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Für User/innen aus Österreich:
Soeben von der ARGE Papageienschutz Wien erhaltener Infobrief:
Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza)
Aufgrund von gehäuften und nun auch in Österreich auftretenden Fällen von Geflügelpest oder "Vogelgrippe", haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen für Heimvogelbesitzer zusammengestellt.
Achtung: erweiterte Bestimmungen für die Geflügelhaltung lesen Sie bitte in den Originaltexten nach. Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.papageienschutz.org sowie unter unten angegebenen Links.
Wir bitten zu beachten, dass sich die Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen jederzeit ändern können.
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Gemäß einer Presseaussendung des BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vom 24.02.06, 17.30 gilt für ganz Österreich
(Das gesamte Bundesgebiet wurde mit 19. Februar zum Risikogebiet ernannt):
Stallpflicht bis 30.April 2006. Werden die Heimvögel auch in Außenvolieren gehalten, so gelten derzeit noch die Bestimmungen vom Herbst 2005, d.h. Außenvolieren müssen überdacht sein und zusätzlich muss ein Eindringen von Wildvögeln in die Volieren unmöglich sein (bei kleiner Maschenweite des Gitters gegeben, bei großer Maschenweite z.B. 5x5 cm ist ein zusätzliches Netz zu spannen).
Alle Vögel, die nicht durchgehend in geschlossenen Innenäumen gehalten werden, müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) gemeldet werden (falls noch nicht im Herbst 2005 erfolgt).
Die Abhaltung von Tierschauen, -ausstellungen, -märkten, -börsen etc. sind amtstierärztlich zu überwachen und unterliegen einer entsprechenden Anzeigepflicht. Die Behörde ist berechtigt, die Abhaltungen zu untersagen.
Anmerkung der Arge Papageienschutz: Wir raten vom Besuch derartiger Veranstaltungen und vom Ankauf von Vögeln bis auf weiteres ab.
Es besteht Anzeigepflicht von tot aufgefundenen Wildvögeln. Berühren Sie tot aufgefundene oder kranke Wildvögel nicht.
Achtung: diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte; weitere Vorschriften entnehmen Sie bei Interesse bitte den in den Links genannten Dokumenten.
Bis auf die Stallpflicht (diese ist vorläufig mit 30.April 2006 befristet) gelten diese (und div. andere) Vorschriften zunächst bis zum 31. Mai.
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Die Verordnung der Bundesministerin vom 23.02.2006 sieht weiters die Ausweisung von Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln vor.
Schutzzonen beinhalten dabei das Gebiet im Umkreis von mind. 3 km um den Auffindungsort. Die verschärften Maßnahmen in einer Schutzzone gelten für mind. 21 Tage.
Überwachungszonen beinhalten das Gebiet im Umkreis von mind. 10 km um den Auffindungsort und umschließen so die Schutzzonen. Die verschärften Maßnahmen in einer Überwachungszone gelten für mind. 30 Tage.
Für Schutz- und Überwachungszonen sind spezielle hygienische Maßnahmen und Auflagen vorgeschrieben (für Details konsultieren Sie bitte die Originaldokumente).
Insbesondere ist es - zumindest während der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der Überwachungszone - verboten, Geflügel und andere Vögel aus der Zone herauszubringen.
Konkret bedeutet das für die Halter von Heimvögeln z.B.:
Fall 1: Sie wollen einen ihrer Vögel zu einem in einer Überwachungs- bzw. Schutzzone ordinierenden Tierarzt bringen. Bedenken Sie, dass Sie das Tier nicht wieder nach Hause nehmen dürfen, solange die Zone in Kraft ist; es sei denn, der betreffende Tierarzt verfügt über eine entsprechende Sondergenehmigung. Informieren Sie sich daher im Voraus bei dem Tierarzt Ihrer Wahl über die Lage!
