B
Blacky04
Guest
In meinem Heimatort wurde ein Rentner (77) zu 100.000 € und 1 Jahr auf Bewährung für den Handel mit einheimischen Singvögeln verurteilt.
Bei Razzien wurden 2012 in verschiedenen Volieren auf seinem Grundstück 100 Singvögel wie beispielsweise Buchfinken, Blaumeisen oder Kleiber entdeckt.
Über 100.000 € soll er mit dem illegalen Verkauf dieser Tiere verdient haben.
Es ist in Deutschland gesetzlich verboten, wild lebende Tiere einzufangen und mit ihnen zu handeln.
In einem ersten Fall wurde ein Strafbefehlsverfahren eröffnet.
Richter xy: Das wird bei geständigen Ersttätern gemacht. Da findet keine Hauptverhandlung statt. Es erfolgt lediglich eine schriftliche Verurteilung.
Der Nachteil eines solchen Verfahrens sei jedoch, das der "erzieherische" Effekt nicht so stark sei, wie bei einer Verurteilung mit Hauptverhandlung.
Im aktuell nun verhandelten Fall ging es um neun Vögel, die bei dem Angeklagten gefunden wurden.
Zudem sei der Täter geständig gewesen.
Das und die Tatsache, das ihm aufgrund des Strafbefehlsverfahrens beim ersten Mal vielleicht der Ernst der Lage nicht ganz klar gewesen war, hat sich strafmildernd ausgewirkt, erklärte der Richter.
Er führte außerdem noch den hohen medialen Druck als Grund an, warum die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde: Der Shitstorm in den sozialen Netzwerken ist ja auch schon eine Art Bestrafung.
Dennoch sei es dem Amtsgericht nicht leicht gefallen, diese Entscheidung zu treffen, da die Situation nicht einfach zu beurteilen gewesen sei.
Richter xy machte jedoch auch klar, dass man bei einem erneuten Verstoß keine Milde mehr zeigen werde.
So stand es am Samstag im Ortsteil der von mir abonnierten Zeitung.
Die Sache mit dem medialen Shitstorm finde ich pers. schon seltsam...
Das muß wohl in der heutigen Zeit jeder über sich ergehen lassen. Ob Prominente, Politiker, Schauspieler, Sportler...
... oder eben auch Menschen, die ein Verbrechen begangen haben.
Bei Razzien wurden 2012 in verschiedenen Volieren auf seinem Grundstück 100 Singvögel wie beispielsweise Buchfinken, Blaumeisen oder Kleiber entdeckt.
Über 100.000 € soll er mit dem illegalen Verkauf dieser Tiere verdient haben.
Es ist in Deutschland gesetzlich verboten, wild lebende Tiere einzufangen und mit ihnen zu handeln.
In einem ersten Fall wurde ein Strafbefehlsverfahren eröffnet.
Richter xy: Das wird bei geständigen Ersttätern gemacht. Da findet keine Hauptverhandlung statt. Es erfolgt lediglich eine schriftliche Verurteilung.
Der Nachteil eines solchen Verfahrens sei jedoch, das der "erzieherische" Effekt nicht so stark sei, wie bei einer Verurteilung mit Hauptverhandlung.
Im aktuell nun verhandelten Fall ging es um neun Vögel, die bei dem Angeklagten gefunden wurden.
Zudem sei der Täter geständig gewesen.
Das und die Tatsache, das ihm aufgrund des Strafbefehlsverfahrens beim ersten Mal vielleicht der Ernst der Lage nicht ganz klar gewesen war, hat sich strafmildernd ausgewirkt, erklärte der Richter.
Er führte außerdem noch den hohen medialen Druck als Grund an, warum die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde: Der Shitstorm in den sozialen Netzwerken ist ja auch schon eine Art Bestrafung.
Dennoch sei es dem Amtsgericht nicht leicht gefallen, diese Entscheidung zu treffen, da die Situation nicht einfach zu beurteilen gewesen sei.
Richter xy machte jedoch auch klar, dass man bei einem erneuten Verstoß keine Milde mehr zeigen werde.
So stand es am Samstag im Ortsteil der von mir abonnierten Zeitung.
Die Sache mit dem medialen Shitstorm finde ich pers. schon seltsam...
Das muß wohl in der heutigen Zeit jeder über sich ergehen lassen. Ob Prominente, Politiker, Schauspieler, Sportler...
... oder eben auch Menschen, die ein Verbrechen begangen haben.