SENSATIONEL! Gerichtsurteil wegen Taubenfüttern

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südwind

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Hallo liebe Stadttaubenfreunde,

Hier ein aktuelles Gerichtsurteil!


Gericht entschied die Einstellung des Verfahrens wegen Taubenfütterns

In Essen (Ruhrgebiet) bekam eine Tierfreundin einen Bußgeldbescheid weil sie sich nicht an die Auflagen der Ordnungsbehörde hielt, die Fütterung der Tauben einzustellen. Sie legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, und so kam es am 27. Januar 2005 zu einer Gerichtsverhandlung beim dortigen Amtsgericht.

Das Gericht stellte nach Anhörung der Betroffenen und der Zeugen das Verfahren ein. In der Verhandlung wurde durch den Rechtsanwalt der Betrof-fenen auch die unbefriedigende Situation der Stadttauben dargelegt. Er führte unter anderem den Artikel 20 a GG an: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrund-lagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Recht-sprechung.“

Tierschützer sollten nicht scheuen, das Recht für die Tiere auch bei Gericht durchzusetzen.

Quellennachweis: http://www.bv-tierschutz.de/10512.html
 
Es handelt sich um das Urteil eines Amtsgerichtes, wenn überhaupt.
Ich halte von der Verbreitung von Urteilen sehr wenig wenn hierbei kein Aktenzeichen vorliegt oder angegeben wird.
Das Problem vom Internet wurde Südwind mehrfach erklärt: Nicht alles was dort steht entspricht der Wahrheit.

Derzeit sieht die Gesetzeslage so aus: Je nach Orten ist die Taubenfütterung verboten.
Wer dagegen verstösst den bestraft das Gesetz.
Wer meint weiter dagegen verstossen zu müssen kann sogar eine Haftstrafe auferlegt bekommen.

Ich halte es daher für Unsinn hier derlei zu verbreiten und zum Gesetzesbruch aufzurufen und gleichzeitig zu hoffen das kleine Amtsgerichte richtungsweisende Urteile fällen! Dies ist Unsinn.

Sensationell ist an der ganzen Sache erst einmal gar nichts und es bleibt weiterhin eine Ordnunsgwidrigkeit.

Tam
 
Derzeit sieht die Gesetzeslage so aus: Je nach Orten ist die Taubenfütterung verboten.
Wer dagegen verstösst den bestraft das Gesetz.
Wer meint weiter dagegen verstossen zu müssen kann sogar eine Haftstrafe auferlegt bekommen.
na, nu hör nur wieder auf mit deinen verdrehten behauptungen.
klar kann man tauben füttern. wer ein eigenes grundstück besitzt, darf tauben füttern, auf seinem grundstück, tamborie, auch wenn es dir nicht passt. nicht jeder wohnt in einer mietwohnung oder eigentumswohnung. :p

so so, das kleine amtsgericht.
 
Hallo,

bin kein Jurist, aber AmtsG sind die unterste Instanz, andere AmtsG
können zu einer anderen Bewertung kommen.
Der Weg zu einer höheren Instanz wird wohl versperrt sein. (Streitwert,
geringes öff. Interesse )

Insofern wird eine ähnlicher Fall kaum vors LG oder OLG kommen, es
wird keine Leiturteile geben und die Richter am AG können weiter
entscheiden wie sie es für richtig halten.

Es ist m.E. also nicht gerade sensationell, wenn EIN AG nach deinen
Ausführungen zu diesem Urteil kommt.

Gruß
Martin
 
südwind schrieb:
na, nu hör nur wieder auf mit deinen verdrehten behauptungen.
klar kann man tauben füttern. wer ein eigenes grundstück besitzt, darf tauben füttern, auf seinem grundstück, tamborie, auch wenn es dir nicht passt. nicht jeder wohnt in einer mietwohnung oder eigentumswohnung.
Seit wann habe ich über die Ordnungsbehörden auf Privatgrundstücken geschrieben?
Du verdrehst hier wieder komplett den Sachverhalt.
Auch sind mir die Anwendungen auf Privatgrundstücken nicht bekannt.
Zumindest darf ich in meinem Garten kein Abfall verbrennen, egal wie oft ich dieses Grundstück bezahlt habe.
Aber es ging hier auch nicht um Privatgrundstücke.

Meist halten sich die Taubenschwärme aber auch nicht in meinem Garten auf, daher ist Deine Argumentation absolut unlogisch und dies wiederrum lässt mich nun gar nicht verwundern.

Tam
 
Ich halte von der Verbreitung von Urteilen sehr wenig wenn hierbei kein Aktenzeichen vorliegt oder angegeben wird.
Tamborie, hat Recht, das Aktenzeichen wäre schon sehr hilfreich. Kannst Du es in Erfahrung bringen, südwind ?

