Hallo,
ich habe den Eindruck, hier kommt eines durcheinander.
1. Beringungspflicht nach der
Psittakose-Verordnung
Die galt für alle Sittiche/Papageien bis zum Jahr 2014. 2012 beschloss der Bundesrat die Aufhebung der Psittakose-Verordnung. 2014 trat dies in Kraft. Damit entfiel die Beringungspflicht im Rahmen des
Tierseuchengesetzes.
Ein paar informative Links: ...
(mir wurde beim Absenden des Postings mitgeteilt, dass ich keinen externen Links setzen darf, da ich Neuling bin. Nundenn, dann nicht. Wen's interessiert: Entweder googeln oder mir ne PN schreiben. Oder ich schicke die Links an Christian, dass er sie einstellt)
Verordnung zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung sowie zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung und der Bundesartenschutzverordnung
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2012/0401-0500/425-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Eine Info vom ZZF:
Vogelringe
Also, keine Beringungspflicht mit "Psittakose-Ringen" mehr. Freiwillig aber immer noch möglich.
Demgegenüber steht die
2. Beringungspflicht nach der
Bundesartenschutzverordnung BArtSchV
Die regelt die Umsetzung der
CITES bzw. des europäischen Pendants in Deutschland, und besagt, dass ALLE Papageien der Anhänge A und B mit Artenschutzringen oder Transpondern
gekennzeichnet sowie bei der lokalen, zuständigen Behörde
gemeldet werden müssen.
Da weltweit sowieso alle Papageien entweder in der CITES-Schutzstzufe I oder II, entsprechend Anhänge A und B, gelistet sind, bleibt da wenig Spielraum. Da das in Deutschland aber irgendwann wenig Sinn machte, weil z.B. hier gehaltene Wellensittiche nicht im entferntesten etwas mit wilden Wellensittichen zu tun haben und deshalb auch wenig zum Erhalt der Art in der Wildnis beitragen, hat sich der Gesetzgeber überlegt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Dies betrifft in Deutschland Arten, die regelmäßig, in erheblichem Umfang und vor allem in etlichen Farbschlägen gezüchtet werden. Diese Sittiche und Papageien müssen weder gemeldet noch mit Artenschutzringen beringt werden.
Dazu gehört z.B. auch der
Katharinasittich, aber auch einige (aber nicht alle!) Sperlingspapageien, Agaporniden, Neophemen ...
Eine vollständige Liste gibt es hier (BArtSchV Anlage 5) :
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf
Anlage 5 BArtSchV - Einzelnorm
Aymarasittiche sind NICHT in dieser Liste, unterliegen also nach wie vor der Anmelde- und Kennzeichnungspflicht.
Herzlichst grüßt
Sigrid
Anmerkung der Moderation: Links nachträglich eingefügt