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Guten Morgen allerseits,
ich habe hier mal aus aktuellem Anlaß die Worte des DKB-Präsidenten eingestellt und zur freien Diskussion gegeben. Ich habe bewusst den ganzen Text eingestellt. Es ist zwar einiges zu lesen aber nicht jeder erhält den Vogelfreund oder schaut ständig auf die DKB Seite. Lest es bitte genau durch und schreibt eure Meinung hierzu. Danke schonmal für eine hoffentlich gute und gesittete Diskusion.
DKB Meisterschaften für die nächsten 5 Jahre gesichert??!!Dramatische Einschränkungen für einige Positurkanarienaussteller!!
Die Durchführung der DKB Meisterschaften in Bad Salzuflen ist für die nächsten 5 Jahre
gesichert, wenn die inzwischen vorliegende und vom Landrat des Landkreises Lippe
unterzeichnete Vereinbarung vom DKB ebenfalls unterschrieben wird.
Vorausgegangen waren die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden im vergangenen Jahr, mit der letztmaligen Genehmigung für
Meisterschaft und Vogelbörse im Januar 2012 auf der Grundlage der Genehmigungen von
2011.
In dem notwendigen und vereinbarten Verhandlungsgespräch, was am 22.Febr.2012 im
Landratsamt in Detmold stattfand, sollten verlässliche Vereinbarungen für die künftigen
Meisterschaften am Standort Bad Salzuflen getroffen werden.
Die aus fast 20 Personen bestandene Verhandlungsrunde, war von Seiten des Kreises neben dem Landrat, mit nahezu der gesamten Verwaltungsspitze einschließlich des Rechtsamtes vertreten.
Als Vertreter des Landes NRW war der Leiter des Rechtsreferates vom Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz anwesend, ebenso die Leiterin des Fachbereichs Tierschutz (mit Referendarin) vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Stadt Bad Salzuflen war durch den Bürgermeister und durch den Leiter des Fachbereichs Wirtschaft und Tourismus vertreten, die Messe Ostwestfalen GmbH durch den Geschäftsführer.
Von Seiten des DKB waren der geschäftsführende Vorstand und unser Rechtsanwalt
anwesend.
Nachdem wir erneut unsere Positionen und Argumente sehr deutlich vorgetragen hatten, die auch alle mehrfach in schriftlicher Form bei den bisherigen Verhandlungen als fachliche Stellungnahmen formuliert und abgegeben wurden, wurde sehr bald deutlich, dass es gar nicht mehr um inhaltliche, vogelfachliche Fragestellungen und Argumentationen ging. Dies wurde auch eindrucksvoll durch die Zusammensetzung der Verhandlungsrunde erkennbar.
Es ging fast ausschließlich um die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen die zuständige Aufsichtsbehörde, in enger Abstimmung mit den Landesbehörden, die Genehmigungen für die DKB Meisterschaften für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre erteilen werden.
Es wurde deutlich, dass die dargestellten "Kompromisslösungen" vorab zwischen den
Behördenvertretern und den Vertretern des Landes NRW abgesprochen waren.
In der teilweise harten und kontroversen Auseinandersetzung haben wir sehr deutlich unsere Positionen, mit Unterstützung unseres Rechtsanwaltes, vertreten.
Die daraus resultierende vorliegende Vereinbarung, die von dem Landkreis erstellt wurde und bereits vom Landrat des Kreises Lippe unterschrieben ist, gilt für 5 Jahre und wird
ausdrücklich unterstützt und getragen von den Vertretern des Landes NRW. In dieser Vereinbarung sind insgesamt 3 kritische Punkte:
• Schaudauer
Die bisherige Praxis der Schaudauer von 6 Tagen wird nicht mehr genehmigt werden.
Erst nach intensiven Verhandlungen gibt die Behörde die Einwilligung, die Schau für
Domestizierte Vögel auf 5 Tage, für alle anderen Arten auf 4 Tage zu genehmigen.
Danach muss die DM wie folgt organisiert werden:
Mittwoch Einlieferung aller Domestizierter Vögel (Kanarien, Mischlinge)
Donnerstag Einlieferung Sittiche und Exote, Cardueliden und Europäer
Donnerstag und Freitag Bewertung der Kanarien, Mischlinge
Freitag Bewertung aller anderen Vögel
Samstag und Sonntag Schau und Vogelbörse.
• Käfigfrage
Die schwierigste Position ist die der Käfigfrage. Die meisten Spezialkäfige (z.B. Border,
Gloster, Norwich, Irish Fancy und Lizard), die besonders bei Spezialclubs zur Anwendung
kommen, sind laut Veterinäramt zu klein (siehe ‚Mindestanforderungen’ und
‚Börsenleitlinien’). Nach Angaben der Amtstierärztin werden in der Folge diese Richtlinien
voraussichtlich bundesweit durchgesetzt. Für die DKB Meisterschaften ist der bisherige Borderkäfig definitiv nicht mehr erlaubt, und zwar wegen der zu geringen Größe. Offene Käfige dürfen nur verwendet werden, wenn der Sichtschutz wie bisher aufgebaut wird.
Der Harzerbauer (alte Bauart) bleibt für die Schau verboten;
Bei allen zukünftigen Entscheidungen werden die Innenmaße der Käfige berücksichtigt.
Folgende Alternativen erscheinen nach Diskussion und Beratung mit den
Landesverbandsvorsitzenden möglich:
Es könnten vier Käfigformen alternativ zugelassen werden (neuer größerer Käfig,
Wursterkäfig, Papp- (Einweg-) Käfig, Kuppelkäfig).
Die Realisierung eines neuen Käfigs würde für die betroffenen Aussteller deutlich erleichtert, durch die in der Verhandlung gegebene Zusage des Geschäftsführers der Messegesellschaft, die Hälfte der Anschaffungskosten neuer Käfige für die Aussteller dieser Rassen zu übernehmen.
• Positurkanarienrassen
Die Rassen Gibber, Giboso, Makige, Schweizer und Südholländer dürfen nicht während der öffentlichen Ausstellung präsentiert werden. Dies wird allerdings nicht mit dem
Tierschutzgesetz, §11 begründet, sondern „zum Schutz der betrachtenden Bevölkerung“. Diese Vögel dürfen demnach bewertet werden, können aber nicht der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nach der Bewertung müssen diese Tiere dann in einen anderen Raum verbracht werden,
Gemeinsames großes Ziel der Behördenvertreter, des Landes und der Politik war es,
möglichst die Kritiker von Ausstellungen und gezüchteten Vögeln und besonderen Rassen, zufrieden zu stellen, um den sicherlich großen Druck, der auch auf den Aufsichtsbehörden durch die Tierschutzverbände und auch durch die Politik aufgebaut ist, weitestgehend zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde mehrfach auf die Novellierung des Tierschutzgesetzes mit den beabsichtigten Veränderungen hingewiesen.
Es geht um eine mögliche gesellschaftliche Akzeptanz solcher Veranstaltungen und die
Umsetzung von Ansprüchen, Wünschen und Forderungen von Tierschutzorganisationen und politisch relevanten gesellschaftlichen Gruppen.
Da hilft auch unser deutlicher Hinweis wenig, dass man auch als Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde die Verpflichtung hat den Menschen, den Vereinen und Verbänden zu helfen und sie zu unterstützen und nicht einem vermeintlichen Zeitgeist, oder nicht gesprächsbereiten Kritikern unserer Arbeit, permanent nachzugeben.
Wir sind da als relativ kleine Organisation mit vergleichsweise geringer Lobby deutlich
unterlegen. Weitere Auseinandersetzung erscheinen daher kaum erfolgreich.
Tierschutz wurde im Wesentlichen auf Zeitdauer einer Ausstellung und Quadratzentimeter von Ausstellungskäfigen reduziert. Dies auf der Grundlage bestehenden Gutachten (Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln, Bundesministerium 1996), die nur für Teilbereiche zutreffen und auf der Grundlage der inzwischen festgeschriebenen und verbindlichen Leitlinien für die Ausrichtung von Tierbörsen, die nach Aussagen der Behördenvertreter in Zukunft bundesweit diesen Verbindlichkeitscharakter haben werden.
