Ist nicht richtig! Habe eine Gelbwange Anhang A und musste nach Aufnahme zwei Tage später wegen akuter Erkrankung zum Tierarzt! Reaktion: unglaubliches Theater in der Klinik wegen Zustand des Tieres, gerade zu Hause angekommen: rückfragen vom Regierungspräsidium inkl. Kontrolle! Hätte ich nicht nachweisen können, dass dieses Tier erst wenige Stunden bei mir war, ………………!
Arten nach Anhang-B der EG-Verordnung Nr. 338/97: bei Kauf bzw. Verkauf gibt es als Nachweis mehrere Möglichkeiten:
Geschlossener Ring!
Amtliche Nachzuchtbescheinigung
EG-Einfuhrgenehmigung
Amtlich bestätigte Kopie des Zuchtbuches (Adresse des Züchters, Eintragungsnummer, Zu- und Abgangsdatum)
Herkunftsnachweis
Bei einer Ringabnahme könnte unterstellt werden, dass das Tier überhaupt nicht das ist, welches gemeldet ist (w.z.B. Diebstahl). Ich persönlich würde dieses Tier umgehend Chippen lassen! Und den Ring sehr sorgfältig aufbewahren. Mann sollte sich niemals darauf verlassen, dass eh nix geschieht!
LG Petra