gregor443
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Sollte es in Zukunft einen Sachkundenachweis für Hobbyvogelzüchter geben?
Was meint Ihr dazu?
Die jetzige gesetzliche Regelung, kurz "Zuchtgenehmigung" genant, hängt ja mit der Bekämpfung der Psittacose als Tierseuche zusammen. Da es auch heute immer wieder Erkrankungen gibt, sollte es diesen Sachkundenachweis auch weiterhin geben.
Das Unglückliche daran ist nur, daß dieser Nachweis seinerzeit "Zuchtgenehmigung" genannt wurde.
Diese Bezeichnung suggeriert jedermann, daß der Inhaber einer "Zuchtgenehmingung" seine Sachkunde in der Vogelzucht nachgewiesen hat.
Dies ist leider nicht im mindesten der Fall.
Der Sachkundenachweis prüft die Kenntnisse im Sinne der Psittakose-Verordnung zur Seuchenbekämpfung.
Die erforderlichen, speziellen Kentnisse zur Tierzucht werden weder vermittelt noch geprüft.
Deshalb wäre es sinnvoll den Sachkundenachweis entsprechend §17g Tierseuchengesetz anders zu benennen oder in einen speziellen Sachkundenachweis für Hobbyvogelzüchter einzubetten.
Man könnte denselben "Sachkundenachweis für Hobbyzüchter" nennen.
Ein besonderer Nachweis von Grundkenntnissen in der Tierzucht für Hobbyzüchter wäre für die Praxis sehr wünschenswert.
Dort sollten Kenntnisse in der Fütterung und zur Unterbringung der Vögel, zu den Lebensbedingungen der Tiere in der freien Natur, zu Krankheiten einschließlich deren Behandlung sowie die "handwerklichen" Grundkenntnisse an den Züchter vermittelt werden.
Natürlich einschließlich der Sachkunde zur Psittacoseverordnung etc.
Auf diesem Wege könnte man sicherstellen, daß gewisse Mindestvorgaben zur Größe und Ausstattung von Zuchtanlagen eingehalten werden, die erforderlichen Grundkenntnisse zur Tierhaltung vorhanden sind und die erforderlichen tierpflegerischen Handfertigkeiten beherrscht werden.
Das theoretische Wissen (z.B. Ernährung, Tierverhalten, Genetik u.a.m.) des zukünftigen Züchters wie auch seine praktischen Handfertigkeiten (z.B. Fangen, Beschneiden, Beringen, Krankenkäfig u.a.m.) sollten am Zuchtort geprüft werden.
Was meint Ihr dazu?
Die jetzige gesetzliche Regelung, kurz "Zuchtgenehmigung" genant, hängt ja mit der Bekämpfung der Psittacose als Tierseuche zusammen. Da es auch heute immer wieder Erkrankungen gibt, sollte es diesen Sachkundenachweis auch weiterhin geben.
Das Unglückliche daran ist nur, daß dieser Nachweis seinerzeit "Zuchtgenehmigung" genannt wurde.
Diese Bezeichnung suggeriert jedermann, daß der Inhaber einer "Zuchtgenehmingung" seine Sachkunde in der Vogelzucht nachgewiesen hat.
Dies ist leider nicht im mindesten der Fall.
Der Sachkundenachweis prüft die Kenntnisse im Sinne der Psittakose-Verordnung zur Seuchenbekämpfung.
Die erforderlichen, speziellen Kentnisse zur Tierzucht werden weder vermittelt noch geprüft.
Deshalb wäre es sinnvoll den Sachkundenachweis entsprechend §17g Tierseuchengesetz anders zu benennen oder in einen speziellen Sachkundenachweis für Hobbyvogelzüchter einzubetten.
Man könnte denselben "Sachkundenachweis für Hobbyzüchter" nennen.
Ein besonderer Nachweis von Grundkenntnissen in der Tierzucht für Hobbyzüchter wäre für die Praxis sehr wünschenswert.
Dort sollten Kenntnisse in der Fütterung und zur Unterbringung der Vögel, zu den Lebensbedingungen der Tiere in der freien Natur, zu Krankheiten einschließlich deren Behandlung sowie die "handwerklichen" Grundkenntnisse an den Züchter vermittelt werden.
Natürlich einschließlich der Sachkunde zur Psittacoseverordnung etc.
Auf diesem Wege könnte man sicherstellen, daß gewisse Mindestvorgaben zur Größe und Ausstattung von Zuchtanlagen eingehalten werden, die erforderlichen Grundkenntnisse zur Tierhaltung vorhanden sind und die erforderlichen tierpflegerischen Handfertigkeiten beherrscht werden.
Das theoretische Wissen (z.B. Ernährung, Tierverhalten, Genetik u.a.m.) des zukünftigen Züchters wie auch seine praktischen Handfertigkeiten (z.B. Fangen, Beschneiden, Beringen, Krankenkäfig u.a.m.) sollten am Zuchtort geprüft werden.