Die verbindlichen Käfiggrößen werden ebenfalls aus dem Gutachten (s.o.) und den Leitlinien abgeleitet.
Bei den in Rede stehenden Positurkanarienrassen standen plötzlich im Vordergrund -
persönliche Empfindungen und Einschätzungen und der Schutz der betrachtenden
Bevölkerung vor dem Anblick dieser „extremen“ Vogelrassen, nicht mehr der § 11b.
Einzig die Bewertung von Vögeln dieser Rassen wird geduldet, nach der Bewertung müssen diese Tiere dann in einen anderen Raum verbracht werden, damit sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Bei dieser Ausgangssituation haben wir nach unserer Auffassung nur die Möglichkeit diese Vereinbarung zu akzeptieren, ohne davon inhaltlich überzeugt zu sein, um damit für die nächsten 5 Jahre eine relative Sicherheit für die Durchführung unserer Meisterschaft zu haben.
Oder, wir müssen den Standort wechseln, wohl wissend, dass sich bundesweit durch
Zusammenarbeit und Vernetzung der Behörden diese Auffassungen und Konsequenzen, auch durch die beabsichtigten Veränderungen im TSchG, mit einem gewissen zeitlichen Verzug, überall durchsetzen werden.
Eine kurzfristige Alternativen zu dem Standort Bad Salzuflen, der sowohl von den räumlichen Bedingungen für die Ausstellungsvögel, der Logistik, aber auch aus finanziellen Gründen gut geeignet ist, gibt es derzeit nicht!
Angesichts dieser Sachlage kann ich nachvollziehen, dass sich unsere DKB Landesverbände, anlässlich des Vorstandsforums am 3.März, für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausgesprochen haben. Nach umfangreicher Information und sachlicher Diskussion und Abwägung haben die anwesenden 28 Landesverbände für die Annahme der Vereinbarung votiert (26 LVs dafür, 2 LVs haben sich enthalten). Dies auch in der Erkenntnis und Zuversicht, dass diese Vereinbarung für die nächsten 5 Jahre in Bad Salzuflen Verbindlichkeitscharakter haben wird.
ich habe hier mal aus aktuellem Anlaß die Worte des DKB-Präsidenten eingestellt und zur freien Diskussion gegeben. Ich habe bewusst den ganzen Text eingestellt. Es ist zwar einiges zu lesen aber nicht jeder erhält den Vogelfreund oder schaut ständig auf die DKB Seite. Lest es bitte genau durch und schreibt eure Meinung hierzu. Danke schonmal für eine hoffentlich gute und gesittete Diskusion.
DKB Meisterschaften für die nächsten 5 Jahre gesichert??!!Dramatische Einschränkungen für einige Positurkanarienaussteller!!
Die Durchführung der DKB Meisterschaften in Bad Salzuflen ist für die nächsten 5 Jahre
gesichert, wenn die inzwischen vorliegende und vom Landrat des Landkreises Lippe
unterzeichnete Vereinbarung vom DKB ebenfalls unterschrieben wird.
Vorausgegangen waren die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden im vergangenen Jahr, mit der letztmaligen Genehmigung für
Meisterschaft und Vogelbörse im Januar 2012 auf der Grundlage der Genehmigungen von
2011.
In dem notwendigen und vereinbarten Verhandlungsgespräch, was am 22.Febr.2012 im
Landratsamt in Detmold stattfand, sollten verlässliche Vereinbarungen für die künftigen
Meisterschaften am Standort Bad Salzuflen getroffen werden.
Die aus fast 20 Personen bestandene Verhandlungsrunde, war von Seiten des Kreises neben dem Landrat, mit nahezu der gesamten Verwaltungsspitze einschließlich des Rechtsamtes vertreten.
Als Vertreter des Landes NRW war der Leiter des Rechtsreferates vom Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz anwesend, ebenso die Leiterin des Fachbereichs Tierschutz (mit Referendarin) vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Stadt Bad Salzuflen war durch den Bürgermeister und durch den Leiter des Fachbereichs Wirtschaft und Tourismus vertreten, die Messe Ostwestfalen GmbH durch den Geschäftsführer.
