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Heliman
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Dachte eigentlich die Frage hätte ich beantwortet (nach bestem Wissen und Gewissen). Zumindest dahingehend, in meinem letzten Beitrag, was die Besitzberechtigung angeht:Hallo,
Ja, die Frage ob es bei einem Besitzerwechsel eine Rolle spielt ob der Vogel verkauft oder verschenkt wird. Wenn ich die Forumierungen im aus dem Naturschutzrecht noch im Kopf habe macht es keinen Unterschied wie der Übergang von einem zum anderen Besitzer gestaltet wird.
''Der Jagdausübungsberechtigte darf in Besitz eines solchen Vogels sein (wenn dieser in seinem Bundesland bejagd werden darf).''
Nach meinem Rechtsverständnis, dies dürfte auch deckungsgleich sein mit der juristischen Realität, ist es dahingehend uninteressant wie der Übergang gestaltet wird, wenn es eigentlich gar keinen Übergang als solchen geben dürfte! Bezüglich des eigentlichen Besitzverbotes (als Nichtjagd- bzw. Nichtaneignungsberechtigter).
Lediglich die Ahndung dieses Rechtsverstosses bzw. der daraus resultierenden Ordungswidrigkeit (zumindest im mindersten Falle der Rechtsauslegung) dürfte da (im Strafmass) einen Unterschied machen ob eine Schenkung oder ein Verkauf stattgefunden hat.
Das würde ich so unterschreiben.Und soweit ich das ganze weiterhin richtig Interpretiert habe geht es um "tatsächlichen Besitz ausüben" d.h. selbst eine Dauerleihgabe oder ein Aufbewahren für Dritte würde keinen Unterschied machen.
Sonst könnte ja beispielsweise jeder behaupten, der behördlich hochgenommen wird/wurde weil er beispielsweise illegale Präparate besitzt, ''Die gehören mir nicht'' und wäre fein raus. Die Realität sieht bekanntermaßen etwas anders aus...
Aber das bringt uns aber nicht wirklich weiter bei der ursprünglichen Frage ob eine Weitergabe eigentlich stattfinden dürfte, oder eher nicht.
Richtig formuliert, Forenkollege, WENN DU RECHT HAST...Wenn ich recht habe, hätte der Vogel genau so gut verkauft wie verschenkt werden können.
Oder muss das heissen, wenn du Recht hättest...