Hallo
Ich hatte eine frage ein freund von mir will auf einem Kleingarten Tauben halten also pacht ist das Verboten ?
mfg klaus
Pachtet er den Garten von einem Verein,
sprich ein Schrebergarten, sind die Regelungen und Vereinssatzung
des Vereins ausschlaggebend. Normalerweise ist die Tierhaltung
dann verboten, vielleicht abgesehen von den Goldfischen im Teich.
Wenn er von privat pachtet kommt es auch darauf an was dein Freund
unterschrieben hat.
Gut Zucht!![]()
Ich würde einfach mal dort beim Schrebergartenverein anrufen und nachfragen ob Taubenhaltung gestattet ist.
Das wäre die einfachste Lösung.
LG
Karin
Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene (Albert Schweitzer)
Ich würde generel nicht empfehlen Tiere irgendwo zu halten,
wo man keine kontrolle drüber hat ob jemand während
meiner abwesenheit drin aufhalten könnte(klauen).
habe sehr schlechte erfahrungen mit sowas gemacht.
Gruß Alex
Sehe ich genauso, aber nicht jeder hat (leider) die Möglichkeit, seine Tiere am Haus zu halten. Ich würde auch "durchdrehen", wenn ich meine Tauben (oder die anderen Viecher) nicht am Haus hätte.
@klaus01...wenn Dein Freund seine Tauben nicht in dieser Kleingartenanlage halten darf, könntest Du doch mit ihm eine "Halter/Zuchtgemeinschaft" gründen, wo Du doch einen schönen großen Garten so günstig erworben hast?!
Hallo Klaus01,
sorry, aber ich habe es damals so aufgefasst, daß Dir das Grundstück gehört, lt. Deiner eigenen Aussage Beitrag #27 und folgende, leider kann ich Dir keine Antwort geben, wie das mit der Tierhaltung in Kleingartenanlagen geregelt ist, da ich in der glücklichen Lage bin, meine Tiere am Haus halten zu können, denke das ist von Verein zu Verein verschieden geregelt ist?!
Vielleicht, bekommst Du oder Dein Freund?!.... ja noch fundiertere Antworten....
Viel Glück!![]()
Komisch, diese Diskussion hatten wir doch schon!
http://www.vogelforen.de/showthread....23#post2318423
Auf die Frage:hast Du damals so geantwortet:Zitat von astrid
Na hoffentlich hast Du Dich vorab nach der Erlaubnis zur Taubenhaltung erkundigt. Nur weil der Garten Dir gehört (gehört er wirklich Dir oder ist er gepachtet und Du hast nur Abstand für vorhandenes Inventar bezahlt?), kannst Du darin noch lange nicht machen, was Du möchtest - solltest Du doch wissen als Besitzer einer Eigentumswohnung.
...LG astrid
Warum sollten wir unsere Zeit hier investieren und Dir antworten (um Dir helfen zu wollen)Zitat von Klaus01
Ja ich habe mich schon erkundigt ich der Besitzer und der Verein haben OK gesagt![]()
wenn Du uns offensichtlich anlügst???
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Gut Zucht!![]()
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