Kontrollen
Hallo und guten Tag,
die Idee an sich, sich des Netzwerkes zu bedienen, weil wir vielen hier in den Grundwerten, was die Tierhaltung angeht, vertrauen können, finde ich sehr gut. Das kann Kontakte ermöglichen, die sonst nie zu Stande kämen.
Viele Beiträge haben sich schon mit möglichen Schwierigkeiten auseinandergesetzt und dazu möchte ich beitragen.
Erstens finde ich, dass man ja auch bevor ein Tier irgendwo hin vermittelt wird, guten Grund hätte, sich das einmal anzusehen. Derjenige, der aufnehmen will, muss sich nicht so anpreisen in Briefen und mit Bildern und derjenige, der abgeben möchte und zu weit weg ist, kann eine Person seines Vertrauens dorthin schicken, das ist mehr als die Aussage eines bisher Unbekannten. Und man kann beraten, bevor man etwas für schlecht befinden muss.
Ein Schutzvertrag ist bindend und ist kein Kaufvertrag. Er muss nur korrekt formuliert sein. Natürlich , Jessy, würde ich auf einer Quittung bestehen, wenn ich eine Schutzgebühr bar zahle, es muss aber Schutzgebühr draufstehen und nicht Kaufpreis. Auf welches Beispielurteil bezieht sich denn deine Warnung? Was man für die Schutzgebühr bekommt, geht aus dem Vertrag hervor.
Nun erstaunt es mich, wie hier - wenn auch zum Wohle der Vögel - einige mit persönlichen Grundrechten umgehen möchten. Die sind mir nämlich - auch ohne jede Verschleierungsabsicht oder so - heilig. Niemand kann meine Wohnung gegen meinen Willen betreten, es sei denn, er hätte einen richterlichen Beschluss.
Das gilt für Tierschutzbeauftragte, GZE-Mitarbeiter und Polizisten. Auch ein Schutzvertrag ändert das in der Situation nicht. Aber natürlich ist die Einhaltung des Vertrages zivilrechtlich einklagbar. Wenn ich also eigentlich in die Kontrollen eingewillig habe und sie dann nicht zulassen will, kann man einen richterlichen Beschluss erwirken.
Aber wir müssen ja nicht von dem bösen Menschen
ausgehen, der uns sowieso nicht reinlässt. Als vertrauensbildende Maßnahme ist es sicher gut, wenn man demjenigen, der nah dran wohnt und schnell mal gucken kann, etwas Schrifliches mitgibt oder ihn namentlich anmeldet.
Unangemeldete Besuche finde ich unhöflich.
Außerdem, wie schon jemand geschrieben hat, zaubert ja keiner Spielzeug und eine größere Voli für den Besuchstag aus dem Hut.
Dieser helfende Mensch, der halt hingeht, weil er dort zufällig wohnt, soll ja auch nicht handeln, wenn er Missstände entdeckt, sondern er soll die Information weitergeben. Natürlich darf er kein Tier "beschlagnahmen" oder so. Es reicht ja, dass es entdeckt wurde.
Und wenn wirklich Tiere in Gefahr sind, gequält werden,
dann kann jeder Bürger die zuständigen Behörden informieren, auch wenn der Tierhalter den Vogel selbst ausgebrütet hat.
Die Idee ist wirklich gut, aber man muss dabei nicht nur mit den Vögeln, sondern auch mit den Menschen vorsichtig umgehen. Vielleicht tragen wir hier alle gemeinsam ein brauchbares Konzept zusammen, wäre schön.
ottofriend (Sanne)