Meist halten sich die Taubenschwärme aber auch nicht in meinem Garten auf, daher ist Deine Argumentation absolut unlogisch...
Wenn Du ab und zu eine Taube in Deinem Garten 'rauslassen würdest und diese dort weiterfütterst, würde sich das ganz schnell ändern, tamborie. Es war nicht gemeint, daß bereits in einem "Garten" vorhandene Stadttauben gefüttert werden; diese gibt es dort ohne Anlaß (sprich Fütterung) tatsächlich nicht. Für gutes Futter, das regelmäßig zu finden ist, nehmen Stadttauben aber durchaus weitere Wege in Kauf.
 
hallo vogelklappe, ich habe schon meine antennen ausgefahren und hoffe, dass ich antwort bekomme, bezüglich des aktenzeichens.
 
Wie das Urteil von Südwind dargestellt wurde, besteht durchaus die berechtigte Gefahr, dass jetzt viele Menschen so denken: "Dann handel ich ja nicht mehr gesetzeswidrig"
Solche Annahmen sind natürlich falsch, es bleibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit.

Wie jeder im eigenen Garten verfährt bleibt einem doch selber überlassen.
Die einen fangen Katzen und ersäufen sie und andere betreiben sogenannten Tierschutz.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Bleibt nur die Frage, wenn wundert es noch das die Natur leidet und die Menschen sich immer mehr von den Tieren entfernen!

Bei mir im Garten nisten Türkentauben und auch Ringeltauben. Ich weiß nicht wie es sich verhalten würde wenn ich jetzt da Stadttauben zufüttern bzw. anfüttern würde.
Ich stelle auch keine Nistkästen für Halsbandsittiche auf obwohl diese des öfteren im Garten auszumachen waren.

Das Fütterungsverbot wird bei uns geahndet, an dieses halte ich mich daher und wie ich bereits einmal schrieb halte ich absolut nichts davon gegen Gesetze zu verstossen und zur illegalen Fütterung aufzurufen.
Wie die betreuten Taubenplätze zeigen bedarf es keiner illegalen Handlungen um die Rechte von Tieren durchzusetzen bzw. sich Tieren anzunehmen.
Von daher ist an dem Urteil nun einmal absolut nichts Sensationell selbst wenn es ein Aktenzeichen geben würde.

Wer allerdings mit der Exekutive auf Konfrontationskurs gehen möchte und dies in seinen Beiträgen sehr deutlich zeigt sollte doch einmal sein Tun und Handeln überdenken.
Wenn jeder denkt er kann die Gesetze so auslegen wie er sie für richtig hält, dürfte erahnen welche Zustände wir hier innerhalb kürzester Zeit hätten.

Nur so ist ein Zusammenleben überhaupt möglich.

Tam
 
...es bleibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit
Dort, wo es verboten ist.

Wie jeder im eigenen Garten verfährt bleibt einem doch selber überlassen. Die einen fangen Katzen und ersäufen sie ...
Das ist definitv nirgends erlaubt, auch nicht im eigenen Garten (könnte man so auffassen).

Bei mir im Garten nisten Türkentauben und auch Ringeltauben. Ich weiß nicht wie es sich verhalten würde wenn ich jetzt da Stadttauben zufüttern bzw. anfüttern würde.
Sie nisten trotzdem und kommen zu anderen Zeiten zum Futterplatz als die Stadttauben. Die Zahl der Ringeltauben hat dieses Jahr bei uns sogar zugenommen.

Von daher ist an dem Urteil nun einmal absolut nichts Sensationell selbst wenn es ein Aktenzeichen geben würde.
Doch, durchaus, und zwar wegen der Begründung mit § 20aGG. Das kommt ja nicht häufig vor.

Wenn jeder denkt er kann die Gesetze so auslegen wie er sie für richtig hält, dürfte erahnen welche Zustände wir hier innerhalb kürzester Zeit hätten. Nur so ist ein Zusammenleben überhaupt möglich.
Du schreibst wirklich mißverständlich, tamborie. Ich weiß ja, wie Du es nicht meinst, aber gemessen an Deinen hohen Ansprüchen an die Ausrucksweise anderer ...
 
Vogelklappe schrieb:
Du schreibst wirklich mißverständlich, tamborie. Ich weiß ja, wie Du es nicht meinst, aber gemessen an Deinen hohen Ansprüchen an die Ausrucksweise anderer ...
Ja, da war doch tatsächlich ein Dreher drin!
Solls tatsächlich geben.

Tam
 
Hallo,

auch ich finde das Urteil sensationell.

