fneum001
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hier eine Info für den Sachkundenachweis in Berlin vom 30.01.2008:
Nachweis der Sachkunde für Züchter und Händler von Papageien und Sittichen
gemäß § 17 g Abs. 2 Nr. 1 des Tierseuchengesetzes in der Bekanntmachung der Neufasung vom 22.06.2004 (BGBI I S. 1260) in der zuletzt geänderten Fassung.
Der Sachkundenachweis wurde durch die Amtstierärztin vor Ort abgenommen. Prüfungsfragen konnten wahlweise schriftlich oder mündlich beantwortet werden, die Rämlichkeiten wurden besichtigt.
Gebühren:
1. Gebühr - Tarifstelle 33220 (Verwaltungsbebühr) = € 30,00
2. Gebühr - Tarifstelle 33221 (Sachkundenachweis) = € 11,00
...... insgesamt also € 41,00.
Gruss Frank
Nachweis der Sachkunde für Züchter und Händler von Papageien und Sittichen
gemäß § 17 g Abs. 2 Nr. 1 des Tierseuchengesetzes in der Bekanntmachung der Neufasung vom 22.06.2004 (BGBI I S. 1260) in der zuletzt geänderten Fassung.
Der Sachkundenachweis wurde durch die Amtstierärztin vor Ort abgenommen. Prüfungsfragen konnten wahlweise schriftlich oder mündlich beantwortet werden, die Rämlichkeiten wurden besichtigt.
Gebühren:
1. Gebühr - Tarifstelle 33220 (Verwaltungsbebühr) = € 30,00
2. Gebühr - Tarifstelle 33221 (Sachkundenachweis) = € 11,00
...... insgesamt also € 41,00.
Gruss Frank