Fall 2: Sie planen übers Wochende wegzufahren und möchten Ihre Vögel während dieser Zeit einem Verwandten anvertrauen. Dieser wohnt jedoch in einer ausgewiesenen Überwachungszone. Auch hier gilt: solange die Zone in Kraft ist, dürfen Sie die Vögel nicht wieder von Ihrem Verwandten abholen und aus der Zone bringen.
Fall 3: Das Gebiet Ihres eigenen Wohnortes wird aufgrund des Fundes eines möglicherweise H5N1-infizierten Vogels zur Schutz- oder Überwachungszone ausgerufen.Sie dürfen nun Ihre Vögel nicht mehr aus der Zone bringen (um sie z.B. außerhalb der Zone wohnenden Betreuungspersonen vorübergehend anzuvertrauen).
Bei Vorhaben, die mit dem Transport von Vögeln verbunden sind, ist daher die Kenntnis der aktuellen Schutz- und Überwachungzonen unbedingt notwendig. Informieren Sie sich daher in solchen Fällen in den Tagesmedien oder, was verlässlicher ist, bei der Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666 !
Leider ist auf den Internetseiten der zuständigen Behörden bis dato keine aktuelle und vollständige Übersicht der Schutz- und Überwachungszonen im Internet zu finden. Wir haben bereits entsprechende Anfragen gestellt und warten diesbezüglich auf Antwort.
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Reiseinformationen
Die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern ist zunächst bis 31. Mai verboten. Nehmen Sie daher auf keinen Fall exotische Vögel aus ihrem Urlaubsquartier mit.
Für die aktuell gültigen Bestimmungen konsultieren Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Siehe Link unten).
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Empfehlung der Arge Papageienschutz zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren
Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :
Sammeln Sie nicht in Schutz - oder Überwachungszonen
Sammeln Sie nicht in Feuchtgebieten oder Örtlichkeiten in der Nähe von Gewässern - da hier mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von Wassergeflügel zu rechnen ist, dessen Kot möglicherweise mit Vogelgrippe-Viren verseucht ist !
Säubern Sie gesammelte Äste, Zweige, Zapfen und dergleichen mit warmem Wasser (z.B. in der Badewanne). bevor Sie sie in der Voliere verwenden. Kleinere Zweige und Zapfen können Sie auch abkochen oder im Backrohr erhitzen.
Ob Sie Äste etc. aus der freien Natur sammeln oder nicht, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Ermessen. Sollten Sie aus Angst vor infiziertem Material davon Abstand nehmen, denken Sie bitte daran, Ihren Vögeln (insbesondere Papageien!) vermehrt geeignete Ersatzmaterialien anzubieten (diverses Spielzeug, Zuckerrohr, Karton etc.)!
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Wegweiser zu aktuellen Bestimmungen und weiteren Informationen:
Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Aufgrund des großen Interesses ist diese Leitung zeitweise überlastet. Haben Sie bitte Verständnis und Geduld.
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site
Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/FF69167D9AFD6CEBC125711600403B9D
Links (Auswahl):
Hauptlink des BMGF zu Informationen über Aviäre Influenza (Vogelgrippe):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140021292436
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vogelgrippe (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/77EFBC80A93FE641C125711600416990
Überblick Vogelgrippe (Geflügelpest, Avian flu):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1075304808767
Presseinformation 24.2.2006 - Aktueller Stand: 17.30 Uhr:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140800485575
Krisenplan "Aviäre Influenza und Newcastle Disease":
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/2/0/CH0066/CMS1100688099395/kp_ai_ncd_200206.pdf
Österreichischer Influenza-Pandemieplan:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1126084167391
Reiseinformationen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0058&doc=CMS1075472694425
Verordnung über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006) - 22. Februar 2006:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/2498_001_22.2.2006.pdf
Grafik: Risikogebiete für Geflügel:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/risikogeb17-2-06gem.pdf
Grafik: Geflügeldichte in Österreich:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...436/gefluegeldichte_in_oesterreich_160206.pdf
Verhaltensmaßregeln für Touristen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/verhaltensmassregeln1.pdf
Mit herzlichen Grüßen,
Mag. Nadja Ziegler & das Arge Papageienschutz-Team
Soeben von der ARGE Papageienschutz Wien erhaltener Infobrief:
Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza)
Aufgrund von gehäuften und nun auch in Österreich auftretenden Fällen von Geflügelpest oder "Vogelgrippe", haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen für Heimvogelbesitzer zusammengestellt.
