Hi Tinchen,
Sache ist die, das man sein exotisches Tier amtlich melden muß, egal ob deutsche Nachzucht oder Import mit Cites.
Der Züchter muß z.B. einen Nachweis führen, an wen er seine Tiere verkauft hat und sagt jedem (hoffentlich!), das er den Papagei bei der Behörde anmelden muß. Bei gleichem Bundesland macht er es wahrscheinlich selbst. Ansonsten muß man es selbst machen.
Bei besonders geschützten Arten (dazu gehört die BS aber nicht) kann es zu etlichen Schwierigkeiten kommen, wenn kein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Tieres verzeichnet wurde. Das Tier kann u.U. beschlagnahmt werden.
Wichtig für Dich ist: Laß Dir den Kauf vom jetzigen Besitzer bescheinigen , mit Datum, Ort und Unterschrift.
Dann DIR nichts passieren!
Wichtig: Auf geschlossenen Ringen steht i.d.R. das Geburtsjahr drauf, z.B. : AZ1999 - die Zahl steht quer - und dann noch eine Nummer .
Traurig, das ein erst 1jähriges Tier schon den dritten Besitzer bekommt. Gibts dafür einen Grund? Notorischer Schreier o.ä.?
Sei mißtrauisch! Und falls Du eine Verpaarung anstrebst: Rückgabemöglichkeit vertraglich vereinbaren, falls dein "Alter" den "Neuen" gar nicht symphatisch finden sollte. Das erkennt man recht schnell.