G
Grau
Foren-Guru
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Mit dem Gewerbeschein - richtigerweise Auszug aus dem Gewerberegister - darf man gar nichts, sagen wir, das genehmigt nichts, was in engstem Sinn mit der Zucht zu tun hat.
Die Anmeldung des Gewerbes zieht steuerliche Erfassung etc. nach sich, und man prüft berfufsständische Voraussetzungen und Erlaubnisse.
Nicht jeder, der sich im HR eintragen lässt (eingetragen wird) muss ein Vollkaufmann sein, aber wenn Du als Papageienzüchter die Vollkaufmanneigenschaft hast, dann bist Du auf jeden Fall erfolgreich.
Dann muss ich leider noch anhängen: Hör nicht auf Ara4ever, und wende Dich an den ATA.
Die Anmeldung des Gewerbes zieht steuerliche Erfassung etc. nach sich, und man prüft berfufsständische Voraussetzungen und Erlaubnisse.
Nicht jeder, der sich im HR eintragen lässt (eingetragen wird) muss ein Vollkaufmann sein, aber wenn Du als Papageienzüchter die Vollkaufmanneigenschaft hast, dann bist Du auf jeden Fall erfolgreich.
Dann muss ich leider noch anhängen: Hör nicht auf Ara4ever, und wende Dich an den ATA.