Achtung: erweiterte Bestimmungen für die Geflügelhaltung lesen Sie bitte in den Originaltexten nach. Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.papageienschutz.org sowie unter unten angegebenen Links.
Wir bitten zu beachten, dass sich die Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen jederzeit ändern können.
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Gemäß einer Presseaussendung des BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vom 24.02.06, 17.30 gilt für ganz Österreich
(Das gesamte Bundesgebiet wurde mit 19. Februar zum Risikogebiet ernannt):
Stallpflicht bis 30.April 2006. Werden die Heimvögel auch in Außenvolieren gehalten, so gelten derzeit noch die Bestimmungen vom Herbst 2005, d.h. Außenvolieren müssen überdacht sein und zusätzlich muss ein Eindringen von Wildvögeln in die Volieren unmöglich sein (bei kleiner Maschenweite des Gitters gegeben, bei großer Maschenweite z.B. 5x5 cm ist ein zusätzliches Netz zu spannen).
Alle Vögel, die nicht durchgehend in geschlossenen Innenäumen gehalten werden, müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) gemeldet werden (falls noch nicht im Herbst 2005 erfolgt).
Die Abhaltung von Tierschauen, -ausstellungen, -märkten, -börsen etc. sind amtstierärztlich zu überwachen und unterliegen einer entsprechenden Anzeigepflicht. Die Behörde ist berechtigt, die Abhaltungen zu untersagen.
Anmerkung der Arge Papageienschutz: Wir raten vom Besuch derartiger Veranstaltungen und vom Ankauf von Vögeln bis auf weiteres ab.
Es besteht Anzeigepflicht von tot aufgefundenen Wildvögeln. Berühren Sie tot aufgefundene oder kranke Wildvögel nicht.
Achtung: diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte; weitere Vorschriften entnehmen Sie bei Interesse bitte den in den Links genannten Dokumenten.
Bis auf die Stallpflicht (diese ist vorläufig mit 30.April 2006 befristet) gelten diese (und div. andere) Vorschriften zunächst bis zum 31. Mai.
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Die Verordnung der Bundesministerin vom 23.02.2006 sieht weiters die Ausweisung von Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln vor.
Schutzzonen beinhalten dabei das Gebiet im Umkreis von mind. 3 km um den Auffindungsort. Die verschärften Maßnahmen in einer Schutzzone gelten für mind. 21 Tage.
Überwachungszonen beinhalten das Gebiet im Umkreis von mind. 10 km um den Auffindungsort und umschließen so die Schutzzonen. Die verschärften Maßnahmen in einer Überwachungszone gelten für mind. 30 Tage.
Für Schutz- und Überwachungszonen sind spezielle hygienische Maßnahmen und Auflagen vorgeschrieben (für Details konsultieren Sie bitte die Originaldokumente).
Insbesondere ist es - zumindest während der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der Überwachungszone - verboten, Geflügel und andere Vögel aus der Zone herauszubringen.
Konkret bedeutet das für die Halter von Heimvögeln z.B.:
Fall 1: Sie wollen einen ihrer Vögel zu einem in einer Überwachungs- bzw. Schutzzone ordinierenden Tierarzt bringen. Bedenken Sie, dass Sie das Tier nicht wieder nach Hause nehmen dürfen, solange die Zone in Kraft ist; es sei denn, der betreffende Tierarzt verfügt über eine entsprechende Sondergenehmigung. Informieren Sie sich daher im Voraus bei dem Tierarzt Ihrer Wahl über die Lage!
Fall 2: Sie planen übers Wochende wegzufahren und möchten Ihre Vögel während dieser Zeit einem Verwandten anvertrauen. Dieser wohnt jedoch in einer ausgewiesenen Überwachungszone. Auch hier gilt: solange die Zone in Kraft ist, dürfen Sie die Vögel nicht wieder von Ihrem Verwandten abholen und aus der Zone bringen.
