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häherling
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Hallo
Ich wollte gerne wissen, ob sich hier jemand mit der gesetzgebung bei Volieren auskennt?
Und zwar ist es so, das meine jetziege Volierenanlage ca. 100qm mit genehmigung für Einheimische Vögel um ca. 200 qm erweitert werden soll.
In denn Volieren sollen keine besonders geschützten Arten gehalten werden.
Jetzt meine Frage, gibt es eine möglichkeit, denn Bauantrag zu beschleuniegen? Habe das letzte mal 2 Jahre auf meine Genehmigung warten müssen. Wollte jetzt aber im April anfangen zu bauen.
Habe schon mit der Naturschutzbehörde gesprochen, die sagten wenn da keine besonders geschützten Arten drin sind, haben die da nichts mit zu tuen.
Sondern das Bauamt. Ich weiß auch das bis zu 50qm genehmiguns frei sind.
Und es müsste ja auch ein Unterschied sein, ob ich nun 200qm Voliere oder ein 200qm grosses Gartenhaus baue oder?
Mfg Malte
Ich wollte gerne wissen, ob sich hier jemand mit der gesetzgebung bei Volieren auskennt?
Und zwar ist es so, das meine jetziege Volierenanlage ca. 100qm mit genehmigung für Einheimische Vögel um ca. 200 qm erweitert werden soll.
In denn Volieren sollen keine besonders geschützten Arten gehalten werden.
Jetzt meine Frage, gibt es eine möglichkeit, denn Bauantrag zu beschleuniegen? Habe das letzte mal 2 Jahre auf meine Genehmigung warten müssen. Wollte jetzt aber im April anfangen zu bauen.
Habe schon mit der Naturschutzbehörde gesprochen, die sagten wenn da keine besonders geschützten Arten drin sind, haben die da nichts mit zu tuen.
Sondern das Bauamt. Ich weiß auch das bis zu 50qm genehmiguns frei sind.
Und es müsste ja auch ein Unterschied sein, ob ich nun 200qm Voliere oder ein 200qm grosses Gartenhaus baue oder?
Mfg Malte