verwenden.


Meine Frage lautet nun:

Ergibt sich aus § 2 Abs 1 [u.a. Graugans] ein Verbot, Mauserfedern der Graugans aufzulesen?

Sollte das der Fall sein, dann dürften in Deutschland so gut wie keine Mauserfedern mehr gesammelt werden. 8o

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Geht man genau nach dem Gesetztext, darf man auch Teile von geschützten Tieren nur mit Genehmigung haben.

Das halte ich aber bei Vogelfedern für absoluten Quatsch und ich glaube auch nicht, dass das irgendwen interessieren würde. Sonst wäre die Antwort wohl auch anders gewesen.

Anders sieht es aus bei Elfenbein, wo Elefanten wegen 2 Stoßzähnen getötet werden oder bei Krokodil- und Schlangenhaut für ein Handtäschchen.

Sammle Deine Federchen und schreib es nicht unbedingt in die Zeitung.

LG Kurt
 
Ergibt sich aus § 2 Abs 1 [u.a. Graugans] ein Verbot, Mauserfedern der Graugans aufzulesen?
Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten.
So ist z.B. die Weitergabe von Mauserfedern besonders geschützter Arten von Papageien laut Gesetz nur mit begleitender Cites erlaubt.
Wer sich aber an solche abstrusen Nebenwirkungen eigentlich sinnvoller Gesetze hält ist selber schuld. Also, kein Geschrei um die Sache machen und gut ist, wo kein Kläger da kein Richter.
 
wer sieht denn am ende schon den unterschied zwischen hausgans oder wildgansfedern
 
Es sieht aber andererseits auch keiner, ob es eine Mauserfeder ist oder von einem Vogel stammt den man getötet hat, und auch nicht ob man evtl. einen besonders geschützten Vogel widerrechtlich hält...
 
Thema: Verbot der Sammloung von Mauserfedern!?

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