D
die Mösch
Guest
Hallo,
ich habe eine Frage: Nachzuchten von Vögel (hier Cardueliden), die unter §6 Abs. 2 BArtSchV für besonders geschützte Vögel fallen, wann meldet Ihr diese Eurer Behörde? Wenn sie flügge oder wenn sie komplett selbstständig geworden sind?
ich habe eine Frage: Nachzuchten von Vögel (hier Cardueliden), die unter §6 Abs. 2 BArtSchV für besonders geschützte Vögel fallen, wann meldet Ihr diese Eurer Behörde? Wenn sie flügge oder wenn sie komplett selbstständig geworden sind?