Klingt alles sehr abenteuerlich.
Tiere gekauft ohne Herkunftsbescheinigung...auch nicht sofort gemeldet und nun ist die "Kacke am Dampfen".
Hatten wir doch gerade erst.
Abenteuerlich ja, zudem ärgerlich und teuer.
Ursache des ganzen Theaters ist die Verärgerung des Verwaltungsoberinspektors Mai in der Unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Leipzig. Wiederholt hatte ich dort um die Genehmigung nachgesucht, den Nachwuchs unserer Amazonen per Chip kennzeichnen lassen zu dürfen. Im vorletzten Jahr hatte ich mir dann einen Anwalt genommen, diese Genehmigung zu erhalten, nachdem sich monatelang nichts tat. Bei der Bearbeitung von Anträgen zur Umweltzone hatte ich mich dagegen verwahrt, daß wieder Herr Verwaltungsoberinspektor Mai - der an diese Stelle ausgeliehen war - meinen Antrag be- bzw. nicht bearbeitet. Stets dauerte die Bearbeitung durch Herrn Mai Monate und oft konnte nur durch Ansprache der Amtsleiterin durch meinen Rechtsanwalt dann eine zügige Entscheidung durch einen anderen Beamten erreicht werden. Bei der Chipgenehmigung bedeutete das, daß der Vogel die ganze Zeit ungekennzeichnet bleibt und nicht abgegeben werden kann, was zu Aggressionen der Eltern gegen den Nachwuchs führt.
Unsere Vögel sind allesamt gemeldet und ihre Herkunft ist belegt. Der beschlagnahmte und eingezogene Vogel "Agathe" ist mehrfache Mutter. Sie stammt von einem Brutpaar des Leipziger Zoos und wurde vom uns schon 2002 direkt vom Zoo erworben. In den Jahren danach hat sie mit ihrem Partner mehrfach gebrütet. Es war kein Problem beim Regierungspräsidium die Chipgenehmigung binnen weniger Tage zu erhalten - immer mit der Auflage auch tatsächlich zu chipen und den Chip zu melden. Die Jungtiere wurden allesamt abgegeben und es gab nie Probleme sie irgendwo anzumelden.
Beim letzten Chipantrag (27.03.2012) habe ich nun auf das Verfahren und das Aktenzeichen des Vorjahres verwiesen, in der Hoffnung, daß die Erinnerung an die anwaltliche Tätigkeit Beschleunigung erzeugen möge. Leider war das nicht der Fall. Einen Monat nach meinem Antrag fragt ich bei Herrn Verwaltungsoberinspektor Mai nach, wann mit der Genehmigung zu rechnen sei. Darauf teilte er mir mit, daß er erst meine Haltung kontrollieren wolle und mit mir demnächst einen Termin dazu vereinbaren werde. Ich bestand darauf, diesen Termin jetzt sofort am Telefon auszumachen und wies darauf hin, daß die Haltungsumstände für die ohnehin alternativlose Kennzeichnung mit Chips gänzlich unerheblich sind, weil es um die Erfüllung der Kennzeichungspflicht geht. Ich wollte nicht auf einen Termin in Monaten warten. Statt einer Terminbestätigung folgte dann wenige Tage später, am 08.05.2012 die Einziehung der Agathe und des ungekennzeichneten Jungtieres, nebst einer Anhörung zu Ordnungswidrigkeiten wegen der Nichtkennzeichung des Jungtieres, dessen Kennzeichung mit Chip ich beantragt hatte und der Nichtbennung der Eltern. Dazu - besonders perfide - die Beschlagnahme des Jungtieres, weil es nicht gekennzeichnet ist und des Ruhens der Entscheidung zur Zustimmung zur Kennzeichnung.
Agathe - die Mutter, aus dem Zoo - stammt wie viele ihrer Geschwister von einem Brutpaar aus Krefeld ab. Der Züchter oder Halter dort heißt Messing und hat Agathes Eltern 1991 dem Zoo Leipzig geschenkt. Die Eltern der Agathe sind im Bestand Messing Krefeld mit Ringen aus den Jahren 88 und 86 gelistet. Der Zoo hat sie mit Transpondern versehen. Diese Umkennzeichnung hat der Zoo, der damals als Teil der Stadt Leipzig von einer Meldepflicht an sich selbst befreit war mit Chips vorgenommen. Die lückenhafte Dokumentation der Umkennzeichnung ist die Begründung zur Einziehung. Mir wird selbst keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, jedoch könne ich nun nicht belegen, daß die Eltern der Agathe wirklich die Vögel der Messings aus Krefeld seien. Deshalb sei Agathe einzuziehen gewesen. Ich könne den Nachweis einer Besitzberechtigung nicht führen.
Ich habe inzwischen Unterlagen des Zootierarztes Herrn Prof. Eulenberger beigebracht, der die von ihm durchgeführte Umkennzeichnung von Agathes Eltern bestätigt und mich der Hoffnung hingegeben, damit den Grund der Einziehungsverfügung beseitigt zu haben. Die Stadt schiebt nun jedoch nach, daß ich den Nachweis der Legalität der Elterntiere nicht führen könne. Von der Lücke in der Nachverfolgbarkeit ist nach der Stellungnahme von Prof. Eulenberger nicht mehr die Rede. Die Einziehung wird dennoch - nun mit der neuen Begründung - aufrecht erhalten. Nach Artenschutzrecht bin ich am Ende der Kette jedoch der, der die Legalität bis zum Eintrag der Gelbwangenamazonnen in CITES-Anhang II nachweisen muß. (Das war übrigens 1981) Ob Messings in Krefeld überhaupt noch leben und wo und mir eine verwertbare Information geben können, was die Eltern der Eltern der Agathe betrifft, weiß ich nicht. Die Stadt Krefeld sieht keinen Grund ihr Archiv aus dem Jahre 1988 für mich zu durchforsten. Dort ist auch nicht ganz klar wo '88 und 1991 der Artenschutz angesiedelt war.
Inzwischen sitzt hier der nächste Jungvogel, natürlich ungekennzeichnet und ich erwarte das nächste absurde Beschlagnahmeverfahren, weil ich seine Kennzeichung mit Chip beantragt habe und vermutlich auch das nächste Ordnungswidrigkeitsverfahren, weil ich einen weiteren ungekennzeichneten Vogel halte.
Soviel nur zu den Hintergründen, die mir langsam - vielleicht zur Freude des Herrn Mai - Nerven und Geld rauben und mich mit inzwischen zwei Jungtieren und deren Eltern zusammenzwingen, obwohl der Nachwuchs gerne abgegeben gehört, weil es eng und aggressiv wird hier.