Handel mit Teilen ausgestorbener Arten

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buteo88

buteo88

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hallo!

mich würde mal interessieren ob man für den verkauf von teilen (federn, eier, präparate) von ausgestorbenen arten eine genehmigung braucht. soweit ich weiss nicht.
aber wie sieht es aus mit arten die zwar noch leben, aber akut vom aussterben bedroht sind? wie steht es dann um deren 'produkte' wenn es dann auch um sie geschehen ist?
zum beispiel: jemand besitzt ein ei eines vogels der noch lebt aber wahrscheinlich in den nächsten zehn bis 20 jahren aussterben wird. darf er dieses ei dann ohne weiteres verkaufen?

LG
 
Bei lange ausgestorbenen Arten ist es meist so, dass ein Handel kein grosses Problem darstellt. Die Art ist nicht geschützt, da nicht existent.
Z.B. ein Ei eines Moas kann gehandelt werden, da er schon lange ausgestorben ist bevor es diese Gesetze gab. Eine Wandertaube ebenso. Genauso kann ich Dinosaurier Eier kaufen etc.

Arten die aber geschützt waren und vor kurzem ausgestorben sind, sind immer noch unter gesetzlichem Schutz solange sie in den Anhängen und Listen geführt werden.

Arten die noch vorhanden sind aber kurz vor dem Aussterben, sind normalerweise im Washingtoner Abkommen Anhang 1 und der Handel ist eigentlich nicht möglich.

Für die Schweiz: Im Innland sind für den Handel mit Altpräparaten von den Kantonen Ausnahmen möglich. Grundsätzlich kann hier alles Alte gehandelt werden, egal was für einen Schutzstatus es hat, sofern der Herkunftskanton die Ausnahme anerkennt. Ab wann ein Präparat als alt gilt, ist hier nicht beschrieben.
Für Grenzüberschreitenden Handel gelten die Cites Bestimmungen.
 
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