Regalis
Foren-Guru
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Hallo,
seit dem 24.02.05 ( Veröffentlichung) ist die neue Bundeartenschutzverordnung in Kraft getreten ( ab 25.02.05).
Leider geistern im Internet diverse Auslegungen bzw. Kopien dieser Verordnung umher. Dort steht auch z.T. der Sakerfalke als heimischer Greifvogel,somit würden alle Hybriden mit Sakerfalkenanteil ebenfalls unter dieser Verordnung fallen und nicht mehr gezüchtet oder gehalten werden dürfen ( nur noch von " Berufszüchter bis 2014).
Dieser Sachverhalt ist aber in diesen Texten falsch dargestellt.
Fakt ist der Sakerfalke ist nicht als heimischer Greifvogel eingestuft , das müßte dann über Anhang 4 geschehen da das nicht der Fall ist und das nicht so einfach nur durch einen Zusatz in der Verordnung zu regeln ist, bleibt der Sakerfalke weiterhin ein " ausländischer Greifvogel.
Also zur Zeit ist ein Hybrid mit dem Sakerfalken, wie bisher auch, als Falkenhybrid ohne Verbot zu sehen und diese Verordnung betrifft nur Hybriden mit mindestens einem Anteil heimischer Greifvogelarten ( Wanderfalke, Habicht,Steinadler usw.).
Ich und der ODF ( Orden Deutscher Falkoniere) haben an das zuständige Ministerium geschrieben und um Klärung bzw. Stellungnahme gebeten, wenn die Antwort da ist werde ich euch auf dem laufenden halten.
Falknersheil
Marco
seit dem 24.02.05 ( Veröffentlichung) ist die neue Bundeartenschutzverordnung in Kraft getreten ( ab 25.02.05).
Leider geistern im Internet diverse Auslegungen bzw. Kopien dieser Verordnung umher. Dort steht auch z.T. der Sakerfalke als heimischer Greifvogel,somit würden alle Hybriden mit Sakerfalkenanteil ebenfalls unter dieser Verordnung fallen und nicht mehr gezüchtet oder gehalten werden dürfen ( nur noch von " Berufszüchter bis 2014).
Dieser Sachverhalt ist aber in diesen Texten falsch dargestellt.
Fakt ist der Sakerfalke ist nicht als heimischer Greifvogel eingestuft , das müßte dann über Anhang 4 geschehen da das nicht der Fall ist und das nicht so einfach nur durch einen Zusatz in der Verordnung zu regeln ist, bleibt der Sakerfalke weiterhin ein " ausländischer Greifvogel.
Also zur Zeit ist ein Hybrid mit dem Sakerfalken, wie bisher auch, als Falkenhybrid ohne Verbot zu sehen und diese Verordnung betrifft nur Hybriden mit mindestens einem Anteil heimischer Greifvogelarten ( Wanderfalke, Habicht,Steinadler usw.).
Ich und der ODF ( Orden Deutscher Falkoniere) haben an das zuständige Ministerium geschrieben und um Klärung bzw. Stellungnahme gebeten, wenn die Antwort da ist werde ich euch auf dem laufenden halten.
Falknersheil
Marco