kuhischu
Stammmitglied
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Hallo,
ich stöbere regelmäßig sogut wie im ganzen Forum herum. Dabei bin ich immer wieder auf Beiträge gestoßen, die sich mit der Käfig-/Volierengröße befassen. Ich hab auch schon einige Beiträge oder Zitate zu den Mindestanforderungen gelesen. Allerdings bin ich nicht so richtig schlau geworden, ob das gesetzliche Mindestanforderungen sind, die nicht unterschritten werden dürfen, oder vom Gesetz vorgeschlagene Größen, die nicht unterschritten werden sollten. Weiß da jemand definitiv Bescheid, wie sich das verhält und was passiert, wenn diese Größen nicht eingehalten werden, wird das auch von irgend jemandem kontrolliert?
Also, von den Papageienbesitzern, die ich kenne, hat bis auf einen einzigen keiner seine Tiere irgendwo angemeldet und hält auch die Maße nicht ein. Das Schlimmste, das ich gesehen habe, war ein Grauer in einem Rundkäfig von ca. 55 cm Durchmesser und 90 cm Höhe und dann auch noch senkrechte Gitterstäbe.
Ich würde mal annehmen, dass, wenn diese Mindestanforderungen durchgesetzt würden, mehr als die Hälfte aller Vögel im Privatbesitz beschlagnahmt werden müssten.
Gruß Kurt
ich stöbere regelmäßig sogut wie im ganzen Forum herum. Dabei bin ich immer wieder auf Beiträge gestoßen, die sich mit der Käfig-/Volierengröße befassen. Ich hab auch schon einige Beiträge oder Zitate zu den Mindestanforderungen gelesen. Allerdings bin ich nicht so richtig schlau geworden, ob das gesetzliche Mindestanforderungen sind, die nicht unterschritten werden dürfen, oder vom Gesetz vorgeschlagene Größen, die nicht unterschritten werden sollten. Weiß da jemand definitiv Bescheid, wie sich das verhält und was passiert, wenn diese Größen nicht eingehalten werden, wird das auch von irgend jemandem kontrolliert?
Also, von den Papageienbesitzern, die ich kenne, hat bis auf einen einzigen keiner seine Tiere irgendwo angemeldet und hält auch die Maße nicht ein. Das Schlimmste, das ich gesehen habe, war ein Grauer in einem Rundkäfig von ca. 55 cm Durchmesser und 90 cm Höhe und dann auch noch senkrechte Gitterstäbe.
Ich würde mal annehmen, dass, wenn diese Mindestanforderungen durchgesetzt würden, mehr als die Hälfte aller Vögel im Privatbesitz beschlagnahmt werden müssten.
Gruß Kurt