Frage zu Cites

Diskutiere Frage zu Cites im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Mir wurde ein Hahn (Graupapagei) aus dem Tierschutz angeboten. Der Hahn ist geschlossen beringt, hat aber keine Papiere. Angeblich baucht...
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Annabell

Guest
Hallo!
Mir wurde ein Hahn (Graupapagei) aus dem Tierschutz angeboten. Der Hahn ist geschlossen beringt, hat aber keine Papiere. Angeblich baucht er keine. Stimmt das? Wie kann ich den Vogel bei der Behörde anmelden ohne Papiere?
 
Nabend.

Für die Anmeldung sollten der Kauf/Übernahmevertrag sowie die Ringnummer des Tieres genügen.

LG, Olli
 
Danke für die Info!
Einen Kauf/Übernahmevertrag gibt es nicht, kann/ will man mir angeblich auch nicht austellen.
Habe gerade eben erfahren, dass der Vogel nicht mehr beim Tierschutz sitzt, sondern bei Privathalter. Irgendwie dubios die Sache. Reicht auch die Ringnummer für die Anmeldung?
 
Hallo noch mal.

Nein, du brauchst unbedingt ein Schriftstück in Form eines Kaufvertrages, Abgabevertrages oder Schutz/übernahmevertrages. Das ist wirklich sher wichtig. Auf diesem Schriftstück muss auch der vorige Besitzer genannt sein.

Also lass dich nicht so "abspeisen", falls du den Vogel zu dir nimmst.

LG, Olli
 
Danke Geierhirte!
Einen Herkunftsausweis/ kaufvertrag/ Schutzvertrag o.ä. wollen mir die Leute nicht ausstellen, weil der Papagei bei ihnen nicht angemeldet war.
Ich würde den Papagei gerne kaufen, was mache ich denn jetzt? :?
 
Nabend.

Sag Ihnen, dass sie nichts zu befürchten haben, weil sie den Papagei nicht angemeldet haben. Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand nachträglich Schwierigkeiten bekommen hat, weil er einen Papagei nicht angemeldet hatte (gilt nur für Anhang B-gelistete Arten).
Du kannst ihnen ja sagen, dass so ein Schriftstück unbedingt vorhanden sein muss, weil der zuk. Besitzer ihn sonst auch nicht ohne Problem anmelden kann.

Du könntest aber auch vorabn mit deiner zust. Behörde sprechen, wie du in diesem Fall wegen der Anmeldung verfahren sollst. Also den Fall schildern, dass sich die Besitzer weigern, einen Herkunftsnachweis auszustellen.

Ansonsten würde ich von einer Übernahme/Kauf dieses Vogels Abstand nehmen...

LG, Olli
 
Halli hallo ;
Auf diesem Schriftstück muss auch der vorige Besitzer genannt sein.

Nein, nicht zwingend. Der Herkunftsnachweis beinhaltet den Züchter woher das Tier stammt ( DNZ oder sonstwoher ). Ein Herkunftsnachweis reicht der Behörde aus( Anhang B WASA )-------------sollte diese nicht vorhanden sein, wird Dir niemand den Kopf abreissen. Das Tier Hat einen Ring in dem der Züchter " verewigt ist "-----------dadrch sollte es nicht allzu schwer fallen diesen ausfindig zu machen. Ich denke das gleiche wollte Dir Olli auch sagen.

MFG Jens
 
Danke euch beiden!
Ich werde mich wohl am Montag bei der Naturschutzbehörde erkundigen müssen, alleine schon um auf der sicheren Seite zu sein (und um den Grauen aufnehmen zu können, denn er soll nicht mehr weiter wandern müssen).
 
Hallo Annabell,
frag einfach bei der Behörde nach, denen ist ja dran gelegen, dass die Vögel gut untergebracht sind + angemeldet werden. Du kannst die Situation schildern ohne Namensnennung + sagen, dass Du die Vorbesitzer "schützen" möchtest, damit Du den Vogel bekommst.

Je nach Bundesland sind die Behörden unterschiedlich hilfsbereit oder streng, das musst Du halt erfragen.
Alles Gute!
LG Quietscher
 
Ich habe es geschafft endlich einmal nachzufragen.
Der Hahn ist nun angemeldet, auch ohne Cites, Kaufvertrag oder Herkunftsnachweiss. Der geschlossene Ring war ausreichend, denn dadurch sind die Züchter bekannt und seine Herkunft ist eindeutig geklärt. :-)

Trotzdem danke für die Tips!
 
Thema: Frage zu Cites

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