M
Maja
Guest
Hallo ihr Lieben,
wer kann mir zu folgender Sachlage eine Auskunft geben, ich stelle die Anfrage für jemand anders:
bei jemandem ist trotz Eieraustausch ein Nymphenbaby ausgeschlüpft, ein befruchtetes Ei wurde wohl übersehen. Derjenige ist sofort zum Amtstierarzt, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, weil keine Zuchtgenehmigung vorhanden ist.
Der Bescheid laut Amtstierärztin und Amtsleiter lautet:
„Eine Ausnahmegenehmigung machen wir nicht, da wir sonst mit der Arbeit nicht mehr fertig werden. Und eine Zuchtgenehmigung gibt es nur in den richtigen Räumlichkeiten (es handelt sich hierbei um ein Pärchen in Wohnzimmerhaltung).
Die Person darf aber den Vogel jederzeit behalten oder verschenken oder mit einem Züchter vereinbaren, dass der den Vogel unter seiner ZuchtNr. laufen läßt und den Vogel beringt.“
Was haltet ihr davon ? Ist das rechtlich erlaubt ? Ich dachte immer, die Zuchtgenehmigung ist Gesetz und für das ganze Bundesgebiet verbindlich ?
Finde so eine Aussage eigentlich einen Hammer :(. Wo bleibt da der Sinn des Gesetzes ? Solche Sachen passieren schließlich ständig, lese ich ja nicht nur im Nymphenforum. Da sollten die AmtsTÄ doch froh sein, wenn die Leute dieses Gesetz auch Ernst nehmen und sich bemühen, im Nachhinein alles richtig zu machen.
Was wäre z.B., wenn bei diesem Vogel plötzlich Psittakose auftreten würde ? Könnte für den Züchter, der sowas macht, sicher sehr unangenehm werden, oder ? Denn angeblich stammt der Vogel dann ja von ihm ?
Wäre toll, wenn hier sich auch jemand meldet, der sich rechtlich auskennt .
Für mich als Laien jedenfalls grenzt das schon an ne Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, oder sehe ich das zu eng ?
wer kann mir zu folgender Sachlage eine Auskunft geben, ich stelle die Anfrage für jemand anders:
bei jemandem ist trotz Eieraustausch ein Nymphenbaby ausgeschlüpft, ein befruchtetes Ei wurde wohl übersehen. Derjenige ist sofort zum Amtstierarzt, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, weil keine Zuchtgenehmigung vorhanden ist.
Der Bescheid laut Amtstierärztin und Amtsleiter lautet:
„Eine Ausnahmegenehmigung machen wir nicht, da wir sonst mit der Arbeit nicht mehr fertig werden. Und eine Zuchtgenehmigung gibt es nur in den richtigen Räumlichkeiten (es handelt sich hierbei um ein Pärchen in Wohnzimmerhaltung).
Die Person darf aber den Vogel jederzeit behalten oder verschenken oder mit einem Züchter vereinbaren, dass der den Vogel unter seiner ZuchtNr. laufen läßt und den Vogel beringt.“
Was haltet ihr davon ? Ist das rechtlich erlaubt ? Ich dachte immer, die Zuchtgenehmigung ist Gesetz und für das ganze Bundesgebiet verbindlich ?
Finde so eine Aussage eigentlich einen Hammer :(. Wo bleibt da der Sinn des Gesetzes ? Solche Sachen passieren schließlich ständig, lese ich ja nicht nur im Nymphenforum. Da sollten die AmtsTÄ doch froh sein, wenn die Leute dieses Gesetz auch Ernst nehmen und sich bemühen, im Nachhinein alles richtig zu machen.
Was wäre z.B., wenn bei diesem Vogel plötzlich Psittakose auftreten würde ? Könnte für den Züchter, der sowas macht, sicher sehr unangenehm werden, oder ? Denn angeblich stammt der Vogel dann ja von ihm ?
Wäre toll, wenn hier sich auch jemand meldet, der sich rechtlich auskennt .
Für mich als Laien jedenfalls grenzt das schon an ne Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, oder sehe ich das zu eng ?