B
Bastet
Guest
Hallo,
ich habe übers Internet ein 16-jähriges Mädchen kennegelernt, weil sich sich einen Graupapagei kaufen möchte. Nun habe ich argumentiert und argumentiert und sie will nicht einsehen, dass Einzelhaltung falsch ist. Sie sagt wortwörtlich: "Sicher soll man Tiere nicht alleine halten, ABER es gibt auch Ausnahmen [...]" Und dann argumentiert sie damit, dass sie ihren Nymphi schoneinmal zu einem Züchter zur Aufsicht gegeben hat und der da ganz ängstlich in der Ecke saß... wegen den anderen Vögeln.
Kann man da nichts machen????
Es gibt zwar das Tierschutzgesetz, aber so wirklich alles ist da nicht enthalten oder?
Obwohl... könnte man nicht damit argumentieren? (aus dem Tierschutzgesetz entnommen):
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ich kann mich wirklich darüber aufregen!
ich habe übers Internet ein 16-jähriges Mädchen kennegelernt, weil sich sich einen Graupapagei kaufen möchte. Nun habe ich argumentiert und argumentiert und sie will nicht einsehen, dass Einzelhaltung falsch ist. Sie sagt wortwörtlich: "Sicher soll man Tiere nicht alleine halten, ABER es gibt auch Ausnahmen [...]" Und dann argumentiert sie damit, dass sie ihren Nymphi schoneinmal zu einem Züchter zur Aufsicht gegeben hat und der da ganz ängstlich in der Ecke saß... wegen den anderen Vögeln.
Kann man da nichts machen????
Es gibt zwar das Tierschutzgesetz, aber so wirklich alles ist da nicht enthalten oder?
Obwohl... könnte man nicht damit argumentieren? (aus dem Tierschutzgesetz entnommen):
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ich kann mich wirklich darüber aufregen!