HBO / Wohngebiet -> Voliere zur Taubenhaltung

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Neuling
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Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen, ich blicke bei den Regelungen nicht durch und das Bauamt der Gemeinde konnte auch keine Auskunft erteilen, außer dass Hühner auch im Wohngebiet gehalten werden dürfen.

Ich möchte aber wissen: Gibt es baurechtliche / genehmigungspflichtige Vorgaben hinsichtlich dem Bau einer Voliere zur Taubenhaltung (im reinen Wohngebiet). Kann mir hier jemand etwas sagen? Welche Regelungen gelten für Hessen? Gibt es Maximal-Maße / andere Vorgaben?

Weiß zufällig auch jemand, wie es mit der Lautstärkeregelung aussieht? Tauben gurren ja schon häufig und auch mal etwas intensiver, manchmal auch nachts.

Der Garten grenzt an andere Gärten mit Wohnhäusern an.

Für eure Hilfe danke ich euch schon jetzt!!!
 
Moin moin,
stelle einfach einen Bauantrag, so wie du das haben möchtest, dann wird der entweder unter Begründung abgelehnt (dann kannst du entsprechend ändern und erneut einreichen), oder erlangst die Genehmigung.
PS: Kleiner Tip am Rande- Wenn du mit dem Bau der Anlage erst nach Ablauf der Einspruchsfrist der Nachbarn anfängst, können die dagegen auch nichts mehr tun (z.B. Einspruchsfrist 3 Monate, Anfang erst im vierten oder fünften Monat nach Erhalt der BauGN. Bei einer erteilten GN in Schleswig-Holstein muss innerhalb von 3 Jahren nach GN Erteilung begonnen werden. Also alle Zeit der Welt.....
 
Danke. Heißt das, die Nachbarn werden vom Bauamt informiert, oder muss ich sie separat informieren?
 
Neee, totaler Quatsch! Natürlich garnicht informieren! Sie haben ein Einspruchsrecht gegen deine Baumaßnahme. Wenn sie es nicht selber mitbekommen (Hoffentlich nicht durch die Nachbarschaft gequatscht) haben, haben sie Pech gehabt. Darum Klappe halten, abwarten und anfangen zu bauen, wenn alles durch und rechtskräftig ist. Fertig.
 
Neee, totaler Quatsch! Natürlich garnicht informieren! Sie haben ein Einspruchsrecht gegen deine Baumaßnahme. Wenn sie es nicht selber mitbekommen (Hoffentlich nicht durch die Nachbarschaft gequatscht) haben, haben sie Pech gehabt. Darum Klappe halten, abwarten und anfangen zu bauen, wenn alles durch und rechtskräftig ist. Fertig.
Das klingt gut. D.h. ich stelle den Bauantrag beim Bauamt, wenn dort nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat widersprochen wird, gilt es - wenn ich richtig informiert bin - als genehmigt und auch innerhalb dieser Frist müssten die Nachbarn auch widersprechen, korrekt? Und auch wenn sie nichts mitbekommen, gilt es genehmigt?

Vor kurzem hat sich jemand im gleichen Ort wegen eines Hahns beschwert - 1 Nachbar und mehreren fühlte sich gestört und das OA hat dann entschieden, dass der Hahn weg muss. Kann das auch bei Tauben passieren? Das würde aus meiner Sicht schon sehr stark in die persönliche Entfaltungsfreiheit eingreifen. :-( Aber meine Tauben gurren im Sommer auch schon um 4:00 Uhr morgens. Das machen ja auch Wildtauben, gegen die man nichts tun kann, aber in den umliegenden Gärten gibt es keine Natur und damit auch keine Vögel; so viel zur Nachbarschaft...
 
Moin Moin,
Nein, du bekommst eine GN. Eine GN ist in Deutschland mit Gebühren bewährt, also Antrag stellen, abwarten, wenn GN kommt bezahlen und die Einspruchsfrist zum BV verstreichen lassen und gut. Ganz wichtig: Klappe halten! Erst später danach anfangen bauen.
PS: Wenn du nichts bezahlen musst hast du auch KEINE GN!
 
Die Lärmbelästigung durch deine von dir gehaltenen Tierarten stehen auf einem anderen Blatt. Erstmal eine genehmigte Volierenanlage haben, danach den Besatz durchplanen. Tauben sind doch lächerlich von der Geräuschkulisse, es sei denn, du hälst Wonga-, oder Krontauben.
 
Die Lärmbelästigung durch deine von dir gehaltenen Tierarten stehen auf einem anderen Blatt. Erstmal eine genehmigte Volierenanlage haben, danach den Besatz durchplanen. Tauben sind doch lächerlich von der Geräuschkulisse, es sei denn, du hälst Wonga-, oder Krontauben.
Das meine ich auch, aber manche Menschen sind schwierig, ich kenne einige Menschen, die eine einzelne Wildtaube vor ihrem Fenster wegen des Gurrens verbannen möchten.
 
Die Lärmbelästigung durch deine von dir gehaltenen Tierarten stehen auf einem anderen Blatt. Erstmal eine genehmigte Volierenanlage haben, danach den Besatz durchplanen. Tauben sind doch lächerlich von der Geräuschkulisse, es sei denn, du hälst Wonga-, oder Krontauben.
Moin Moin,
Nein, du bekommst eine GN. Eine GN ist in Deutschland mit Gebühren bewährt, also Antrag stellen, abwarten, wenn GN kommt bezahlen und die Einspruchsfrist zum BV verstreichen lassen und gut. Ganz wichtig: Klappe halten! Erst später danach anfangen bauen.
PS: Wenn du nichts bezahlen musst hast du auch KEINE GN!
Danke, dann gehe ich genau so vor! Das hat mir sehr geholfen!
 
Thema: HBO / Wohngebiet -> Voliere zur Taubenhaltung

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