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silleef
Foren-Guru
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hallo
in ausnahmefaellen bekommt man eine zuchtgenehmigung nachtraeglich.
hierfuer sollten die haltebedingungen topp sein, sowie ein grundwissen ueber papageien vorhanden sein. desweiteren muessen beide elterntiere ordnungsgemaess angemeldet sein.
die babys muessen dann zeitnah beringt werden, damit alles seine vorgeschriebene ordnung hat.
ich persoenlich finde es nicht so schwer die eier abzukochen oder gegen gipseier auszutauschen, als mich wochen spaeter von vielleicht 3 kuecken zu verabschieden, wenn diese den besitzer wechseln.
eine zuchtgenehmigung muss ma beim amtstierarzt beantragen und muss hierfuer eine pruefung ablegen.
es gibt da auch vorschriften ueber einen extra quarantaeneraum fuer den krankheitsfall...also weniger fuer ein grauenpaerchen in ner zimmervoli gedacht...und das ist auch gut so.
es gibt genuegend abgabetiere, die ein neues zu hause suchen.(meine persoenliche meinung)
in ausnahmefaellen bekommt man eine zuchtgenehmigung nachtraeglich.
hierfuer sollten die haltebedingungen topp sein, sowie ein grundwissen ueber papageien vorhanden sein. desweiteren muessen beide elterntiere ordnungsgemaess angemeldet sein.
die babys muessen dann zeitnah beringt werden, damit alles seine vorgeschriebene ordnung hat.
ich persoenlich finde es nicht so schwer die eier abzukochen oder gegen gipseier auszutauschen, als mich wochen spaeter von vielleicht 3 kuecken zu verabschieden, wenn diese den besitzer wechseln.
eine zuchtgenehmigung muss ma beim amtstierarzt beantragen und muss hierfuer eine pruefung ablegen.
es gibt da auch vorschriften ueber einen extra quarantaeneraum fuer den krankheitsfall...also weniger fuer ein grauenpaerchen in ner zimmervoli gedacht...und das ist auch gut so.
es gibt genuegend abgabetiere, die ein neues zu hause suchen.(meine persoenliche meinung)