Von Seiten des DKB waren der geschäftsführende Vorstand und unser Rechtsanwalt
anwesend.
Nachdem wir erneut unsere Positionen und Argumente sehr deutlich vorgetragen hatten, die auch alle mehrfach in schriftlicher Form bei den bisherigen Verhandlungen als fachliche Stellungnahmen formuliert und abgegeben wurden, wurde sehr bald deutlich, dass es gar nicht mehr um inhaltliche, vogelfachliche Fragestellungen und Argumentationen ging. Dies wurde auch eindrucksvoll durch die Zusammensetzung der Verhandlungsrunde erkennbar.
Es ging fast ausschließlich um die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen die zuständige Aufsichtsbehörde, in enger Abstimmung mit den Landesbehörden, die Genehmigungen für die DKB Meisterschaften für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre erteilen werden.
Es wurde deutlich, dass die dargestellten "Kompromisslösungen" vorab zwischen den
Behördenvertretern und den Vertretern des Landes NRW abgesprochen waren.
In der teilweise harten und kontroversen Auseinandersetzung haben wir sehr deutlich unsere Positionen, mit Unterstützung unseres Rechtsanwaltes, vertreten.
Die daraus resultierende vorliegende Vereinbarung, die von dem Landkreis erstellt wurde und bereits vom Landrat des Kreises Lippe unterschrieben ist, gilt für 5 Jahre und wird
ausdrücklich unterstützt und getragen von den Vertretern des Landes NRW. In dieser Vereinbarung sind insgesamt 3 kritische Punkte:
• Schaudauer
Die bisherige Praxis der Schaudauer von 6 Tagen wird nicht mehr genehmigt werden.
Erst nach intensiven Verhandlungen gibt die Behörde die Einwilligung, die Schau für
Domestizierte Vögel auf 5 Tage, für alle anderen Arten auf 4 Tage zu genehmigen.
Danach muss die DM wie folgt organisiert werden:
Mittwoch Einlieferung aller Domestizierter Vögel (Kanarien, Mischlinge)
Donnerstag Einlieferung Sittiche und Exote, Cardueliden und Europäer
Donnerstag und Freitag Bewertung der Kanarien, Mischlinge
Freitag Bewertung aller anderen Vögel
Samstag und Sonntag Schau und Vogelbörse.
• Käfigfrage
Die schwierigste Position ist die der Käfigfrage. Die meisten Spezialkäfige (z.B. Border,
Gloster, Norwich, Irish Fancy und Lizard), die besonders bei Spezialclubs zur Anwendung
kommen, sind laut Veterinäramt zu klein (siehe ‚Mindestanforderungen’ und
‚Börsenleitlinien’). Nach Angaben der Amtstierärztin werden in der Folge diese Richtlinien
voraussichtlich bundesweit durchgesetzt. Für die DKB Meisterschaften ist der bisherige Borderkäfig definitiv nicht mehr erlaubt, und zwar wegen der zu geringen Größe. Offene Käfige dürfen nur verwendet werden, wenn der Sichtschutz wie bisher aufgebaut wird.
Der Harzerbauer (alte Bauart) bleibt für die Schau verboten;
Bei allen zukünftigen Entscheidungen werden die Innenmaße der Käfige berücksichtigt.
Folgende Alternativen erscheinen nach Diskussion und Beratung mit den
Landesverbandsvorsitzenden möglich:
Es könnten vier Käfigformen alternativ zugelassen werden (neuer größerer Käfig,
Wursterkäfig, Papp- (Einweg-) Käfig, Kuppelkäfig).
Die Realisierung eines neuen Käfigs würde für die betroffenen Aussteller deutlich erleichtert, durch die in der Verhandlung gegebene Zusage des Geschäftsführers der Messegesellschaft, die Hälfte der Anschaffungskosten neuer Käfige für die Aussteller dieser Rassen zu übernehmen.