Weil endlich mal ein Gericht für die Tauben gestimmt hat.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Und da hilft auch kein zerpflücken des Urteils. Richtig ist es . Ansonsten, immer die gleichen Leute , die gegen Alles sind ,und das konsequent. Würde mich nicht mehr stören.

Meine damit das Instrument mit den Schellen. :zustimm: Obwohl ein U zuwenig, ein E zuviel.

Da freue ich mich :dance:


Und der ganze Mist von Taubenfütterung verboten oder Nicht :o

Gruß
Andrea
 
Zuletzt bearbeitet:
andreadc schrieb:
auch ich finde das Urteil sensationell.

Weil endlich mal ein Gericht für die Tauben gestimmt hat.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Siehste und das sehen eben viele Menschen nicht so.

Tam
 
Naja was ich nicht ganz verstehe ist der der Tierschutzgedanke dahinter.

Würd mal sagen die meisten Zoologen, Ökologen usw, stehn dem Füttern von Tauben ziemlich zwiespältig gegenüber.
(Nicht das es mich persönlich stören würde wenns wer macht ;) )

lg,
Harald
 
Hallo Harald,

eigentlich gehören zum Tier- bzw. Stadttaubenschutzgedanken zwei Aspekte. Die richtige Fütterung und kontrollierte Schläge.

Die Fütterung ist deshalb wichtig, da sie durch artgerechtes Futter geschieht. Brötchen, Würste, Pommes und anderes, was die Tauben in den Städten finden, sind keine richtige Nahrung für sie. Tauben leben von Getreide, Sämereien, Erbsen, Mais und einem kleinen Teil Grünfutter. Genau wie wir Menschen von der falschen Ernährung krank werden, so ist es bei den Tauben auch. Wie soll sich ein Tier gesund entwickeln, wenn ihm die Nahrung dafür fehlt?
Zudem führt, das mag vielleicht unter den Experten strittig sein, Hunger bei Tauben zu einer gesteigerten Fortpflanzung. Es werden öfters Eier gelegt und mehr Jungtiere versucht großzuziehen. Wie gesagt "versucht", da mangels artgerechtem Nahrungsangebot die meisten Jungtauben nicht überleben.

Da die richtige Fütterung allein aber nichts am "Problem" Stadttaube ändert, müssten betreute Taubenschläge eingerichtet werden. Hier kann durch Austausch der Eier die Population kontrolliert und im geringen Rahmen gehalten werden. Zudem können kranke Tiere früh genug erkannt und behandelt werden, so dass der Taubenbestand relativ gesund bleibt.

Leider sehen immer noch zu wenige Städte ein, dass vorgenanntes im Grunde der richtige Weg ist um dem "Stadttaubenproblem" entgegenzuwirken.
Einfach nur ein Fütterungsverbot aussprechen, in der Hoffnung die Tauben suchen sich einen anderen Standpunkt oder werden möglicherweise gar ausgehungert ist völlig verkehrt.

Gruß

Sabine
 
hallo, dort wo stadttauben gefüttert werden, existieren meist keine taubenschläge und sämtliche bemühungen dafür, werden von den ämtern immerwieder ignoriert.
durch aushungern produzieren stadttauben mehr nachwuchs, um ihre art zu erhalten. dadurch werden sie widerum anfälliger für krankheiten.
abwandern werden stadttauben nicht.
 
in karlsruhe habe ich jetzt einen Taubenschlag gesehen, aber es keine einzige Taube in der Nähe..., da bringt auch das schönste Taubenhaus nix.
 
hallo,

weis jemand ob das taubenfüttern in hannover oder freiburg verboten ist?
ist doch jämmerlich wie die armen tauben kläglich die winzigen brotkrümel aufpicken.
da gibt man ihnen doch gleich was richtiges. sie essen ja leider fast nur solchen mist. aber ich geb immer gern was ab!
würde nur gerne wissen ob es in hánnover oder freiburg verboten ist, sonst nehm ich mal ne tüte taubenfutter für die armen tiere mit!
 
Hallo Jasmin,

in Hannover gibt es meines Erachtens betreute Taubenschläge(ehemals auch Taubenpille,Feldstudie) und angeblich nur noch 500 Tauben in der (Innen)Stadt!?
Erkundige dich doch mal einfach vor Ort.
Arbeite dort manchmal auf den Wochenmärkten und habe in Hannover noch nie wie wohl in anderen Städten auf Märkten,Stadttauben gesehen.
Daher würde ich das Füttern lassen sonst bringen ja solche Massnahmen nun gar nichts.
Genauso wie in Helmstedt dort dürfen die Stadttauben direkt überm Oberbürgermeister hausen.Betreut versteht sich.Also falls du da auch mal hinkommen solltest... :zwinker:


Claudia
 
Thema: SENSATIONEL! Gerichtsurteil wegen Taubenfüttern

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