S
Sagany
Guest
Mal eine Frage:
Unterstehen Hybriden auch dem Artenschutz?
Als Beispiel der Hellrote Ara steht unter WA1,der Gelbbrustara unter WA2,der Catalina Macaw ist die Hybridform aus beidem.
Steht dieser unter einem Schutzstatus und wenn ja unter welchem??
In diesem Falle wäre es ja nämlich immerhin so dass beide Elternteile streng geschützt sind,jedoch beide trotzdem zwei verschiedene Schutzstaten haben.
Nun ist es aber so das Hybriden nichts zur (eigentlichen) Art beitragen und somit eigentlich wertlos sind,von daher dürften sie aber eigentlich garnicht geschützt sein!?
Unterstehen Hybriden auch dem Artenschutz?
Als Beispiel der Hellrote Ara steht unter WA1,der Gelbbrustara unter WA2,der Catalina Macaw ist die Hybridform aus beidem.
Steht dieser unter einem Schutzstatus und wenn ja unter welchem??
In diesem Falle wäre es ja nämlich immerhin so dass beide Elternteile streng geschützt sind,jedoch beide trotzdem zwei verschiedene Schutzstaten haben.
Nun ist es aber so das Hybriden nichts zur (eigentlichen) Art beitragen und somit eigentlich wertlos sind,von daher dürften sie aber eigentlich garnicht geschützt sein!?