• Positurkanarienrassen
Die Rassen Gibber, Giboso, Makige, Schweizer und Südholländer dürfen nicht während der öffentlichen Ausstellung präsentiert werden. Dies wird allerdings nicht mit dem
Tierschutzgesetz, §11 begründet, sondern „zum Schutz der betrachtenden Bevölkerung“. Diese Vögel dürfen demnach bewertet werden, können aber nicht der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nach der Bewertung müssen diese Tiere dann in einen anderen Raum verbracht werden,
Gemeinsames großes Ziel der Behördenvertreter, des Landes und der Politik war es,
möglichst die Kritiker von Ausstellungen und gezüchteten Vögeln und besonderen Rassen, zufrieden zu stellen, um den sicherlich großen Druck, der auch auf den Aufsichtsbehörden durch die Tierschutzverbände und auch durch die Politik aufgebaut ist, weitestgehend zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde mehrfach auf die Novellierung des Tierschutzgesetzes mit den beabsichtigten Veränderungen hingewiesen.
Es geht um eine mögliche gesellschaftliche Akzeptanz solcher Veranstaltungen und die
Umsetzung von Ansprüchen, Wünschen und Forderungen von Tierschutzorganisationen und politisch relevanten gesellschaftlichen Gruppen.
Da hilft auch unser deutlicher Hinweis wenig, dass man auch als Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde die Verpflichtung hat den Menschen, den Vereinen und Verbänden zu helfen und sie zu unterstützen und nicht einem vermeintlichen Zeitgeist, oder nicht gesprächsbereiten Kritikern unserer Arbeit, permanent nachzugeben.
Wir sind da als relativ kleine Organisation mit vergleichsweise geringer Lobby deutlich
unterlegen. Weitere Auseinandersetzung erscheinen daher kaum erfolgreich.
Tierschutz wurde im Wesentlichen auf Zeitdauer einer Ausstellung und Quadratzentimeter von Ausstellungskäfigen reduziert. Dies auf der Grundlage bestehenden Gutachten (Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln, Bundesministerium 1996), die nur für Teilbereiche zutreffen und auf der Grundlage der inzwischen festgeschriebenen und verbindlichen Leitlinien für die Ausrichtung von Tierbörsen, die nach Aussagen der Behördenvertreter in Zukunft bundesweit diesen Verbindlichkeitscharakter haben werden.
Die verbindlichen Käfiggrößen werden ebenfalls aus dem Gutachten (s.o.) und den Leitlinien abgeleitet.
Bei den in Rede stehenden Positurkanarienrassen standen plötzlich im Vordergrund -
persönliche Empfindungen und Einschätzungen und der Schutz der betrachtenden
Bevölkerung vor dem Anblick dieser „extremen“ Vogelrassen, nicht mehr der § 11b.
Einzig die Bewertung von Vögeln dieser Rassen wird geduldet, nach der Bewertung müssen diese Tiere dann in einen anderen Raum verbracht werden, damit sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Bei dieser Ausgangssituation haben wir nach unserer Auffassung nur die Möglichkeit diese Vereinbarung zu akzeptieren, ohne davon inhaltlich überzeugt zu sein, um damit für die nächsten 5 Jahre eine relative Sicherheit für die Durchführung unserer Meisterschaft zu haben.
Oder, wir müssen den Standort wechseln, wohl wissend, dass sich bundesweit durch
Zusammenarbeit und Vernetzung der Behörden diese Auffassungen und Konsequenzen, auch durch die beabsichtigten Veränderungen im TSchG, mit einem gewissen zeitlichen Verzug, überall durchsetzen werden.
Eine kurzfristige Alternativen zu dem Standort Bad Salzuflen, der sowohl von den räumlichen Bedingungen für die Ausstellungsvögel, der Logistik, aber auch aus finanziellen Gründen gut geeignet ist, gibt es derzeit nicht!
Angesichts dieser Sachlage kann ich nachvollziehen, dass sich unsere DKB Landesverbände, anlässlich des Vorstandsforums am 3.März, für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausgesprochen haben. Nach umfangreicher Information und sachlicher Diskussion und Abwägung haben die anwesenden 28 Landesverbände für die Annahme der Vereinbarung votiert (26 LVs dafür, 2 LVs haben sich enthalten). Dies auch in der Erkenntnis und Zuversicht, dass diese Vereinbarung für die nächsten 5 Jahre in Bad Salzuflen Verbindlichkeitscharakter haben wird.