Züchtergeniehmigung- Nötigkeit und Vorraussetzungen?

Diskutiere Züchtergeniehmigung- Nötigkeit und Vorraussetzungen? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich bekomme ja demnächst ein Paar Sittiche, die grundsätzlich fähig wären zu Brüten. Nun will ich nicht ausschließen, das ich sie...
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Dragonsbreath81

Guest
Hallo,

ich bekomme ja demnächst ein Paar Sittiche, die grundsätzlich fähig wären zu Brüten. Nun will ich nicht ausschließen, das ich sie irgendwann mal Brüten lasse und wollte mich deshalb mal wegen der berüchtigten ZG erkundigen.

-Braucht man eine ZG auf JEDEN FALL, sobald die Vögel brüten? Selbst, wenn man nicht vorhätte die Tiere zu verkaufen?
Was tut man dann, wenn "versehentlich" (bitte nicht Haarspalten) gebrütet wurde und man noch keine ZG hatte zu dem Zeitpunkt, oder gerade drinsteckt? Man holt sich offene Ringe, seh ich das richtig?
Was verhindert dann, das man einfach IMMER wieder offene Ringe holt?

- Was wird von inem Verlangt, wenn man eine ZG möchte?
Allem anschein nach eine Schriftl. Prüfung. Woher bekommt man die Lernunterlagen?
Was muß man wissen... Was lernt man da? Denn ich währe eigentlich schon bereit so ne ZG zu machen, wenn ich dafür viele interessante Informationen in der Lehrbroschüre habe, die mir helfen meine Tiere gut zu behandeln und besser /richtig mit ihnen, auch in Kriesenzeiten, umzugehen. Is nur halt alles ne Frage der Kosten.

Und wo wir gerade dabei sind: was nicht unwichtig ist - Was kostet diese Genehmigung? Was kostet die Prüfung und sind damit Folgekosten (wie z.B. monatl. Beiträge) verbunden?

Ich hoffe ich bekomme hilfreiche Antworten und ihr helft mir.
Ich denke dies ist für diese Frage ine gutes Forum, da sich hier (hoff ich) viele Tummeln, die die Antwort ja aus erster Hand haben.

Danke für die Antworten
 
Dragonsbreath81 schrieb:
Hallo,

ich bekomme ja demnächst ein Paar Sittiche, die grundsätzlich fähig wären zu Brüten. Nun will ich nicht ausschließen, das ich sie irgendwann mal Brüten lasse und wollte mich deshalb mal wegen der berüchtigten ZG erkundigen.

-Braucht man eine ZG auf JEDEN FALL, sobald die Vögel brüten? Selbst, wenn man nicht vorhätte die Tiere zu verkaufen?
Was tut man dann, wenn "versehentlich" (bitte nicht Haarspalten) gebrütet wurde und man noch keine ZG hatte zu dem Zeitpunkt, oder gerade drinsteckt? Man holt sich offene Ringe, seh ich das richtig?
Was verhindert dann, das man einfach IMMER wieder offene Ringe holt?

- Was wird von inem Verlangt, wenn man eine ZG möchte?
Allem anschein nach eine Schriftl. Prüfung. Woher bekommt man die Lernunterlagen?
Was muß man wissen... Was lernt man da? Denn ich währe eigentlich schon bereit so ne ZG zu machen, wenn ich dafür viele interessante Informationen in der Lehrbroschüre habe, die mir helfen meine Tiere gut zu behandeln und besser /richtig mit ihnen, auch in Kriesenzeiten, umzugehen. Is nur halt alles ne Frage der Kosten.

Und wo wir gerade dabei sind: was nicht unwichtig ist - Was kostet diese Genehmigung? Was kostet die Prüfung und sind damit Folgekosten (wie z.B. monatl. Beiträge) verbunden?

Ich hoffe ich bekomme hilfreiche Antworten und ihr helft mir.
Ich denke dies ist für diese Frage ine gutes Forum, da sich hier (hoff ich) viele Tummeln, die die Antwort ja aus erster Hand haben.

Danke für die Antworten

Hi,

eigentlich ganz einfache fragen, welche schon, nicht böse werden, zig-mal beantwortet wurden.
für eine sittichzucht, auch nur bei einem paar, benötigt man grundsätzlich eine zg.
wenn "versehentlich" nachwuchs entsteht, muss der ata dafür auch ein genehmigung erteilen, auch bei nur einem mal oder einem paar.
dafür erforderliche ringe kann man nur bestellen, wenn eine zg vorgelegt wird, andernfalls werden keine ringe ausgeliefert. man unterscheidet zwei ringarten: geschlossen (vereine wie az oder ähnliche) oder offene ringe vom zzf. aber wie gesagt, man kann nur mit genehmigung diese ringe bestellen.
je nach bundesland sind die prüfungen unterschiedlich, im regelfall läuft dies aber auf ein paar fragen zu den vögeln hinaus, tierseuchengesetz und psittakose, der ata wird im regelfall auch eine besichtigung der haltung (mindestvoraussetzungen) vornehmen und eine quarantäneraum erwarten! all diese sachen kannst du aber unter "suchen" finden, einschließlich möglicher fragen. kosten sind auch unterschiedlich nach bundesländern, teilweise auch polizeiliches führungszeugnis erforderlich, grobe richtung der kosten ca. 50 € bis 100 € einmalig! folgekosten außer dem ringbezug nicht vorhanden, es sei denn, man will in einem verein mitglied werden und somit geschlossene ringe beziehen. nachweisbuch etc. sind pflicht und kostet ca. 10 € einmalig, alles nur grobe werte.
ich denke, deine fragen müssten auf's erste gestillt sein. die zg ist kein hexenwerk!

gruß
uwe
 
Thema: Züchtergeniehmigung- Nötigkeit und Vorraussetzungen?
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