toxamus
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manchmal hilft auch ein Anruf beim entsprechenden Volksvertreter (Stadtrat, Landrat, Landtagsabgeordneter).
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Das wäre dann die Schiene "Ich bin ein Quertreiber und habe keine Lust, mich an die Vorgaben zu halten. Also rufe ich dem Landrat an ...".manchmal hilft auch ein Anruf beim entsprechenden Volksvertreter (Stadtrat, Landrat, Landtagsabgeordneter).
Moment mal: ER (der Landrat persönlich) hat die Kostenverordnung abgesegnet, seine "Spacken" wenden die lediglich an.Nun, ein guter Landrat würde sich vielleicht freuen, wenn er mal von externer Seite darauf hingewiesen wird, was die ihm unterstellten Spacken so zur Unterschrift vorlegen.
Das kann ich so nicht sagen. Gut möglich, daß ich es überprüfen würde. Aber zum Landrat rennen würde ich definitiv nicht!PS.: Interessant, wie Du die von Cassidy87 angegebenen Kosten rechtfertigst. DU würdest sie natürlich ohne Murren bezahlen? Weils ja von der Behörde kommt, wirds schon seine Richtigkeit haben?
dennochMan kann natürlich auch den Gebührenbescheid anfechten (Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht etc.). Dann müßte aber nachgewiesen werden, daß die Gebühr tatsächlich zu hoch ist. Und das könnte schwierig werden ...
Gut möglich, daß ich es überprüfen würde.
Pere
Prüfung bedeutet hier die Überprüfung, ob der ellenlange Katalog der Gebührenordnung richtig angewendet wurde bzw. ob die richtige Gebühr erhoben wurde. Da verrutscht man u. U. schnell mal in der Zeile. Wenn ja, dann ist das Ding geschwätzt. Wurde die falsche Gebühr erhoben, dann würde ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen, klar.Du würdest also "prüfen", obwohl Du die Aussicht auf Erfolg als sehr gering einschätzt.
Da würde mich doch interessieren, wie Deine "Prüfung" aussieht und wie sie schlussendlich Einfluss auf den ergangenen Gebührenbescheid bekommt.