Der Sinn des Gesetzes ist soweit ja klar, aber alles kann auch ad absurdum geführt werden.
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach diesem Passus, würde es sogar heissen, wenn ich eine Feder im Wald finde, diese aufhebe, zerknülle und dort wieder wegwerfe, habe ich mich bereits strafbar gemacht!
Alles was Recht ist, aber so was ist ganz einfach Blödsinn.
An die Sache mit den Mauserfedern wurde ganz einfach bei Erstellung des Gesetzes gar nicht gedacht. Und nun kommt etwas zum Zug, das eigentlich gar nie so gemeint war.
Nun gut , das Gesetz ist bei Euch nun mal so und man sollte sich absichern.
Trotzdem hier bitte nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen.