Ja, den haben wir auch auch.
Die Krux daran ist, dass zum Erteilen der Ausnahmegenehmigung erst einmal und dann danach regelmäßig beprobt werden muss.
Und bei Wassergeflügel, Enten, Gänse, sind die niedrigpathogenen aviären Influenzaviren recht häufig, geradezu normal.
Sagt selbst der Chef des Friedrich-löffler-Instituts.
Eigentlich spricht das grad für ein gutes Immunsystem.
Aber die meisten Amtsvets sehen das anders.
In Wörth hat das Aktionsbündnis Vogelfrei, das gegen die Aufstallpflicht und mittlerweile auch gegen die Keulungen arbeitet, es geschafft, eine Massenkeulung von über 500 Vögeln aus genau diesem Grund abzuwenden.
Aber andren Haltungen ist dieser Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Fall Schwante /Brandenburg z.B
Bevorstehender Ruin – Die Tage nach dem Vogelgrippe-Schock – MAZ - Märkische Allgemeine.)
zum Verhängnis geworden.
Wegen eines Ausnahmeantrags wegen der Wasservögel, wurde beprobt, niedrigpathogenes AIV nachgewisen, und bis auf die Tauben (eigentlich waren die auch noch vorgesehen), alles erschlagen, was Federn hat.
Es ist also schon ein sehr zweischneidiges Schwert mit diesem Antrag auf Ausnahmegenehmigung - und auch die geretteten Vögel in Wörth sind jetzt samt und sonders aufgestallt, die positiv beprobten im Extra-Quarantäne-Container........