Fall 3: Das Gebiet Ihres eigenen Wohnortes wird aufgrund des Fundes eines möglicherweise H5N1-infizierten Vogels zur Schutz- oder Überwachungszone ausgerufen.Sie dürfen nun Ihre Vögel nicht mehr aus der Zone bringen (um sie z.B. außerhalb der Zone wohnenden Betreuungspersonen vorübergehend anzuvertrauen).
Bei Vorhaben, die mit dem Transport von Vögeln verbunden sind, ist daher die Kenntnis der aktuellen Schutz- und Überwachungzonen unbedingt notwendig. Informieren Sie sich daher in solchen Fällen in den Tagesmedien oder, was verlässlicher ist, bei der Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666 !
Leider ist auf den Internetseiten der zuständigen Behörden bis dato keine aktuelle und vollständige Übersicht der Schutz- und Überwachungszonen im Internet zu finden. Wir haben bereits entsprechende Anfragen gestellt und warten diesbezüglich auf Antwort.
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Reiseinformationen
Die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern ist zunächst bis 31. Mai verboten. Nehmen Sie daher auf keinen Fall exotische Vögel aus ihrem Urlaubsquartier mit.
Für die aktuell gültigen Bestimmungen konsultieren Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Siehe Link unten).
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Empfehlung der Arge Papageienschutz zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren
Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :
Sammeln Sie nicht in Schutz - oder Überwachungszonen
Sammeln Sie nicht in Feuchtgebieten oder Örtlichkeiten in der Nähe von Gewässern - da hier mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von Wassergeflügel zu rechnen ist, dessen Kot möglicherweise mit Vogelgrippe-Viren verseucht ist !
Säubern Sie gesammelte Äste, Zweige, Zapfen und dergleichen mit warmem Wasser (z.B. in der Badewanne). bevor Sie sie in der Voliere verwenden. Kleinere Zweige und Zapfen können Sie auch abkochen oder im Backrohr erhitzen.
Ob Sie Äste etc. aus der freien Natur sammeln oder nicht, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Ermessen. Sollten Sie aus Angst vor infiziertem Material davon Abstand nehmen, denken Sie bitte daran, Ihren Vögeln (insbesondere Papageien!) vermehrt geeignete Ersatzmaterialien anzubieten (diverses Spielzeug, Zuckerrohr, Karton etc.)!
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Wegweiser zu aktuellen Bestimmungen und weiteren Informationen:
Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Aufgrund des großen Interesses ist diese Leitung zeitweise überlastet. Haben Sie bitte Verständnis und Geduld.
Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site
Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/FF69167D9AFD6CEBC125711600403B9D
Links (Auswahl):
Hauptlink des BMGF zu Informationen über Aviäre Influenza (Vogelgrippe):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140021292436
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vogelgrippe (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/77EFBC80A93FE641C125711600416990
Überblick Vogelgrippe (Geflügelpest, Avian flu):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1075304808767
Presseinformation 24.2.2006 - Aktueller Stand: 17.30 Uhr:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140800485575
Krisenplan "Aviäre Influenza und Newcastle Disease":
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/2/0/CH0066/CMS1100688099395/kp_ai_ncd_200206.pdf
Österreichischer Influenza-Pandemieplan:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1126084167391
Reiseinformationen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0058&doc=CMS1075472694425
Verordnung über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006) - 22. Februar 2006:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/2498_001_22.2.2006.pdf
Grafik: Risikogebiete für Geflügel:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/risikogeb17-2-06gem.pdf
Grafik: Geflügeldichte in Österreich:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...436/gefluegeldichte_in_oesterreich_160206.pdf
Verhaltensmaßregeln für Touristen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/verhaltensmassregeln1.pdf
Mit herzlichen Grüßen,
Mag. Nadja Ziegler & das Arge Papageienschutz-Team