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gegnerS
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Hallo Roland
es ist nicht so, dass es Leute hier besser wissen wollen, sondern dass es aus guten Gründen verboten ist, geschützten Tieren nachzustellen und sie sozusagen zu belästigen mit Nassspritzen und Fotos machen.
Berichte also gerne weiter über Deine Beobachtungen auf Deinem Kükenbalkon, nur hantiere bitte nicht mehr an den Küken oder am Nest rum. Auch nicht, wenn es Dich noch so neugierig macht, denn es ist möglich, dass die Eltern, die Deine Handlungen mit Sicherheit mitbekommen, die Küken alleine zurücklassen, und das wollen wir alle nicht
BNatSchG
Abschnitt 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
es ist nicht so, dass es Leute hier besser wissen wollen, sondern dass es aus guten Gründen verboten ist, geschützten Tieren nachzustellen und sie sozusagen zu belästigen mit Nassspritzen und Fotos machen.
Berichte also gerne weiter über Deine Beobachtungen auf Deinem Kükenbalkon, nur hantiere bitte nicht mehr an den Küken oder am Nest rum. Auch nicht, wenn es Dich noch so neugierig macht, denn es ist möglich, dass die Eltern, die Deine Handlungen mit Sicherheit mitbekommen, die Küken alleine zurücklassen, und das wollen wir alle nicht
BNatSchG
Abschnitt 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
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